Grenzgaenger Forum
Grenzgänger => Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung => Thema gestartet von: mmm am 07. Juni 2010, 10:47:00
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Hallo,
ich bin wieder nach Deutschland gezogen und habe daher ein Auto zu verkaufen. Das Auto ist technisch top, aber die es rostet halt so vor sich hin... Ich bin jetzt am überlegen wie ich es verkaufe:
- Deutschen TÜV bekomme ich ziemlich sicher nicht mehr dafür.
- Französische CT habe ich vor einem Jahr ohne Nachuntersuchung bestanden, wäre also die Frage ob ich das nicht auf nen Versuch ankommen lasse um das Auto dann in Frankreich noch zu verkaufen.
Ich habe aber gehört, dass man als privater Verkäufer in Frankreich ein halbes Jahr Garantie geben muss, stimmt das? Hat jemand Informationen dazu?
Vielen Dank!
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Nein - man muß kein halbes Jahr Garantie geben. Aber frisch Tüv / CT muß er haben (max. 6 Monate alt) sonst bekommt ihn der Käufer nicht zugelassen.
Das kann natürlich auch der Käufer machen - wird sich aber in Frankreich eher keiner finden. Wenn das Auto ins (östliche) EU Ausland geht ist das natürlich eher kein Problem.
Bei Privatverkauf ist es so das der Käufer das Auto zurückgeben kann wenn es kurz nach dem Kauf kaputtgeht (unmittelbar zb . auf der Heimfahrt) - da ist die Rechtssprechnung ziemlich heftig.
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Naja dass der Käufer das Auto zurückgeben kann wenn es direkt auseinanderfällt finde ich schon ok. Aber gut, ich dachte da muss generell ein halbes Jahr Garantie gegeben werden.
Danke!