Grenzgaenger Forum

Autor Thema: führerscheinentzug  (Gelesen 4489 mal)

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Offline laura

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führerscheinentzug
« am: 22. August 2010, 10:13:28 »
guten morgen:
mein nachbar kam gestern zu mir mit einem brief worin steht das er keine punkte mehr hat und kein auto mehr fahren darf ansonsten muss er eine hohe geldstrafe zahlen oder sogar in den knast. jetzt hat er mich gefragt ob er nicht in D oder in osteuropa einen neuen FS machen kann. Ich konnte ihm die frage nicht beantworten habe aber gesagt ich höre mich mal um. er hat die punkte weg wegen verschiedener regelmissachtung (zu schnelles fahren, etc kein alkohol).

wie ist das jetzt bekommt er ihn dann nach einer gewissen zeit wieder?
in D müsste man ja meines wissen dann eine MPU machen um ihn wieder zu bekommen aber sowas gibts ja in F nicht oder?
und kann er woanders einen neuen machen wenn er die 185 tage regel einhält oder wird das nicht anerkannt in F?



Offline klausischlumpf

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Re: führerscheinentzug
« Antwort #1 am: 06. Oktober 2010, 15:28:38 »
Hallo,

Den Führerschein machen - nach der 185-Tage Regel dürfte kein Problem sein, aber in Frankreich ist das Ding dann trotzdem nicht gültig - zumindest so lange nicht, wie er in Frankreich mit dem Entzug der Fahrerlaunis gestraft ist.
Das ist das gleiche, wie wenn man in D mit einem französischen Führerschein ein Fahrverbot aufgebrummt bekommt. Dieses Fahrverbot ist "nur" in Deutschland gültig, nicht aber in Frankreich.

Also bleibt Deinem Nachbarn wohl leider nur übrig als abzuwarten, bis er wieder fahren darf. Fahren ohne gültigen Führerschein (oder bei einem ausgesprochenen Fahrverbot mit einem ausländischen Führerschein - das ist kein Unterschied) wird in F mit bis zu 15.000 Euro oder einem Jahr Gefängnis bestraft !

Gruß,
Klaus

Offline sapperlot

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Re: führerscheinentzug
« Antwort #2 am: 07. Oktober 2010, 09:45:11 »
Hallo,
Den Führerschein machen - nach der 185-Tage Regel dürfte kein Problem sein, aber in Frankreich ist das Ding dann trotzdem nicht gültig - zumindest so lange nicht, wie er in Frankreich mit dem Entzug der Fahrerlaunis gestraft ist.

Sorry, aber da ist so nicht ganz richtig. Es gibt keinen "deutschen" Führerschein, wenn du den Wohnsitz Frankreich hast. Egal was auf dem Lappen steht, der Führerschein unterliegt automatisch den Gesetzen des Landes wo du wohnst (früher hat man ihn umtauschen müssen in ein lokales Dokument, heute wird das automatisch mit dem Wohnsitzwechsel zu einem französichen Führerschein und unterliegt den dortigen Gesetzen (spart die Rennerei was neue Papiere angeht, ändert aber nix an den Tatsachen. Wäre sonst auch irgendwie eigenartig, daß man sich die Gesetze aussuchen dürfte, die einem gerade passen (eben Führerschein tauschen oder nicht)).
Also hat er gar keine Fahrerlaubnis, solange er in F wohnt - weder in noch in D oder sonstwo.(Denn die französischen Behörden haben schlicht die Fahrerlaubnis eingezogen). Aber um einen D Führerschen zu bekommen, müßte er eh seinen Wohnsitz nach D verlegen.