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Autor Thema: Führerschein in frankreich machen  (Gelesen 7427 mal)

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Offline Baumi1706

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Führerschein in frankreich machen
« am: 21. April 2016, 06:36:27 »
Hey leute guten tag . Also meine frage is , ich muss in deutschland die mpu machen und wollt deswegen den Führerschein in frankreich machen . Mir ist klar das man sich dafür in frankreich anmelden muss . Meine frage ist also gibt is irgendwo die Möglichkeit sich anzumelden ohne dort zu wohnen ? Wenn mir da jemand weiter helfen kann wäre ich sehr dankbar.

Offline Eliott

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Re: Führerschein in frankreich machen
« Antwort #1 am: 21. April 2016, 16:19:06 »
Das was du schreibst ist Anstiftung zur Kriminalität.

Offline ~Pero~

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Re: Führerschein in frankreich machen
« Antwort #2 am: 22. April 2016, 10:58:01 »
Das was du schreibst ist Anstiftung zur Kriminalität.

Nicht ganz - er verleitet ja niemanden dazu diese Vorgehensweise zu durchlaufen.
Wobei diese an sich im Zweifelsfall durchaus einen Straftatsbestand erfüllen kann.


Offline ~Pero~

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Re: Führerschein in frankreich machen
« Antwort #3 am: 22. April 2016, 11:00:13 »
Zu dem Thema gibt es reichlich Stellungnahmen im Internet, die auch die rechtliche Seite bewerten.

Ich kann in unserem Forum nur jedem den Rat geben, dem TO keine Tipps diesbezüglich zu geben.
Ansonsten enthalte ich mich eines Kommentares was ich persönlich davon halte.

banjo

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Re: Führerschein in frankreich machen
« Antwort #4 am: 22. April 2016, 13:02:45 »
Ich weiss nicht, wo ihr da was kriminelles seht.
Jeder Europäische Bürger darf seinen Wohnsitz in jedem EU Land frei wählen.
Ich kann im Juni in Frankreich einen Wohnsitz haben und diesen im August nach Polen verlegen, sofern ich alle melde- / steuer- / und sonstigen rechtlichen Dinge der Länder beachte.
Und da Führerscheine Ländersache sind, kann ich natürlich Ende Juni in F einen FS machen oder wiedererlangen.
Ob ich jedoch in D fahren darf, ist damit nicht gewährleistet.

Offline ~Pero~

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Re: Führerschein in frankreich machen
« Antwort #5 am: 22. April 2016, 13:16:15 »
Ich weiss nicht, wo ihr da was kriminelles seht.
Jeder Europäische Bürger darf seinen Wohnsitz in jedem EU Land frei wählen.
Ich kann im Juni in Frankreich einen Wohnsitz haben und diesen im August nach Polen verlegen, sofern ich alle melde- / steuer- / und sonstigen rechtlichen Dinge der Länder beachte.
Und da Führerscheine Ländersache sind, kann ich natürlich Ende Juni in F einen FS machen oder wiedererlangen.
Ob ich jedoch in D fahren darf, ist damit nicht gewährleistet.

Dirk,

alleine mit dieser Ansage:
Zitat
Möglichkeit sich anzumelden ohne dort zu wohnen
wirds haarig.

und es gibt noch weitere Einschränkungen, wie z.B. Sperrfristen etc., so dass es sogar u.U. passieren kann, dass der im EU-Ausland erteilte FS durch das ausgebende EU-Land nach Meldung durch das Land mit dem Sperrvermerk den schönen neuen teueren Lappen wieder einzieht.

ganz abgesehen davon, wie Du schon schriebst, ob dieser FS dann auch im Land mit dem Sperrvermerk zum Fahren berechtigt,
dies wurde schon von Gerichten als unzulässig bewertet.

banjo

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Re: Führerschein in frankreich machen
« Antwort #6 am: 22. April 2016, 14:05:44 »
@Pero:
Definiere mal "wohnen" :-)
Im steuerlichen Sinne? Im Sinne des Melderechts? Was ist mit einem Leiharbeiter, der 3/4 des Jahres auf Montage ist? Wo "wohnt" der?

Du siehst, es ist nicht einfach. Ich habe diese Diskussion im steuerlichen Sinne mit dem Finanzamt und der Oberfinanzdirektion in KA geführt und hier in einem Thread unter "Steuern" berichtet. Im steuerlichen und melderechtlichen Sinne ist es zulässig, einen "Wohnsitz" bzw. eine "Ansässigkeit" in F und in D zu haben. Ich setze jetzt mal hier "Wohnsitz" bzw. "Ansässigkeit" mit "Wohnen" gleich. Und wenn das möglich ist, dann kann ich auch in 2 Staaten "wohnen", anders ergäbe es keinen Sinn.

