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Autor Thema: Führerschein mit 17  (Gelesen 2855 mal)

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Offline kembser

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Führerschein mit 17
« am: 10. November 2024, 09:37:11 »
Hallo zusammen,

Unser Sohn wird demnächst 17 und wird dann hier in Frankreich seine Führerscheinprüfung ablegen. Seit Anfang 2024 darf man ja in Frankreich schon mit 17 alleine Auto fahren. Nun haben wir uns gefragt, ob man damit dann auch in Deutschland fahren darf.

Es wäre ja zu erwarten, dass sich irgendjemand Gedanken darüber gemacht hat. Immerhin gilt diese Regelung ja nun schon seit mehr als 10 Monaten. Ganz offenkundig scheint das aber nicht der Fall zu sein... Ich habe im Internet gesucht, aber hierzu gibt es nirgendwo klare Aussagen. Was ich auf jeden Fall weiß ist, dass man mit 17 einen ganz normalen EU-Führerschein bekommt. In der Fahrschule wurde gesagt, dass man ins Ausland fahren dürfte. Ich wollte aber sicher gehen, dazu ist mir das ganze zu heikel.

Daraufhin habe ich mal ans Generalkonsulat in Straßburg geschrieben. Die haben aber keine Ahnung und meinten, ich solle mich an eine grenznahe Führerscheinstelle wenden. Also habe ich nach Karlsruhe, Freiburg und Lörrach geschrieben. Nur Lörrach hat mir geantwortet: Nach deren Informationen wäre das eine rein französische Regelung und man könne damit nicht in Deutschland fahren, aber sie warten noch (im Oktober!!!) auf genauere Anweisungen des Ministeriums.

Dann habe ich ans Bundesverkehrsministerium geschrieben. Die haben auf §29 der Fahrerlaubnisverordnung verwiesen. Danach dürfte er in Deutschland fahren.

Nun habe ich zwei gegensätzliche Aussagen. Das ist mir ein bisschen zu vage. Angenommen, er würde in Deutschland fahren, es kommt zu einem Unfall und die Polizei stellt fest, dass er noch keine 18 ist. Dann würde es vielleicht heißen: "Fahren ohne Fahrerlaubnis", was natürlich nicht gut wäre, und außerdem könnte dann die Versicherung Probleme machen.

Andererseits würde ich mit meinem laienhaften Rechtsverständnis den o.g. Paragraphen auch so verstehen, dass man mit dem Führerschein in Deutschland fahren darf:

"(1) Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis dürfen im Umfang ihrer Berechtigung im Inland Kraftfahrzeuge führen, wenn sie hier keinen ordentlichen Wohnsitz nach § 7 haben. [...]

(3) Die Berechtigung nach Absatz 1 gilt nicht für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse, [...]

1a. die das nach § 10 Absatz 1 für die Erteilung einer Fahrerlaubnis vorgeschriebene Mindestalter noch nicht erreicht haben und deren Fahrerlaubnis nicht von einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erteilt worden ist,"


Zwar ist das Mindestalter (18) nicht erreicht, aber es handelt sich ja um einen EU-Führerschein. Und im Satz steht UND, also müssten beide Bedingungen erfüllt sein, damit die Berechtigung nicht gilt.

Ich habe noch an Infobest und an die deutsch-französische Verbraucherzentrale in Kehl geschrieben, aber beide konnten mir auch keine Auskunft geben.

Ist jemand von euch mit der gleichen Frage konfrontiert und hat vielleicht eine rechtssichere Auskunft erhalten?

Vielen Dank und liebe Grüße,
der Kembser

Offline Dragonvamp

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Re: Führerschein mit 17
« Antwort #1 am: 10. November 2024, 12:50:57 »
Huhu,

Mein Sohn ist 16 und macht auch seinen Führerschein. Wenn alles gut läuft, hat er diesen auch mit 17. Uns wurde von der Fahrschule aber direkt mitgeteilt, dass er dann lediglich in Frankreich alleine fahren darf, da in Deutschland das Mindestalter von 18 Jahren vorgegeben ist.
Wir werden uns daran halten, da ich selber auch keine anderen Aussagen bekommen habe. Solltest du allerdings noch was anderes „schwarz auf weiß“ bekommen, würde ich mich an dieser Stelle freuen  :doppeld:

Offline Waylon57

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Re: Führerschein mit 17
« Antwort #2 am: 10. November 2024, 14:47:43 »
Sehr interessante Thema, mit dem ich mich demnächst auch hätte befassen müssen.

