Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Führerscheinentzug und KFZ-Versicherung  (Gelesen 8993 mal)

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Offline egbert

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Führerscheinentzug und KFZ-Versicherung
« am: 30. August 2010, 10:09:52 »
Hallo,

nachdem mir letzte Woche in Deutschland mein Führerschein (deutscher Führerschein) entzogen worden ist (MPU ist Pflicht), frage ich mich, wie ich, vorrausgesetzt einer positiven MPU, an einen neuen Führerschein komme.
Kann ich den auch in Deutschland beantragen?
Wäre es eventuell besser, nach der MPU zeitweilig seinen Erstwohnsitz wieder nach D zu verlegen, bis der neue Führerschein da ist?
Geht sowas überhaupt oder gibt es dabei Fristen?

Weiterhin: Kann ich während des Führerscheinentzuges das Auto von einer anderen Person in D fahren lasse.

Wäre Euch dankbar für Antworten

Offline sapperlot

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Re: Führerscheinentzug und KFZ-Versicherung
« Antwort #1 am: 30. August 2010, 13:10:40 »
Hallo Egbert
kapier ich nicht so ganz, wenn du deinen offiziellen Wohnsitz in Frankreich hast, wird dein Führershein automatisch zu einem Französichen (ist absolut egal wer den irgendwann mal ausgestellt hat) und du unterliegst französischen Gesetzen - hast damit die genau gleichen Vor- und Nachteile wie dein Nachbar, der eben einen von einer französichen Behörde ausgestellten Führerschein hat. Das mit dem Führerschein nicht mehr umwechseln müssen hat ja nur was mit Bequemlichkeit zu tun, aber nix damit, daß du selbstverständlich die Behörde an deinem Wohnort (eben frankreich) für dich zuständig ist .
Und die deutschen Behörden dürfen nicht in die staatliche Hoheit andere Staaten eingreifen und zum Bsp. einfach einem "Franzosen"(in Frankreich Ansässigen) vorschreiben wollen, das er auch in Frankreich nimmer fahren darf, indem sie ihm seine Papiere abnehmen.
Also wenn du in Frankreich wohnst, ist dein Führerschein französisch, egal was drin steht und die deutschen Behörden dürfen ihn dir nicht wegnehmen. Ihre Oberhoheit endet an der Grenze - sie können dir allerdings das Fahren auf deutschem Gebiet untersagen. (Und besonders heftigen Fällen gibt's wohl auch noch die Möglichkeit die Papiere vor Ort einzuziehen ("sicherzustellen") - sie müssen dann aber an die franz.Behörde übergeben werden, weil die alleine entscheiden was mit deinem Führerschein passiert.

PS: Natürlich kann das Auto jederzeit von einer anderen Person in D gefahren werden (darfst ja auch ein Auto besitzen ohne Führerschein und wäre lustig, wenn ein Betrieb mit keinem Auto mehr fahren dürfte, weil der Chef seinen Führerschein abgeben mußte).

PS2: Wenn du den Führerschein allerdings rechtskräftig verloren hast bevor du nach Frankreich gezogen bist, wirds allerdinsg haarig - für F hattest du zum Zpkt.Umzug eben kein Führerschein und mit Wohnsitz F kann man im Ausland auch keinen Führerschein erwerben, der in F gültig ist.

PS3 und am wichtigsten - da es doch um einiges geht, kann ich nur emnpfehlen sich von einem Juristen beraten zu lassen!

Offline egbert

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Re: Führerscheinentzug und KFZ-Versicherung
« Antwort #2 am: 30. August 2010, 13:47:00 »
Hallo Sapperlot,
danke erstmal für die Antwort.
In meinem Fall ist der Führerschein von den deutschen Behörden sichergestellt worden und es ist Strafanzeige in Deutschland gestellt worden.
Damit darf ich ja auch nicht mehr in Deutschland fahren (zumindeszens solange, bis ich die MPU bestanden habe und einen neuen Führerschein beantragt habe).
Da ich aber in D arbeite, muss ich mit dem Auto eben auch in Deutschland fahren.
Einen Rechtsanwalt habe ich natürlich schon eingeschaltet, nur ist das eben ein deutscher RA und es geht um das Strafverfahren in Deutschland.

