Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Führerscheinsperre/Entzug wie neu beantragen  (Gelesen 12055 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline Matchboxpilot

  • Gerade reingestolpert
  • *
  • Beiträge: 3
    • Profil anzeigen
Führerscheinsperre/Entzug wie neu beantragen
« am: 13. Januar 2014, 12:33:12 »
Hallo

habe eine große Dummheit gemacht. Mir wurde der Führerschein entzogen und der ist jetzt voraussichtlich für 8 Mon gesperrt.
Jetzt stellt sich mir die Frage wo und wie ich nach Ablauf der 8 Mon den Lappen wiederbekomme?
Ist es besser in F wohnen zu bleiben oder sollte ich wieder nach D ziehen?
In D wird mir bestimmt eine MPU zur Auflage gemacht.
wenn ich in F bleibe, wo beantrage ich den Führerschein? Prefecture?
Was für Dokumente werde ich brauchen?
Wann kann ich den Antrag auf neuerteilung stellen? in D ja 3Mon vor Ablauf der Sperrfrist.

Ich danke euch schon mal im voraus!

Offline Eric

  • Forenheld
  • *****
  • Beiträge: 869
    • Profil anzeigen
Re: Führerscheinsperre/Entzug wie neu beantragen
« Antwort #1 am: 13. Januar 2014, 13:27:00 »
Hast du alle Punkte verloren oder sind noch welche da ?

kannst dich aber schon mal hier schlau machen

http://vosdroits.service-public.fr/particuliers/F1704.xhtml

Offline Matchboxpilot

  • Gerade reingestolpert
  • *
  • Beiträge: 3
    • Profil anzeigen
Re: Führerscheinsperre/Entzug wie neu beantragen
« Antwort #2 am: 13. Januar 2014, 23:05:34 »
also es war ein deutscher Führerschein... keine Ahnung was das mit den Punkten auf sich hat.
also aus dem Text lese ich heraus, verstehe aber nur die Hälfte, dass es in Frankreich auch eine MPU gibt?

Offline Eliott

  • Forenheld
  • *****
  • Beiträge: 759
    • Profil anzeigen
Re: Führerscheinsperre/Entzug wie neu beantragen
« Antwort #3 am: 14. Januar 2014, 06:09:44 »
Hi,
bedenke dass du für eine Nachschulung oder sonst was fr. sprechen können musst.

So lange du in F wohnst, schätze ich, wirst du den Führerschein in F neu beantragen müssen.

Grüße

Offline egbert

  • Junior Mitglied
  • **
  • Beiträge: 61
    • Profil anzeigen
Re: Führerscheinsperre/Entzug wie neu beantragen
« Antwort #4 am: 17. Januar 2014, 10:41:26 »
Also, zum Prozedere:
Du kannst den Führerschein nur in F beantragen, wenn Du in F wohnst. In F gibt es keine MPU, wohl aber eine medizinische Prüfung. Da wird aber nur die Klientel aussortiert, die tatsächlich kaum noch in der Lage ist, ein Auto körperlich zu fahren. In F muss Du zum Arzt, der checkt Blut, Blutdruck usw. Dann gibt es in F noch einen psychologischen Test, der aber eher psychomotorisch ist, wie der 2te Teil der MPU.
Sind beide bestanden, dann kannst Du den Führerschein in F beantragen.
Das gilt, falls Dir die Fahrerlaubnis entzogen wurde, dh. wenn Du in Deutschland eine MPU machen musst. Das wird sich bei Dir ja zeigen.
Sofern nur eine Führerscheinsperre vorliegt und Du den Lappen nur zeitweise verloren hast, dann wird Dir der Führerschein nach F geschickt.
Du kannst nur dann eine MPU machen und einen deutschen Führerschein beantragen, wenn Du in D wohnst.
Ein in F neu ausgestellter Führerschein bedeutet nicht automatisch, dass Du in D fahren darfst, sofern hier eine MPU angeordnet wurde. Da streiten die Gerichte noch drüber.

Offline schwald

  • Gerade reingestolpert
  • *
  • Beiträge: 2
    • Profil anzeigen
Re: Führerscheinsperre/Entzug wie neu beantragen (neuer Fall)
« Antwort #5 am: 22. Februar 2014, 08:20:55 »
Hallo,
viele Grüße an alle hier im Forum von einem Neuling!
Ich benötige dringend Hilfe, da anscheinend keine Behörde so richtig Bescheid weiß!!
Wir haben ein ähnliches Problem, besser gesagt meine Frau:

Wir sind Deutsche und wohnen in Frankreich, direkt an der Grenze zu D.
Meine Frau hat im Jan. 2013 bei einer Alkoholkontrolle in D bei 1,81 oo/o ihren dt. FS entzogen bekommen. Es war ein deutscher, rosa FS.
Die deutsche Behörde hat ihr eine 10monatige Sperrfrist ab März 2013 und Bußgeld auferlegt.
Originaltext:
"Die Fahrerlaubnis wird Ihnen entzogen. Ihr Führerschein wird eingezogen. Die Verwaltungsbehörde darf Ihnen für die Dauer von
10 Monaten keine neue Fahrerlaubnis erteilen."

