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Autor Thema: Geblitzt bei Überfahren einer Roten Ampel in Fr  (Gelesen 4664 mal)

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Offline Komui

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Geblitzt bei Überfahren einer Roten Ampel in Fr
« am: 07. August 2018, 11:43:53 »
Hallo!
Ich wurde beim Rotlichverstoß in Frankreich geblitzt. Die Ampel war vll eine halbe Sekunde auf Rot, in De spricht man dann gerne von Dunkelgelb.. Aber Spaß beiseite:

Bei prompter Zahlung kostet mich das 90 €.

Hat Jemand einen Tipp, wie ich das Umgehen kann?

Die beiden im Schrieb erwähnten Möglichkeiten, 1. mein Auto wäre gestohlen und 2. ich bin nicht gefahren, treffen ja beide nicht zu.

Mein Wohnsitz sowie mein Führerschein sind deutsch.

Nun suche ich nach einer gescheiten Ausrede um dem Bußgeld zu entgehen, obgleich ich natürlich weiß, dass es nicht richtig ist über Rot zu fahren..

Danke Euch im Voraus

Grüße

Offline Ralph

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Re: Geblitzt bei Überfahren einer Roten Ampel in Fr
« Antwort #1 am: 07. August 2018, 13:24:25 »
In Frankreich darf man auch schon bei Gelb nicht mehr über die Kreuzung....
Ich würde empfehlen sehr schnell zu zahlen - mit französischem Wohnsitz wäre das viel teurer + gäbe Punkte.
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz

Offline pifolog

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Re: Geblitzt bei Überfahren einer Roten Ampel in Fr
« Antwort #2 am: 07. August 2018, 14:03:27 »
Stimmt, Ampel ist strenger in F.
Doch was soll da groß passieren. Die F-Behörden bekommen aus D mitgeteilt, auf wen das Auto zugelassen ist. Wer der Fahrer war, ist damit noch lange nicht geklärt. Selbst bei eindeutigem Foto. Einen Fragebogen, den man eventuell nach D geschickt bekommt, beantwortet man nach deutschem Recht. Nur persönliche Angaben, keinerlei Angaben zum Sachverhalt. Und das wars dann.

Offline Komui

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Re: Geblitzt bei Überfahren einer Roten Ampel in Fr
« Antwort #3 am: 07. August 2018, 20:34:35 »
Stimmt, Ampel ist strenger in F.
Doch was soll da groß passieren. Die F-Behörden bekommen aus D mitgeteilt, auf wen das Auto zugelassen ist. Wer der Fahrer war, ist damit noch lange nicht geklärt. Selbst bei eindeutigem Foto. Einen Fragebogen, den man eventuell nach D geschickt bekommt, beantwortet man nach deutschem Recht. Nur persönliche Angaben, keinerlei Angaben zum Sachverhalt. Und das wars dann.

Hey, danke für diesen Beitrag!
Das heißt ich streite erst mal ab und warte dann auf den Fragebogen? Fülle den entsprechend, nach deutschem Recht, aus und komme evtl raus aus der Geschichte, richtig?

Grüße

Offline pifolog

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Re: Geblitzt bei Überfahren einer Roten Ampel in Fr
« Antwort #4 am: 08. August 2018, 11:20:54 »
Mein Knöllchen ist schon einige Zeit her und der Vorgang sah irgendwie anders aus. Sicherheitshalber habe ich jetzt noch mal bei meinem damaligen Ratgeber nachgefragt. Es hat sich wohl etwas geändert. Den F- Behörden gegenüber muss man nun abstreiten und hoffen, dass die danach eingeschalteten D-Behörden nicht aufgrund eines Fotos den Fahrer ermitteln können. Frag am besten beim ADAC nach. Die haben auch das richtige Formular zum Einspruch in F.

Offline Bingo

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Re: Geblitzt bei Überfahren einer Roten Ampel in Fr
« Antwort #5 am: 08. August 2018, 19:55:33 »
Wie wäre es denn mit Knöllchen bezahlen? Komui ist bei Rot über die Ampel gefahren und geblitzt worden. Also was soll das Geschreibsel von wegen sich drum drücken wollen?
Ab sofort nicht mehr bei rot über die Ampel und gut ist!

Offline maison

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Re: Geblitzt bei Überfahren einer Roten Ampel in Fr
« Antwort #6 am: 09. September 2018, 17:14:00 »
Hallo!
Ich wurde beim Rotlichverstoß in Frankreich geblitzt. Die Ampel war vll eine halbe Sekunde auf Rot, in De spricht man dann gerne von Dunkelgelb.. Aber Spaß beiseite:

Bei prompter Zahlung kostet mich das 90 €.

Hat Jemand einen Tipp, wie ich das Umgehen kann?

Die beiden im Schrieb erwähnten Möglichkeiten, 1. mein Auto wäre gestohlen und 2. ich bin nicht gefahren, treffen ja beide nicht zu.

Mein Wohnsitz sowie mein Führerschein sind deutsch.

Nun suche ich nach einer gescheiten Ausrede um dem Bußgeld zu entgehen, obgleich ich natürlich weiß, dass es nicht richtig ist über Rot zu fahren..

Danke Euch im Voraus

Grüße
Warum dein Herumgezocke bremse einfach früher und wenn nicht, so wie geschehen, bezahle für dein Vergehen!

Offline ~Pero~

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Re: Geblitzt bei Überfahren einer Roten Ampel in Fr
« Antwort #7 am: 10. September 2018, 21:34:51 »
Nach meinem Wissensstand gilt in FR Halterhaftung, es muss also kein Fahrer nachgewiesen werden.
Die teutschen Behörden werden dann wohl auch nur das in France rechtmässige Ersuchen nach Halterermittlung und Knöllchenkassieren übernehmen.
Mal abgesehen davon, dass wohl jeder den A. in der Bux haben sollte, das eine Mal erwischt werden für die xmal ists gut gegangen zu bezahlen.
ist meine persönliche Meinung