Ich finde die Diskussion spannend.
Ich denke, die Punkte die man bekommt, werden der Fuehrerscheinnummer zugeordnet.
Da Fuehrerscheine i.d.R. nationale Dokumente sind, hat sicherlich kein Staat Zugriff (jedenfalls offiziell) auf das Fuehrerscheinsystem des anderen.
Jetzt bekomme ich in Frankreich Punkte. Wo sollen die die drauf schreiben? Ein .fr Punktekonto gibt es ja nicht, da es keinen .fr Fuehrerschein gibt. Da liegt es fuer mich nahe, das man, da man den Wohnsitz in .fr hat, einen .fr-Fuehrerschein braucht um die Punkte einzubuchen.
Ich hatte fuer mich den Tauschzwang daraus abgeleitet - ist ja wohl so nicht wie ich gelesen habe (wo nachzulesen?)
Umgekehrt wird es ja noch spannender:
Man bekommt in Deutschland Punkte. Da hat man wohl ein .de Fuehrerschein, damit auch sicherlich ein Punktekonto, aber KEINEN deutschen Wohnsitz. Was passiert dann? Bis jetzt habe ich immer gehoert, das die, die in .de keinen Wohnsitz haben, die Punkte in Euro umgerechnet bekommen.
Wuerde mich wirklich mal die Sicht eines Juristen interessieren, und vor allem wie weit sind die mit dem Streiten?
Schwerpunkt waere auch die Diskussion der Includierung der Klassen, z.B. in alten B ist auch A1 und E(beschraenkt) mit drin.
Welche Regel zaehlt dann bei der Umsetzung?
EU es ist und bleibt spannend