Nach einer ersten tel. Auskunft der deutschen Führerscheinstelle muss meine Frau in F einen neuen FS beantragen, weil der eingezogene D nicht mehr herausgegeben wird.
Dann waren wir auf der Prefecture in F und dort sagte man uns, dass meine Frau keinen FS in Frankreich bekommen kann, weil er in D eingezogen wurde und keine Fahrerlaubnis bestünde. Sie müsse den FS evtl. in F komplett neu machen...

Ich war gestern persönlich auf der dt. FSst. und die haben mir jetzt "plötzlich" wieder was anderes gesagt:
Meine Frau muss in D eine MPU machen und dann erhält sie die dt. Fahrerlaubnis UND den dt. FS zurück!!!
Damit kann sie dann in F den franz. FS erhalten / umschreiben (oder auch nicht...).
Wenn Sie in F einen neuen FS macht, würde die Fahrerlaubnis immer noch nicht in D gelten und nur durch eine positive MPU wiedererlangt werden.
Selbst ein Betroffener, der kein Deutsch spricht, müsse in diesem Falle eine deutsche MPU machen (mit einem vereidigten Übersetzer!)
Ist das wirklich so?
Bekommt meine Frau ihren alten FS zurück oder gleich einen neuen EU-FS?

Irgendwo habe ich mal gelesen, dass je nach Bundesland die FSst. die Fahrerlaubnis für im Ausland lebende Betroffene auf einfachen Antrag erteilen würde.
Dazu gibt es scheinbar auch Gerichtsurteile. Kennt jemand solche FSst. und evtl. Ansprechpartner?

Ansonsten: HILFE!! Kennt sich jemand mit dieser Thematik aus? Was ist zu tun? Muss meine Frau evtl. zur deutschen MPU? Im deutschen Strafbefehl steht davon nichts. Was wäre, wenn sie in F den FS neu macht? Darf sie damit überhaupt in D fahren?
Danke für jede Hilfe!!
Gruß
Frank

Offline Alice

  • Alter Hase
  • ****
  • Beiträge: 401
    • Profil anzeigen
Re: Führerscheinsperre/Entzug wie neu beantragen
« Antwort #6 am: 22. Februar 2014, 08:53:33 »
Hallo, ich kenne nur einen anderen Fall, ein Franzose mit fr. FE, der in Deutschland mit Alkohol erwischt und eine Sperre zum Fahren in D bekam, konnte die Erlaubnis in Deutschland nach Ablauf der Sperre wieder fahren zu dürfen, auf der nähesten dt. Zulassungsstelle neu beantragen. Notwendig war ein polizeiliches Führungszeugnis und ein Antrag der vor Ort ausgefüllt wurde. Gesagt haben sie dort, dass man unter 1,6 Promille eine gute Chance hat, die Zustimmung ohne MPU zu erhalten, darüber wäre die auf jeden Fall nötig. Ist in BW. Das Ergebnis der Antragstellung ist noch nicht bekannt.

 :winkerwinker:
Viele Grüße :-)

Offline Alice

  • Alter Hase
  • ****
  • Beiträge: 401
    • Profil anzeigen
Re: Führerscheinsperre/Entzug wie neu beantragen
« Antwort #7 am: 22. Februar 2014, 08:58:22 »
Übrigens konnte man zur Antragstellung einfach zur Zulassungsstelle gehen, habe mich vorher telefonisch informiert welche zuständig ist (die die am nähesten zum französischen Wohnort liegt). Gerichtsurteil mitnehmen, Ausweis. Das polizeiliche Führungszeugnis beantragt man per Post, wird der Zulassungsstelle dann zugeschickt, weils ein behördliches und kein privates sein soll. :winkerwinker:
Viele Grüße :-)

