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Autor Thema: Führerschein alte Klasse 3 umgeschrieben - was nun?  (Gelesen 8213 mal)

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Offline Ute

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Führerschein alte Klasse 3 umgeschrieben - was nun?
« am: 12. Juni 2008, 12:25:58 »
Hallo zusammen,

als ordentlicher Grenzgänger habe ich meinen alten grauen Lappen Klasse 3 in einen französischen Führerschein umschreiben lassen. Damals 1998 war das auch noch Pflicht und ich bekam die rosarote "Permis de Conduire" mit Klasse A+B, also vehicules bis 3,5 t. Damals hat mich das nicht weiter gestört, da ich ohnehin außer Pkw's nichts anderes fahre.

Nun hat sich mein Bruder ein Wohnmobil zugelegt, das ein zulässiges Gesamtgewicht von 4 t. hat, und nun könnte ich das wohl mit meinem derzeitigen Führerschein nicht fahren - oder?
Hätte ich meinen deutschen Führerschein noch, den ich 1980 gemacht habe, wäre das wohl kein Problem und wie ich gehört habe, hätte man in D beim Umschreiben sogenannten Bestandsschutz. Gilt der auch für Frankreich?

Hat mit diesem Problem schon mal jemand Erfahrungen gemacht und weiß vielleicht jemand eine Lösung?

Im voraus schon mal ganz herzlichen Dank für Eure Beiträge.

Offline Mathis

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Re: Führerschein alte Klasse 3 umgeschrieben - was nun?
« Antwort #1 am: 12. Juni 2008, 13:30:06 »
Hallo Ute,

das ist eine schwierige Frage, denn beim damaligen Umtausch hast Du ja den deutschen FS "freiwillig" zurückgegeben, d.h. er wurde Dir nicht durch Gerichtsbeschluss entzogen. Ob Du aber das Anrecht auf die damals eingetragenen Klassen noch heute durchsetzen kannst ist mir nicht so klar. In D hast Du Bestandsschutz, und es fällt beim Umtausch des "grauen Lappens"  nichts weg. Es gibt doch einen Beauftragten bei der EU, der sich um solche Fälle der Benachteiligung von EU-Bürgern durch nationale (in diesem Falle französische) Vorschriften kümmert. Vielleicht wäre das ein Ansprechpartner für diese Frage? In jedem Fall müsste die alte deutsche Führerscheinstelle noch die Daten haben, und Dir eine Bescheinigung über die damals enthaltenen Klassen ausstellen können. Wenn es keine äquivalenten Klassen im frz. Führerscheinrecht gibt, dann sollte Dir die nächst höhere, und nicht die nächst schlechtere gegeben werden. Aber vielleicht weiß da jemand was genaueres.

Gruß Mathis


Offline khmer

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Re: Führerschein alte Klasse 3 umgeschrieben - was nun?
« Antwort #2 am: 12. Juni 2008, 18:38:03 »
Bemüh mal die Suchfunktion!

Es gab zu ziemlich genau diesem Thema einen Beitrag, der einen "Auszug aus dem Führerscheinregister" erwähnte. Wenn die dt. Behörde die heutigen Klassen zum damaligen Recht mit anführt, hast Du eine Grundlage für einen Antrag auf Erweiterung in F.

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khmer

Offline rarad003

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Re: Führerschein alte Klasse 3 umgeschrieben - was nun?
« Antwort #3 am: 25. November 2014, 13:36:32 »
Wenn man den deutschen Führerschein nach Frankreich umschreibt, geniesst der C1E (der vorher über die alte Klasse 3 vorhanden war) KEINEN Bestandschutz mehr , sondern muss wie CE alle 5 Jahre durch gesunsheitsüberprüfuing erneuert werden.

Offline sable12

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Re: Führerschein alte Klasse 3 umgeschrieben - was nun?
« Antwort #4 am: 26. November 2014, 10:31:26 »
In diesem Zusammenhang:  Es hieß ja immer, man kann solange mit seinem deutschen Führerschein, in F wohnend, fahren, bis man eine Strafe mit Punkten bekommt, dann muss man ihn gegen einen franz. tauschen.

Ich habe vor einigen Monaten mit einem Rechtsberater des ADAC telefoniert und der sagte mir, dass darf jetzt nicht mehr gefordert werden. Man kann den deutschen behalten.
Viele Grüße, sable12

Offline Ralph

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Re: Führerschein alte Klasse 3 umgeschrieben - was nun?
« Antwort #5 am: 26. November 2014, 12:05:33 »
Naja - diese Umtauschforderung war schon von Anfang an gegen geltendes EU Recht....allerdings ist man ja schon auf der schwächeren Seite wenn man dieser Forderung nicht nachkommt....
Es sei denn man hat genug Nerven, Zeit und Geld um das gerichtlich Durchzufechten.

Ich habe bereits in F Punkte bekommen (kleinere Geschwindigkeitsübertretungen - teilweise nicht mal selber gefahren) - von mir wollte bisher noch keiner, das ich meine deutschen EU Führerschein umtausche.
Hoffentlich bleibt das auch so....
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz

Offline sable12

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Re: Führerschein alte Klasse 3 umgeschrieben - was nun?
« Antwort #6 am: 26. November 2014, 13:27:26 »
Ich frage mich, wie ist dass, wenn man die französische Staatsangehörigkeit annimmt (zusätzlich zu deutschen) ....... heißt das dann automatisch, dass man den deutschen EU Führerschein abgeben muss - inkl. Verfall LKW's bis 7,5t (mit "altem "Führerschein) fahren zu dürfen :anixwissen:
Viele Grüße, sable12

Offline kembser

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Re: Führerschein alte Klasse 3 umgeschrieben - was nun?
« Antwort #7 am: 26. November 2014, 17:04:31 »
Nein. Ich bin vor ein paar Jahren Franzose geworden, also jetzt Doppelstaatler. Den Führerschein musste ich nicht umtauschen. Und das werde ich auch nicht, so lange ich nicht muss. Ich habe übrigens auch schon mal einen Punkt bekommen, und keiner hat den Umtausch verlangt...

Viele Grüße
der Kembser

Offline sable12

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Re: Führerschein alte Klasse 3 umgeschrieben - was nun?
« Antwort #8 am: 26. November 2014, 17:55:00 »
Hallo Kembser,
danke dir. Das ist gut zu wissen.


OT:  hast du den Beitrag von Edgar (franz. Staatsangehörigkeit beantragen)  gesehen: http://www.grenzgaenger-forum.de/forum/behoerden/frz-staatsbuergerschaft-beantragen-t5481.0.html

Vieleicht kannst du von deinen Erfahrungen berichten. War das bei dir auch mit so umfangreichem Papierkrieg verbunden?
Viele Grüße, sable12