Dass ich mich hierbei an die Vorschriften halten muss und dass der FS ggf. im anderen Land nicht gilt (Sperrfristen, Beschlagnahme etc) ist auch klar.

Dem OP durch seine Formulierung die Absicht einer Begehung einer Straftat zu unterstellen, naja....
Moralisch ist wieder was anderes.
Und glaube mir, es gibt viele "Klein-Panamas" in der Grenzregion.
« Letzte Änderung: 22. April 2016, 14:08:05 von -Dirk- »

Offline soso

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Re: Führerschein in frankreich machen
« Antwort #7 am: 22. April 2016, 14:17:32 »
Naja, das erste Problem wird in F schon sein, sich 'ANZUMELDEN' .  :pfeif:

Nööö, kriminelles seh ich da genauso wie Dirk nicht wirklich. Und schon gar keine Anstiftung (Er will ja selbst und nicht daß irgendjemand irgendwas...). Und eigentlich fragt er ja nur, ob's da vielleicht was (legales) gibt. Steht nix davon, daß er nach was Illegalem sucht. Wobei einfach Antwort :  Nööö ohne da Haupt(sächlich) zu Wohnen auch keinen Hauptwohnsitz (Impliziert irgendwie ja schon das Wort). Und ohne Hauptwohnsitz in F halt keinen franz. Führerschein.

- Hauptwohnsitz F.. Warum  nicht? Is'n großartiges Land! Allerdings kommt dann ganzer Rattenschwanz weitere Goodies: Bsp. macht man üblicherweise da seine Steuererklärung, ist dafür dann in D nur beschränkt steuerpflichtig (sprich zahlt (falls kein Grenzgänger) paar tsd Euro mehr Steuer in D im Jahr(die Freibeträge fallen weg)  usw...)

- Und Führerschein in F machen heißt in Frankreich: Führerschein auf Französisch machen (Theorie+Praxis) - Führerschein in deutsch wie in  Tschechien/Polen  gibts wohl nicht. War hier ja schon paar mal Thema... Also sehr gutes Französisch Pflicht

banjo

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Re: Führerschein in frankreich machen
« Antwort #8 am: 22. April 2016, 14:44:38 »
man kann zur Prüfung einen Dolmetscher mitnehmen, wenn man ihn bezahlt.

Und: es gibt keinen "Hauptwohnsitz" in F, es gibt nur eine steuerliche "Anmeldung". Ansonsten "ist man einfach da".

Offline soso

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Re: Führerschein in frankreich machen
« Antwort #9 am: 23. April 2016, 11:33:24 »
Und: es gibt keinen "Hauptwohnsitz" in F, es gibt nur eine steuerliche "Anmeldung". Ansonsten "ist man einfach da".
Entschuldigung, aber das ist doch dummes Geschwätz ( das immer Gleiche der von dir so beliebte Vorstellung kein Meldegesetz = kein Wohnsitz). Selbstverständlich gibt es in Frankreich einen Haupt/Erstwohnsitz (eben die résidence principal)  und Nebenwohnsitz(e) résidence(s) secondaire(s).  Und es macht einen Höllenunterschied und kann auch schon mal 100000€ Extrasteuer kosten, wenn nur Neben- statt Hauptwohnsitz.
Aber um beim Auto zu bleiben: Du darfst ein Auto nur am Hauptwohnsitz zulassen. (https://www.service-public.fr/particuliers/vosdroits/F16536)
An Nebenwohnsitze geht nicht. Und ich bezweifle, daß du ein Führerschein an einem Nebenwohnsitz machen darfst. 

Wundert einen ja schon, wie diese Franzosen da ganze Gesetzbücher um Résidence P und S schreiben, wenn sie angeblich gar nicht unterscheiden.

Und einfach irgendeinen Dolmetscher mitnehmen: LOL, wär ja geschickt, bräuchte man selber keine Ahnung haben, nur einen Dolmetscher der die richtige Antwort kennt. Wie sollen die denn feststellen, was der mir in einer fremden Sprache erzählt.  :lach:

banjo

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Re: Führerschein in frankreich machen
« Antwort #10 am: 23. April 2016, 11:44:37 »
sachlich bleiben bitte und nicht beleidigend werden!

Auf meinem Rathaus ist keine Anmeldung erforderlich, sie unterscheiden daher auch nicht zw. Haupt- und Nebenwohnsitz. Steuerlich ist es selbstverständlich was anderes.