Offline pitalex

  • Gerade reingestolpert
  • *
  • Beiträge: 7
    • Profil anzeigen
Re: Führerscheinsperre/Entzug wie neu beantragen
« Antwort #8 am: 24. Februar 2014, 10:00:24 »
Hallo,

wichtig ist insbes wo (F od D) das Vergehen war. Selbst bei kleineren Vergehen in F, bei denen es nur um Punkte geht, wird man schon aufgefordert binnen einer Frist, den deutschen in einen französischen Führerschein  umschreiben zu lassen. Das ist schon mal das Minimum. Wenn das Vergehen in F war muss man also davon ausgehen, ihn dort neu zu beantragen, bzw zumindest wie oben geschildert umschreiben zu lassen.
Aber das Übelste sind nicht die franz Behörden, sondern die Versicherungen. Selbst bei Alkoholvergehen ohne Führerscheinentzug kommt man in ein Zentralregister der Versicherungen, was zur Folge hat, dass die meisten Versicherungen einen überhaupt nicht versichern (für ca 5!Jahre), und die wenigen, die einen versichern (z.B AXA) das zwei-bis dreifache! an Versicherungssumme verlangen, und zwar ebenfalls für ca 5Jahre.
Und das kann unterm Strich (bedenke den Zeitraum) in die Tausende gehen! (Ach, und die Autos anderer Leute wie z.B. Ehefrau/mann darf man nur dann noch fahren, wenn das Auto ebenfalls zu diesen Wucherkonditionen versichert ist, oder auch gar nicht)

Böse, böse...

Offline schwald

  • Gerade reingestolpert
  • *
  • Beiträge: 2
    • Profil anzeigen
Re: Führerscheinsperre/Entzug wie neu beantragen
« Antwort #9 am: 02. März 2014, 00:52:03 »
Hallo,
danke für die Antworten.
Wie geschrieben wurde das Vergehen in Deutschland begangen.

Hier die Auskunft des BVMI (Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, Berlin) !!
"Ihre Frau muss ihre Fahrerlaubnis in Frankreich neu erwerben, wenn sie dort dauerhaft ihren Wohnsitz hat. Die Staatsangehörigkeit ist hierbei nicht von Bedeutung.
Bei der Beantragung wird dort vermutlich von den französischen Behörden beim Kraftfahrt-Bundesamt - KBA nachgefragt, ob Eintragungen bzw. eine Sperre vorliegt. Wenn dann in Frankreich der Führerschein neu erteilt wird, ist er auch hier anzuerkennen. Wir gehen davon aus, dass in Frankreich die dort geltenden Maßnahmen getroffen werden."

Und noch eine schriftliche Aussage der deutschen Führerscheinstelle:
"...da Sie Ihren ständigen Wohnsitz in Frankreich besitzen, sind auch die frz. Behörden für die Neuerteilung Ihrer Fahrerlaubnis zuständig. Nach der Erteilung der frz. Fahrerlaubnis müssen Sie dann hinterher einen Antrag stellen, mit dieser frz. Fahrerlaubnis auch in Deutschland Kfz. führen zu dürfen."

Zur Erinnerung:
Auf der gleichen FSst. hat mir eine Dame gesagt, meine Frau müsse in D eine MPU machen und erhält dann den deutschen FS wieder!!

Ich finde, es ist wirklich erschütternd, wie wenig die Behörden (D und F!!) einem helfen können. Nichts als Verwirrung!!
Vielleicht wende ich mich mal an die EU....

Oder kann einer von euch mir evtl. weiterhelfen, weil er diese Situation schon einmal selbst durchgemacht hat?
Danke.
Gruß
Frank

Offline Eliott

  • Forenheld
  • *****
  • Beiträge: 759
    • Profil anzeigen
Re: Führerscheinsperre/Entzug wie neu beantragen
« Antwort #10 am: 02. März 2014, 05:53:33 »
Vielleicht wende ich mich mal an die EU....

EU?? Die halte ich für noch unfähiger als die einzelnen Staaten selbst.

Die Situation ist doch jetzt klar.
Du wirst den Führerschein in Frankreich neu beantragen müssen und dort auch eine dementsprechende Untersuchung/MPU.
Aber wenn man gut fr. Spricht sehe ich da eigentlich kein Problem.

Grüße

Offline Halun

  • Gerade reingestolpert
  • *
  • Beiträge: 2
    • Profil anzeigen
Re: Führerscheinsperre/Entzug wie neu beantragen
« Antwort #11 am: 01. Oktober 2015, 21:52:53 »
Guter Tipp danke, hatte mir überlegt mittels einem EU Führerschein (EDIT by Mod: Werbelink zum 2ten Mal entfernt) der Situation zu entkommen.
Gibt es hier im Forum auch Erfahrungen zu einem solchen Mittel?




« Letzte Änderung: 06. Oktober 2015, 00:08:13 von ~Pero~ »

Offline Baumi1706

  • Gerade reingestolpert
  • *
  • Beiträge: 3
    • Profil anzeigen
Re: Führerscheinsperre/Entzug wie neu beantragen
« Antwort #12 am: 21. April 2016, 06:09:30 »
Hey leute guten tag .
[edit by Mod] Ich denke 1mal das Thema reicht.
« Letzte Änderung: 22. April 2016, 10:47:11 von ~Pero~ »