Offline sapperlot

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Re: Führerscheinentzug und KFZ-Versicherung
« Antwort #3 am: 30. August 2010, 21:03:18 »
Wie gesagt, für Deutschland können die selbstverständlich sagen, daß du nicht mehr fahren darfst. (Fahrverbot)
Deinen Führerschein insgesamt wegnehmen halt wohl nicht - und in F darfst du weiterfahren (als Einwohner F müßte dir Frankreich den Führerschein wegnehmen, damit du nicht mehr in F und eben dann gar nicht mehr fahren darfst - oder hast du was von den franz.Behörden gehört oder?))

Also damit hast du rechtlich wohl nicht den Führerschein verloren, sondern einfach ein Fahrverbot für D erhalten. Und keine Ahnung wie das mit MPU läuft - wäre aber logischerweise dann auch nur, damit das Fahrverbot für D aufgehoben wird. So lange dir die franz.Behörden den Führerschein nicht abnehmen hast du ihn ja noch und kanns nicht darum gehen.
Und umgekert kannst du als Einwohner Frankreichs auch gar keinen Führerschein einfach in einem anderen Land (wie Deutschland) machen. (War ja auch der Trick bei all denen, die in Tschechien einen neuen Führerschein ohne MPU gemacht haben, daß sie kurzzeitig ihren Wohnsitz da hin verlegt haben). Wenn das so einfach wäre, würde viele für paar Euro schnell im billigsten und einfachsten Land (der EU.) eine fahrerlaubnis holen. Also geht eigentlich gar nicht.
Wenn du allerdings jetzt nach Deutschland ziehst, sind automatisch die deutsche Behörden für die Erteilung Fahrerlaubnis zuständig und dann isser ziemlich sicher weg. Also ist zumindest sehr gut vorher zu überlegen.
Und RA - klar deutscher Ra weil natürlich geht's nur um Deustchland und das du eben als EU Ausländer unterwegs warst. Ob du jetzt in Holland, Italien, Rumänien oder F wohnst ist ja eigentlich dasselbe für die D Behörden .

Offline cogee

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Re: Führerscheinentzug und KFZ-Versicherung
« Antwort #4 am: 01. September 2010, 20:49:29 »
ich wäre mir da nicht so sicher ob sie den FS nicht doch einziehen dürfen wenns ein D ist

ein arbeitskollege meines vaters hat auch in D seinen FS abgenommen bekommen. dann ist er irgendwann nach F gezogen und hat mit hilfe eines (französischen) anwalts einen antrag auf ausstellung eines neuen FS bei der prefectuer gestellt.
die wollten dann ein auszug aus flensburg das der FS erteilt wurde und eine beglaubigte übersetzung des urteils vom entzug. dann musste er noch zum arzt (von der prefectuer aus) die haben blut genommen und ein paar tests gemacht und 2 wochen später hatte er seinen französischen FS.
ob er damit in D fahren darf weiss ich aber nicht.

Offline Ralph

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Re: Führerscheinentzug und KFZ-Versicherung
« Antwort #5 am: 02. September 2010, 08:49:42 »
ich wäre mir da nicht so sicher ob sie den FS nicht doch einziehen dürfen wenns ein D ist

ein arbeitskollege meines vaters hat auch in D seinen FS abgenommen bekommen. dann ist er irgendwann nach F gezogen und hat mit hilfe eines (französischen) anwalts einen antrag auf ausstellung eines neuen FS bei der prefectuer gestellt.
die wollten dann ein auszug aus flensburg das der FS erteilt wurde und eine beglaubigte übersetzung des urteils vom entzug. dann musste er noch zum arzt (von der prefectuer aus) die haben blut genommen und ein paar tests gemacht und 2 wochen später hatte er seinen französischen FS.
ob er damit in D fahren darf weiss ich aber nicht.