Und klar dürfte auch sein, dass man als Dolmetscher nicht den Nachbarn nehmen darf, sondern einen entsprechend vereidigten.

Offline soso

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Re: Führerschein in frankreich machen
« Antwort #11 am: 23. April 2016, 14:31:50 »
sachlich bleiben bitte und nicht beleidigend werden!

Auf meinem Rathaus ist keine Anmeldung erforderlich, sie unterscheiden daher auch nicht zw. Haupt- und Nebenwohnsitz. Steuerlich ist es selbstverständlich was anderes.
Sorry, aber was ist daran beleidigend, wenn man dieses immerwährende Geschwätz als das betitelt was es ist Geschwätz. Falsch dazu. Sorry  dafür!

Deine Lieblingsleier (die vom ständigen Wiederholen hier auch nicht wahrer wird):  da kein Meldegesetz  ( "auf dem Rathaus keine Anmeldung erforderlich") kann es kein Erst-/Zweitwohnsitz geben. Weil es ja nur so funktionieren kann wie die Deutschen es machen und es scheinbar keine andere Art geben kann.
Das es in Frankreich nicht über die Gemeinde läuft, sondern über den Staat (Zentralismus eben) und etwa über die Finanzämter(eben da wo der kleine Bürger mit dem Staat zwangsläufig in Berührung kommt) läuft, ist dir noch nicht aufgegangen?
Selbstverständlich wird ganz genauso zwischen Haupt- und Nebenwohnsitze unterschieden wie in D. Und eben nicht nur bei der Steuer wie du meinst. Auto anmelden hab ich bereits genannt. Wär mir neu, daß man in F woanders  als am Hauptwohnsitz wählen kann. Beihilfen bekomme ich nur am Hauptwohnsitz. Auf dem französischen Perso steht selbstverständlich die Adresse Hauptwohnsitz. Weil woanders als am Hauptwohnsitz bekommt man eh keinen.  usw usw. usw.

PS: Das Rathaus weiß auch ohne 'Anmelden' genau wo Haupt und Nebenwohnsitze sind, nicht nur weil sie natürlich Zugriff auf die staatliche Daten haben. Und Prinzip ist auch ganz einfach - alles zunächst und automatisch Nebenwohnsitz, was nicht jemand offiziell als Hauptwohnsitz deklariert hat. Klingt simpel, isses auch - Weil der Bürger  ein Interesse daran hat einen Hauptwohnsitz zu haben. Denn der Erstwohnsitz wird anders als in D nicht in der Tradition 'muß man haben' (GesetzGesetzGesetz) sondern als 'darf man haben' gesehen... - der franz. Erst/Hauptwohnsitz ist nicht umsonst mit allerlei Vorteile versehen . Aber ist halt auch schwer zu verstehen für jemand, der ständig nur das deutsche Meldegesetz vor sich her trägt. :anixwissen:


PS2: Eigentlich müßig, daß wir ständig und ständig wieder den gleichen Blödsinn durchkauen müssen, der außerdem nur wenig mit der Ausgangsfrage zu tun hat.
« Letzte Änderung: 23. April 2016, 14:38:42 von soso »

banjo

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Re: Führerschein in frankreich machen
« Antwort #12 am: 23. April 2016, 14:59:04 »
Wir lassens, es ist wie Du sagts, Du hast recht.
Trotzdem würde ich Andere nicht als Dummschwätzer bezeichnen, gehört sich nicht.

Offline soso

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Re: Führerschein in frankreich machen
« Antwort #13 am: 25. April 2016, 11:43:22 »
Wir lassens, es ist wie Du sagts, Du hast recht.
Trotzdem würde ich Andere nicht als Dummschwätzer bezeichnen, gehört sich nicht.
Jesses!!  zwischen dummes Geschwätz und Dummschwätzer ist ja wohl ein riesengroßer Unterschied!

 Habe dich und würde ich dich auch nie als Dummschwätzer(allgemein)  bezeichnen!

Daß du aber, wo immer das Wort Hauptwohnsitz bzw. Résidence principal/secondaire nur auftaucht, sofort jeden verbessern mußt mit deiner -mit Verlaub- etwas kruden Logik "kein deutsches Meldegesetz daraus folgt (zwingend) => keine Unterscheidung  Erst-/Zweitwohnsitz"  nervt. Weil einfach nicht wahr! Und wird's auch nicht, wenn man es nur oft genug wiederholt.
Und den irgendwie dahinter stehenden Grundgedanken 'nur wie die Deutschen/Dland es machen, kann es gehen' finde ich eben .... :mad:  naja mein Nachbar würde sagen 'typisch deutsch' .

Aber lassen wir es!  :winkerwinker: