Grenzgänger > Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung

Gebrauchtwagen

(1/2) > >>

readonly:
Hallo zusammen,

hat jemand in letzter Zeit einen Neuwagen aus D in F zugelassen? Gilt die Regel noch, dass ein Fzg als gebraucht gilt bei Alter > 6 Monate oder Laufleistung > 6000km und somit keine Mehrwertsteuer gezahlt werden muss?

Waylon57:
Das sagt Google:

https://www.service-public.fr/particuliers/vosdroits/F2991

readonly:
Danke - ist es auch gelebte/umgesetzte Praxis?

Waylon57:
Warum hast du da Bedenken? Die Infos kommen ja nun von einer Seite die der französische Staat betreibt.  ;)

Eigene aktuelle Erfahrungen habe ich allerdings nicht.

readonly:
Es wäre nicht das erste Mal, dass irgendwo was geschrieben steht und es doch anders gehandhabt wird.

Navigation

[0] Themen-Index

[#] Nächste Seite

Zur normalen Ansicht wechseln