Ja - aber der Vorfall den Du schilderst entspricht ja genau dem was Sapperlot schreibt. Der FS ist ihm abgenommen worden als er in D gewohnt hat. Und er hat in dieser Zeit einen F bekommen als er in F gewohnt hat.....

Ebenfalls dafür spricht das man als Auslandsdeutscher immer nur Bußgelder aus D in EURO bekommt - nie Punkte....
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz

Offline egbert

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Re: Führerscheinentzug und KFZ-Versicherung
« Antwort #6 am: 02. September 2010, 09:54:05 »
Hallo nochmals,
also....ich habe nicht vor, mir einen Führerschein ohne MPU zu verschaffen.
Ich werde die MPU auf jeden Fall in Deutschland machen, da man sonst auch keine Fahrerlaubnis in Deutschland hat, trotz französischem Führerschein.

Mir geht es nur darum, welche welche bürokratischen Hürden man nehmen muss, wenn man mit bestandener MPU einen Führerschein in Frankreich beantragen will. Darf man die gleichen Klassen fahren, wie auf dem alten FS eingetragen?
Ist es vielleicht besser, wenn man zur Beantragung des FS zwischenzeitlich nach Deutschland zieht?
Und, was sich daraus ergibt: kann man sich einfach mal für 3-6 Monate wieder in D melden und dann wieder in F anmelden?

Offline MarkusBaden

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Re: Führerscheinentzug und KFZ-Versicherung
« Antwort #7 am: 06. Oktober 2010, 15:31:32 »
Hey Egbert,
die Deutschen können Dir Deinen dt. FS wegnehmen,auch wenn Du in F wohnst!
Also, Anwalt nehmen war schon gut. In Deutschland alles erledigen(Ablauf Sperrfrist,MPU).
Wenn Du weißt, wann Du wieder einen FS haben kannst, kannst Du schonmal zu Deiner zuständigen Führerscheinstelle gehen. Und die ist, wenn Du in F wohnst,
die nächste Sous-prefecture (Haguenau etc.) Dort mußt Du ein Blatt ausfüllen, Foto draufkleben und abgeben. Dann heißt es warten. Später bekommst Du eine Einladung
zur physischen Untersuchung. Die ist nach ca. 10 Min. fertig (25.-EUR). Dort sagt man Dir, daß der neue FS nach Hause geschickt wird. Das dauert zwar länger, als sie sagen,
aber er kommt. Ob das mit MPU schwerer wird, kann ich nicht sagen. Vermute eher nicht. Wichtig ist, daß Du in D wieder ein FS bekommen dürftest.
Good luck bei allem
Markus

Offline sapperlot

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Re: Führerscheinentzug und KFZ-Versicherung
« Antwort #8 am: 07. Oktober 2010, 10:00:14 »
Nein, die Deutschen dürfen dir eigentlich nicht den Führerschein wegnehmen, wenn du Wohnsitz F hast. Dann sind die Franzosen zuständig, egal in welcher Sprache der Lappen ausgefüllt ist, er wird einfach zu einem franz. Dokument. (Soll einfach nur Verwaltungsaufwand sparen, kann ja auch nicht sein daß du je nach Lust und Laune die Gesetze wählen kannst denen du unterliegst (eben tauschen oder nicht) oder sich die Gesetze ändern nur weil du deinen Führerschein verloren hast und einen neuen brauchst). Rechtlich mußt du genauso behandelt werden wie dein Nachbar mit französichem Führerschein und auch du kannst in F dann jederzeit Punkte verlieren und die deutschen Behörden dafür nur das Fahren auf ihrem Territorium untersagen.

Ne ganz andere Sache ist, daß die Polizei halt annehmen wird, daß deutscher Füherschein = deutsche Fahrerlaubnis, was aber nicht korrekt ist.