Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Führerschein umschreiben  (Gelesen 17990 mal)

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Offline Janine

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Führerschein umschreiben
« am: 21. Mai 2015, 13:13:43 »
Hallo,

ich habe noch den deuschen Führerschein. Wie muss ich den französischen beantragen? Danke Euch

banjo

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Re: Führerschein umschreiben
« Antwort #1 am: 21. Mai 2015, 13:15:12 »
Du musst ihn nicht umschreiben, Du kannst den dt. FS behalten. Es gibt keine Vorteile beim Umschreiben.

Offline Janine

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Re: Führerschein umschreiben
« Antwort #2 am: 21. Mai 2015, 13:20:42 »
ok ich dachte...ich wollte ja auch den Anhängerführerschein machen, bekomm ich dann automtisch nen neuen oer tragen die das trotzdem ein?

banjo

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Re: Führerschein umschreiben
« Antwort #3 am: 21. Mai 2015, 13:23:14 »
Wenn Du Änderungen/Erweiterung/Wiedererlangung etc. am FS machst UND bereits in F wohnst, dann musst Du ihn umschreiben und die entspr. Ergänzungsprüfungen in einer franz. Fahrschule auf französisch machen.

Offline Janine

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Re: Führerschein umschreiben
« Antwort #4 am: 21. Mai 2015, 13:31:27 »
Vielen Dank

Offline Matthias#28

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Re: Führerschein umschreiben
« Antwort #5 am: 25. Mai 2015, 07:25:16 »
Wieso Anhaengerfuehrerschein? Ist der nicht immer beim B dabei, also BE. Eingeschränkt auf ein bestimmtes Gewicht.
gruss Matthias

Offline Matthias#28

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Re: Führerschein umschreiben
« Antwort #6 am: 25. Mai 2015, 12:21:54 »
Jetzt habe ich mal ein wenig gegooglet

Alter Fuehrerschein Klasse 3: Zugfahrzeug bis 7,5 to + Anhanger > 750 kg aber in Summe maximal 12 to

Alter Fuehrerschein Klasse 3 vor 1999 gemacht: Zugfahrzeug bis 7,5 to + Anhanger > 750 kg aber in Summe maximal 18,5 to
       Das enspricht den Klassen B, BE, C1, C1E (auf Antrag sogar CE!!)

Also wenn man einen Alten Fuehrerschein hat, warum dann umschreiben.

Details gibt es hier: http://www.xn--fhrerscheinklassen-m6b.info/
« Letzte Änderung: 25. Mai 2015, 13:33:52 von Matthias#28 »
gruss Matthias

Offline biggi

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Re: Führerschein umschreiben
« Antwort #7 am: 12. August 2015, 11:53:02 »
Hallo,

hat sich Euer Problem gelöst?
Ich bin gerade dabei, alles zusammenzutragen zum Umschreiben.
Ich habe gehört, man MUSS umschreiben... habs aber auch noch nicht gemacht.
http://www.france.fr/de/frankreich-besuchen/wie-kann-ich-frankreich-mit-einem-auslandischen-fuhrerschein-auto-fahren.html

Offline Matthias#28

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Re: Führerschein umschreiben
« Antwort #8 am: 13. August 2015, 08:16:28 »
Ich habe gehört, man MUSS umschreiben... habs aber auch noch nicht gemacht.
Man muss gar nichts, es sei denn du bekommst ein franz.Ticket mit Punkten. Die "passen" nur auf einen franz.Fuehrerschein, dann muss man.
gruss Matthias

Offline sable12

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Re: Führerschein umschreiben
« Antwort #9 am: 13. August 2015, 18:17:05 »
Laut der ADAC Rechtsberatung muss man auch dann NICHT  seinen deutschen Führerschein umschreiben lassen. (089/76762423 "Adac Führerschein Rechtsabteilung")
Viele Grüße, sable12

Offline Ralph

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Re: Führerschein umschreiben
« Antwort #10 am: 13. August 2015, 22:15:19 »

Man muss gar nichts, es sei denn du bekommst ein franz.Ticket mit Punkten. Die "passen" nur auf einen franz.Fuehrerschein, dann muss man.

auch das stimmt nicht...
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz

banjo

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Re: Führerschein umschreiben
« Antwort #11 am: 14. August 2015, 12:46:50 »
@Ralph:
Was stimmt denn dann?

