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Grenzgänger => Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung => Thema gestartet von: F57F am 03. April 2010, 23:07:38

Titel: Gebrauchter D 750kg Hänger nach F
Beitrag von: F57F am 03. April 2010, 23:07:38
Hallo
Hab nen Hänger vom onkel geschenkt bekommen. 750kg D zulassung-wie gehts nun für mich weiter?
im Vorraus Danke
Titel: Re: Gebrauchter D 750kg Hänger nach F
Beitrag von: Ralph am 04. April 2010, 12:57:11
Hallo,

wie ich bereits in einem anderen Beitrag geschrieben habe - geht das nicht mit einem 750 kg Hänger.
Das hat auch nichts mit der Versicherung zu tun.........versicherungstechnisch kein Problem.

Da ist rein zulassungtechnisch nicht machbar. Ein Hänger braucht ab 500 kg zul. Gesamtgewicht in F einen eigene Carte gris mit Nummer.
Eine Lösung wäre das herabstufen des zul. Gesamtgewichts auf 499 kg, dann ist es ok. Weil eine offizielle Zulassung in F lohnt sich wohl kaum.

Oder immer darauf vertrauen das keiner auf das Typenschild schaut .....

Gruß Ralph
Titel: Re: Gebrauchter D 750kg Hänger nach F
Beitrag von: dobifan am 04. April 2010, 20:08:38
Ralph, weisst Du zufällig ob ich für die Zulassung eines 750 kg Hängers aus DE in FR eine CEE brauche ? Die bekomm ich nämlich nicht, da der Hänger eine Einzelanfertigung ist.
Sonst muss ich den in DE zugelassen lassen.... Und wie sieht es aus mit der Versicherung ? wenn ich mit FR- Kennzeichen eine in DE zugelassenen und versicherten Hänger ziehe ist da alles in Ordnung oder brauche ich da noch etwas ? Den 12t-Schein inkl Hänger habe ich. 
Titel: Re: Gebrauchter D 750kg Hänger nach F
Beitrag von: Ralph am 04. April 2010, 22:55:42
Hi,

ja Du brauchst genau die gleichen Papiere wie für ein Auto.

Warum sollte ein franz. Zugfahrzeug keinen deutschen Hänger ziehen sollen ? Das machen Sattelschlepper millionenfach.... Der Anhänger ist ja extra zugelassen und versichert.

Gruß Ralph
Titel: Re: Gebrauchter D 750kg Hänger nach F
Beitrag von: dobifan am 05. April 2010, 10:22:02
OK, dann lass ich den erstmal bei meinen eltern mitversichert und angemeldet.....
Müsste den sowieso getrennt versichern... sonst könnten meine eltern den Französischen Hänger nicht am Deutschen auto anhängen....
Titel: Re: Gebrauchter D 750kg Hänger nach F
Beitrag von: sapperlot am 05. April 2010, 11:57:40
Hallo Dobi

Also gibt auch in F viele, die mit einem selbstgebastelten zugelassenen Anhänger rumfahren. Kenn mich da jetzt nicht genau aus, aber an deiner Stelle würde ich mal fragen (SP, CT) ist vielleicht keine große Sache (in D kann man auch seinen Anhänger selbstbauen und recht problemlos zulassen. Gibt auch hier nur paar Vorschriften, Bremse, Beleuchtung,Katzenaugen..)

Hi,

ja Du brauchst genau die gleichen Papiere wie für ein Auto.

Warum sollte ein franz. Zugfahrzeug keinen deutschen Hänger ziehen sollen ? Das machen Sattelschlepper millionenfach.... Der Anhänger ist ja extra zugelassen und versichert.

Gruß Ralph
Sorry, aber ne sehr heikle Aussage. PkWs sind keine LKW!

In Deutschland ist die Anhängerversicherung nur für Schäden da, die der Anhänger ohne Zugfahrzeug verursacht! Sobald er an einem Auto hängt, gilt das als Zug und er ist über die PKWversicherung mitversichert! (Ist übrigens eine der Gründe, warum besser kein Zugfahrzeug mehr dranhängt, wenn ich mit einem Anhänger einen Kratzer mache (keine Rückstufung Schadenfreiheitsrabbatt ;)) 
Wenn du einen deutschen Anhänger an ein franz.Auto hängst hast du zumindest keinen deutschen Versicherungsschutz mehr!
Titel: Re: Gebrauchter D 750kg Hänger nach F
Beitrag von: F57F am 05. April 2010, 12:08:46
UND WO BEKOMM ICH NUN RAUS OB MEIN 750KG HÄNGER NE GRÜNE KARTE BRAUCHT?
Titel: Re: Gebrauchter D 750kg Hänger nach F
Beitrag von: sapperlot am 05. April 2010, 13:04:10
UND WO BEKOMM ICH NUN RAUS OB MEIN 750KG HÄNGER NE GRÜNE KARTE BRAUCHT?
z.bsp. hier: Du brauchst eine! Zufrieden?

PS: brauchst deshalb nicht gleich zu schreien! ;)

Titel: Re: Gebrauchter D 750kg Hänger nach F
Beitrag von: dobifan am 06. April 2010, 21:31:51
Hallo spapperlot, danke fr die Info.
da in meiner Versicherung der Hänfer muitversicghert ist ist das kein problem.