Unterm Strich würde ich mich deiner Annahme anschließen @kembser und davon ausgehen, dass man mit einem in Frankreich gemachten EU Führerschein, bei dem man mit 17 fahren kann, auch innerhalb der EU zu fahren kann. Der Gesetzestext lässt eigentlich auch keine andere Meinung zu.

Offline kembser

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Re: Führerschein mit 17
« Antwort #3 am: 11. November 2024, 08:25:33 »
Unterm Strich würde ich mich deiner Annahme anschließen @kembser und davon ausgehen, dass man mit einem in Frankreich gemachten EU Führerschein, bei dem man mit 17 fahren kann, auch innerhalb der EU zu fahren kann. Der Gesetzestext lässt eigentlich auch keine andere Meinung zu.

Also zumindest in Deutschland, denn es ist ja ein deutscher Gesetzestext. Bei meinen Recherchen habe ich einen Artikel bezüglich Spanien gelesen. Da kann man wohl nicht fahren, da dort die Gesetzeslage auf jeden Fall ein Mindestalter von 18 Jahren vorsieht.

Offline Sabine

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Re: Führerschein mit 17
« Antwort #4 am: 22. November 2024, 08:29:16 »
Ich stand vor der selben Frage und habe den Gesetzestext in Deutschland rausgesucht. Hier steht explizit, dass man 18 Jahre alt sein muss, um mit dem B-Führerschein Auto zu fahren.
Ausnahme ist nur, wenn man die Kennziffer für begleitetes Fahren eingetragen hat, dann darf man begleitet auch unter 18 fahren. Diese Eintragung bekommt man aber auf seinem französischen Führerschein ja nicht.

Offline kembser

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Re: Führerschein mit 17
« Antwort #5 am: 22. November 2024, 17:19:36 »
Hallo Sabine,

kannst du mir sagen, welchen Paragraphen du da genau meinst? Das würde mich sehr interessieren! Denn der oben genannte §29 der Fahrerlaubnisverordnung sagt (meiner Meinung nach) etwas anderes.

Viele Grüße,
der Kembser

Offline Sabine

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Re: Führerschein mit 17
« Antwort #6 am: 27. November 2024, 20:21:50 »

Das ist schon der richtige Paragraph:
1) Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis dürfen im Umfang ihrer Berechtigung im Inland Kraftfahrzeuge führen, wenn sie hier keinen ordentlichen Wohnsitz nach § 7 haben......
(3) Die Berechtigung nach Absatz 1 gilt nicht für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse,
....
1a.
die das nach § 10 Absatz 1 für die Erteilung einer Fahrerlaubnis vorgeschriebene Mindestalter noch nicht erreicht haben und deren Fahrerlaubnis nicht von einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erteilt worden ist,
....

Und dann unter Paragraph 10 steht, dass man 18 Jahre alt sein muss.

Nach nochmaligen Lesen gebe ich Dir Recht, das "und" im 1a weist darauf hin, dass man trotzdem fahren darf.


VG
Sabine



....

Offline kembser

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Re: Führerschein mit 17
« Antwort #7 am: 28. November 2024, 12:35:53 »
Danke Sabine, dann siehst du es genauso.

Ich habe mittlerweile noch andere Institutionen angeschrieben, auch den ADAC. Niemand antwortet. Irgendwie scheint niemand dieses Thema zu interessieren oder keiner will eine klare Aussage machen.

Aber mittlerweile sehe ich es eigentlich so, dass der zitierte Paragraph doch recht eindeutig ist. Es ist nur komisch, dass man hierzu keine klaren Aussagen auf den einschlägigen Seiten (Infobest, Konsulat usw.) findet, denn nicht jeder wird in den Tiefen der Gesetze rumsuchen.

