Grenzgaenger Forum
Grenzgänger => Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung => Thema gestartet von: gustav am 02. Mai 2011, 22:36:56
-
Hallo ich werde nächsten Monat als Genzgänger in Frankreich wohnen und im Saarland arbeiten.
In Deutschland steht mir demnächst ein Fahrverbot oder Führerscheinentzug bevor evt mit MPU.
Kann ich meinen Fühererschein noch vor Gerichtsbeschluss umschreiben lassen und mit dem F Führerschein weiter fahren ?
Wie lange muss ich in F wohnen bevor ich als Saarländischer Grenzgänger den Schein umschreiben kann ?
Danke im vorraus
-
Wenn Du ein Fahrverbot in D bekommst gilt das auch mit französischem Führerschein.
Umschreiben kannst Du sobald Du in Frankreich wohnst und in D abgemeldet bist.
Gruß Ralph
-
Aber eine mögliche MPU könnte ich somit umgehen ?
-
Ich bin kein Jurist,
aber ich denke NEIN.
Wenn eine MPU die Voraussetzung dafür bildet, um in Deutschland wieder legal ein KFZ führen zu dürfen,
dann bleibt das so, auch wenn Du den Wohnort ins Ausland verlegst,
denn das Fahrverbot bleibt ja aufrecht.
Wobei meines Wissens nach, eine MPU nur nach dem Entzug der Fahrerlaubnis (FE) angeordnet wird, bzw. vor Neuerlangung der FE, sprich
der Lappen ist weg, nicht nur ein Fahrverbot erteilt.
Alles in Allem eine eher verzwickte Rechtslage, die eindeutig für das Einschalten eines versierten Anwalts spricht,
welcher sich gerade auf Verkehrsrecht / Strafrecht spezialisiert hat.
EDITH
hierzu noch ein Verweis auf §28 FeV, worin Deine Frage nach meinem Dafürhalten negativ beantwortet wird
http://www.verkehrsportal.de/fev/fev_28.php (http://www.verkehrsportal.de/fev/fev_28.php)
-
In Deutschland darfst du sicher nicht fahren und in Frankreich kriegst du den Führerschein auch nur dann ausgestellt, wenn in Deutschland nichts gegen eine Erteilung vorliegt.
Dh. wenn bei der Führerscheinstelle eine MPU angeordnet ist, dann wirst du auch in Frankreich keinen FS kriegen.
-
:xc:ich denke auch, die suppe hast du dir eingebrockt und musst du jetzt auslöffeln :police: fahrverbot ist fahrverbot, egal mit welchem führerschein. drück dir die daumen für die MPU
-
Es gibt keine MPU-Anordnung bei einem Fahrverbot !!
Die Frage ist : Was denn nun ? Fahrverbot ??? - Führerschein hinterlegen - 1-3 Monate warten - ursprünglichen Führerschein zurückbekommen.... das ganze eine Sanktion im Rahmen des OwiG
Führerscheinentzug ?? - Verwaltungakt !! - heisst eigentlich: Entzug der FAHRERLAUBNIS !! was die Sache genau auf den Punkt formuliert.... keine Erlaubnis in D zum Führen eines Kraftfahrzeuges - egal, mit welchem Führerschein.
In Amsdeutsch heisst das: Die Berechtigung gilt nicht für Inhaber einer EU-Fahrerlaubnis, denen die Fahrerlaubnis im Inland vorläufig oder rechtskräftig von einem Gericht oder sofort vollziehbar oder bestandskräftig von einer Verwaltungsbehörde entzogen worden ist,......blabla
Fährste in D dennoch, Fahren ohne FAHRERLAUBNIS ! Straftat nach 21 STVG
Gruß
Veuve