Also meine ganz bescheidene Meinung und ich bin kein Anwalt. Die Frage ist doch wohl zunächst mal, ob die das überhaupt dürfen.
Also zunächst ein mal ist es doch unerheblich, wo der Führerschein ausgestellt wurde. Führerscheine wurden gleichgestellt und müssen bei einem Umzug ins Ausland nicht mehr umgetauscht werden. Heißt im Gegenzug halt aber auch, daß du keinen Nachteil haben darfst nur weil dein Führerschein irgendwann mal von einer deutschen Behörde statt einer französichen ausgestellt wurde. Und ob du Franzose, Engländer oder Deutscher bist ist da auch ziemlich egal denn jeder EU-Bürger ist gleich zu behandeln (Gleichheitsgrundsatz).
Womit wir beim Führerscheinentzug wären. Und das darf soweit ich weiß eigentlich nur die an deinem Wohnort zuständigen Behörde -in deinem Fall (Hauptwohnistz Elsaß und keinen mehr in D) halt die Préfecture in Straßburg (bzw Mühlhausen). Keine anderes Land darf einfach über die Fahrerlaubnis eines anderen Landes entscheiden. Es kann einzig und allein nur über die seiner eigenen Bürger entscheiden ... und ... (naja wohl auch nicht ganz unwichtig

) über Fahrten auf seinem Territorium - also dir zwar nicht den Führerschein nehmen aber dir etwa (eine Sperrfrist) auflegen in der du nicht auf deutschen Straßen fahren darfst - aber daß darf dann auch nur ein Richter entscheiden und nicht irgendeine Fürherscheinstelle und ist entsprechend aufwändig.
Alles andere wär doch auch eigenartig, also bspw. den Führerschein wegnehmen und damit darüber entscheiden ob z.Bsp. ein Spanier in Spanien fahren darf wäre dann doch ziemliche Einmischung in fremde Länder.. oder einem Franzosen, der sagen wir in der Guyane lebt aufzuerlegen, daß er nach D einfliegen muß, um dort eine MPU zu machen muß, bevor er wieder seinen Pfefferlaster nach Cayenne fahren darf.
Also die Frage ist doch wohl eher, ob die das überhaupt dürfen und 'nen echten Grund mal einen Anwalt aufzusuchen.
PS: Für Führerscheinentzug in Frankreich sind die Präfekturen zuständig. Dort wandern eingezogene Lappen hin und dort wird auch entschieden, wie lange er dort liegt bzw. kommt dann auch der Brief wenn du ihn wieder abholen darfst.