Viele Grüsse,
der Kembser

Offline Sabine

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Re: Führerschein mit 17
« Antwort #8 am: 06. Dezember 2024, 17:52:48 »
Mein Sohn hat das Bundesministerium für Digitales und Verkehr angeschrieben und folgende Antwort erhalten:

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Wir bitten um Verständnis, dass es dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr gemäß § 14 Absatz 3 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien grundsätzlich nicht gestattet ist, Rechtsauskünfte, die eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls erfordern, zu erteilen. Zudem obliegt der Vollzug der Bundesgesetze nach der Kompetenzordnung des Grundgesetzes den Bundesländern. Dies vorausgeschickt möchten wir grundsätzlich das Folgende bemerken:

Wer im Besitz eines gültigen EU/EWR-Führerscheins ist, der sie im Ausstellungsstaat berechtigt, ohne Begleitung ein Kfz zu führen und es sich hierbei nicht um einen Lernführerschein oder anderweitig vorläufig ausgestellten Führerschein handelt, können Sie damit auch in Deutschland im Alter von 17 Jahren ein Kfz ohne Begleitung führen. Wir verweisen hierzu auf den Ihnen bereits bekannten Auszug in § 29 Fahrerlaubnis-Verordnung: https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__29.html .

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Ihr Bürgerservice

Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Referat Bürgerservice und Besucherdienst
Invalidenstraße 44
10115 Berlin

Tel.: 030 – 2008 – 3060
Fax: 030 – 2008 – 1920
E-Mail: buergerinfo@bmdv.bund.de
Internet: www.bmdv.bund.de

Offline kembser

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Re: Führerschein mit 17
« Antwort #9 am: 06. Dezember 2024, 21:21:46 »
Hallo Sabine

Exakt die gleiche Mail habe ich auch bekommen. Wortwörtlich.

Viele Grüße,
der Kembser

Offline Sabine

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Re: Führerschein mit 17
« Antwort #10 am: 07. Dezember 2024, 17:54:59 »
Hallo Kembser,

die haben wahrscheinlich schon eine automatisierte Antwort  :lach:

VG
Sabine

Offline kembser

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Re: Führerschein mit 17
« Antwort #11 am: 16. April 2025, 18:43:09 »
Hallo zusammen,

mein Sohn fuhr neulich zusammen mit Freunden nach Deutschland. Der Fahrer hatte einen französischen Führerschein, war aber noch 17.

Die Bundespolizei hielt die Jungs an, kontrollierte sie und stellte fest, dass der Fahrer noch keine 18 ist. Es gab daraufhin ein langes Hin und Her. Mein Sohn hatte die Antwort vom Bundesverkehrsministerium und den Paragraphen dabei, aber die Bundespolizei wollte sich nicht überzeugen lassen. Dann wurde die baden-württembergische Polizei dazugerufen, auch die waren überzeugt, dass man mit 17 in Deutschland nicht fahren darf.

Nach fast eineinhalb Stunden klärte sich der Sachverhalt, die Jungs durften weiterfahren.

Als Antwort auf einen Brief von mir haben sich mittlerweile Bundespolizei und Polizei BW gemeldet und sich entschuldigt. Sie werden beiden dafür sorgen, dass die - offenbar völlig unbekannte Information - an alle Dienststellen in Grenznähe weitergegeben wird.

Viele Grüße,
der Kembser

Offline Sabine

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Re: Führerschein mit 17
« Antwort #12 am: 22. April 2025, 07:42:19 »
Hallo zusammen,
ich hatte vor etwa zwei Monaten die Bundespolizei an der Grenze genau zu dem Thema befragt und auch den Paragrafen dabei.
Antwort war: sie würden den Führerschein bei einem unter 17jährigen einziehen, sie kennen den Paragrafen nicht.
Ich hatte sie darum gebeten, sich schlau zu machen, ist aber wohl dann nicht passiert.
Der absehbare Ärger ist genau der Grund, warum unser Sohn warten soll, bis er 18 ist, bevor er rüber fährt. Solange muss er halt seine 125er nehmen.

Gruß
Sabine