Offline Ralph

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Re: Führerschein umschreiben
« Antwort #12 am: 14. August 2015, 14:58:09 »
woher soll ich das wissen ^^
Auf jeden Fall wird man nicht zwangsweise dazu aufgefordert seinen FS umschreiben zu lassen wenn man in F Punkte bekommt....das weiß ich aus erster Hand :-)

Und ob man überhaupt dazu verpflichtet werden kann - darüber streiten sich die Gelehrten in der EU seit Jahren.
Denn grundsätzlich haben alle EU Mitglieder dafür unterschrieben sich gegenseitig die FS anzuerkennen.
Wahrscheinlich brauchts da halt auch einmal einen Präzidensfall....aber ich stelle mich nicht zur Verfügung.
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz

Offline Dragonvamp

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Re: Führerschein umschreiben
« Antwort #13 am: 14. August 2015, 16:36:56 »
Also, ich hab vor -muss Lügen- 3 Jahren, zwei mal den gleichen Blitzer erwischt 😂 mir wollten sie da bereits einen Punkt abziehen, da die eine Überschreitung zu hoch war. Zur ungefähr gleichen Zeit dann noch mal wegen telefonieren am Steuer.
Ich hatte meinen Führerschein im Prinzip schon umgeschrieben. Da hatte Frankreich noch den rosanen. Da ich aber zu faul war nach strasbourg zu fahren, fand zwischenzeitlich der Tausch zwischen rosa und neuem Schein statt. So wurde mein beantragter "entsorgt".
Nun bin ich zufällig mal vor Ort gewesen und hatte angefragt. Denn ich hätte alt gegen neu tauschen müssen. Also deutschen abgeben, französischen annehmen.
Diesen hätte ich aber neu beantragen müssen. Anfang letzten Jahres kam einmal diesbezüglich eine Erinnerung.
Ich habe seither immernoch meinen deutschen Führerschein und keine Ahnung ob mir jemals Punkte abgezogen wurden oder oder oder.
Gezwungen in den Sinne würde ich bis dato allerdings nicht

Offline Matthias#28

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Re: Führerschein umschreiben
« Antwort #14 am: 31. August 2015, 06:35:24 »
Ich finde die Diskussion spannend.
Ich denke, die Punkte die man bekommt, werden der Fuehrerscheinnummer zugeordnet.
Da Fuehrerscheine i.d.R. nationale Dokumente sind, hat sicherlich kein Staat Zugriff (jedenfalls offiziell) auf das Fuehrerscheinsystem des anderen.

Jetzt bekomme ich in Frankreich Punkte. Wo sollen die die drauf schreiben? Ein .fr Punktekonto gibt es ja nicht, da es keinen .fr Fuehrerschein gibt. Da liegt es fuer mich nahe, das man, da man den Wohnsitz in .fr hat, einen .fr-Fuehrerschein braucht um die Punkte einzubuchen.
Ich hatte fuer mich den Tauschzwang daraus abgeleitet - ist ja wohl so nicht wie ich gelesen habe (wo nachzulesen?)

Umgekehrt wird es ja noch spannender:

Man bekommt in Deutschland Punkte. Da hat man wohl ein .de Fuehrerschein, damit auch sicherlich ein Punktekonto, aber KEINEN deutschen Wohnsitz. Was passiert dann? Bis jetzt habe ich immer gehoert, das die, die in .de keinen Wohnsitz haben, die Punkte in Euro umgerechnet bekommen.

Wuerde mich wirklich mal die Sicht eines Juristen interessieren, und vor allem wie weit sind die mit dem Streiten?
Schwerpunkt waere auch die Diskussion der Includierung der Klassen, z.B. in alten B ist auch A1 und E(beschraenkt) mit drin.
Welche Regel zaehlt dann bei der Umsetzung?

EU es ist und bleibt spannend
gruss Matthias