Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Führerschein abgeben  (Gelesen 10955 mal)

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Offline Fred4711

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Führerschein abgeben
« am: 09. Oktober 2014, 10:59:55 »
Hallo,
wohne in Frankreich, und habe noch den dt. Führerschein.
Nun war ich wohl etwas viel zu flott unterwegs und muss wohl einen Monat auf den Waagen verzichten.
Nun schwirrt mir ein Gedanke im Kopf herum.
Was passiert, wenn ich nun den deutschen Führerschein gegen einen franz. eintauschen lasse ?
Holen die mir dann auch den franz. Führerschein ab ?


Offline -Helmut-

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Re: Führerschein abgeben
« Antwort #1 am: 09. Oktober 2014, 11:48:14 »
Normalerweise kann nur die ausstellende Behörde den Führerschein einziehen. Deutsche Führerscheine nur deutsche Behörden usw.
Falls du es schnell genug schaffst den umzutauschen könntest du denen ein Schnäppchen schlagen.

Aber ......
mache dir nicht zu viel Hoffnung, denn die EU Staaten sind zwar in mancher Umstellung langsam.
Aber bei den naheliegenden Ländern kann es schon diverse Abspracheregelungen geben.

Bedeutet in deinem Fall, die Franzosen fragen vor Umstellung bei den deutschen Behörden nach, ob alles i.O. im Zusammenhang mit Umstellung. Wenn die Deutschen denen dann melden können, nein nicht in Ordnung weil zur Zeit einzuziehen ist, dürfte dein Vorhaben scheitern.

Kannst nun überlegen ob du es trotzdem versuchen willst. Mit bissel Glück klappt es vielleicht doch noch.
Das hier ist nur meine Einschätzung.
Ich verabscheue ihre Meinung, doch ich werde mein Leben lang dafür kämpfen, daß sie sie äußern dürfen! (Voltaire)

Offline Ralph

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Re: Führerschein abgeben
« Antwort #2 am: 09. Oktober 2014, 14:37:21 »
Nun war ich wohl etwas viel zu flott unterwegs und muss wohl einen Monat auf den Waagen verzichten.
Nun schwirrt mir ein Gedanke im Kopf herum.
Was passiert, wenn ich nun den deutschen Führerschein gegen einen franz. eintauschen lasse ?
Holen die mir dann auch den franz. Führerschein ab ?



Fakt ist das Du ein einmonatiges Fahrverbot (das ist kein FS Entzug !!) in Deutschland hast . Daran ändert auch die Herkunft des Führerscheins nicht.
Sprich das Fahrverbot gilt auch mit einem französischen FS.
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz

Offline -Helmut-

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Re: Führerschein abgeben
« Antwort #3 am: 09. Oktober 2014, 15:41:03 »
Soso Fakt ist nach deiner Definition ......

Okay, könnte nun sagen, habe ich übersehen. Bzw könnten einige Mitleser denken, aber was manche denken ist mir eh Wurscht.
Zumal manche mit dem denken eh aufhören wenn sie eine Meinung haben ;-)

Es wäre rechtlich zu prüfen, ob das Fahrverbot für den deutschen Verkehrsraum zutreffend auch im französischen gilt.
Auf den Wagen muss er also nicht komplett verzichten, sondern nur in Deutschland.
Da er aber ohne gültige Fahrerlaubnis nicht in Frankreich fahren kann, ist dieser Blickpunkt auf den du dich so gerne beziehst zu überdenken. Würde sagen wollen, mit manchem Fakt machst du es dir zu einfach.

Jaja, ich weiß gewisse Gesetzestreue haben eine eigenständige Sichtweise. Von früher kannte ich zwei Leute die eine eigenartige juristische Meinung hatten, obwohl juristisch ausgebildet.

Bei Juristen gibt es zwei Sorten Anwälte. Ankläger und Verteidiger! Übersehen manche gerne. Ebenso, Recht sprechen nicht die Anwälte, diese sind nur Verfahrensbeteiligte! Recht sprechen einzig Richter am Gericht.

Okay, ich habe etliche Jahre nicht mehr beobachtet, welche Gesetzeslücken man hie und da nutzen kann.
Jedenfalls ersparte ich durch liefern eines gerichtlichen Dokumentes dem franz. Lehrer meiner Frau sein Fahrverbot.

Ob ein anderes damaliges Urteil noch nutzbar ist, weiß ich nicht. Jedenfalls war damals ein Fall bekannt geworden bei dem ein Deutscher im Fahrzeug angehalten wurde und nach überprüfung seiner Papiere deutlich wurde, dem war die Fahrerlaubnis entzogen worden. Angetroffen wurde er mit einer ausländischen Fahrerlaubnis die eingezogen wurde.

Dagegen klagte diese Person und gewann haushoch. Eine ausländische Fahrerlaubnis durfte damals nicht von deutscher Polizei und Behörden eingezogen werden! Diese Person durfte in Europa, im Bereich der gültigkeit nach belieben rumfahren.

Ob und welche Rechtsprechung höherer Gerichte jetzt zur Anwendung kommen, hat mich nicht interessiert.

Aber einfach zu sagen dies und das ist "Fakt", ist nur Fakt für manche.
Kannste faktische Belege vorlegen? Habe momentan keine Lust mich in die Tiefen der Juristerei zu begeben.
Ich verabscheue ihre Meinung, doch ich werde mein Leben lang dafür kämpfen, daß sie sie äußern dürfen! (Voltaire)

Offline maison

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Re: Führerschein abgeben
« Antwort #4 am: 09. Oktober 2014, 17:17:24 »
Soso Fakt ist nach deiner Definition ......

Okay, könnte nun sagen, habe ich übersehen. Bzw könnten einige Mitleser denken, aber was manche denken ist mir eh Wurscht.
Zumal manche mit dem denken eh aufhören wenn sie eine Meinung haben ;-)
Aber einfach zu sagen dies und das ist "Fakt", ist nur Fakt für manche.
Hallo Helmut,
ich muss mal wieder nachfragen, was willst du mit dem obengenannten Gedankengut von dir dem Forum sagen?

Offline Eliott

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Re: Führerschein abgeben
« Antwort #5 am: 09. Oktober 2014, 17:46:51 »
Ich versteh auch nur Bahnhof. :anixwissen:

Offline Gabrielle

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Re: Führerschein abgeben
« Antwort #6 am: 09. Oktober 2014, 18:48:10 »

Des besseren Verständnisses wegen empfehle ich doch dafür glatt mal Loriots Bundestagsrede. ;)

Dann wird's klarer:
http://www.youtube.com/watch?v=Sgn0dWnfFx4

Allen noch einen verständigen, lustigen Feierabend Gabrielle


Offline Fred4711

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Re: Führerschein abgeben
« Antwort #7 am: 09. Oktober 2014, 21:00:38 »
Ich beantrage einfach mal mein Franz. Führerschein. Hab ja nichts zu verlieren.
Es kam ja erst der Anhörungsbogen. Mit etwas Glück ( was ich wirklich gut gebrauchen kann ) geht es ja durch.
Kann mir einer sagen was ich alles brauch ?
4 Passbilder ? ( Gut hab ich )
Original Führerschein ( gut habe ich )
Pass ? ( Kopie ? )
Irgendeine Stromrechnung ?
Gibt es ein Dokument was man ausfüllen muss ?

Offline edgard

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Re: Führerschein abgeben
« Antwort #8 am: 09. Oktober 2014, 21:03:34 »
"Ein ausländischer Führerschein berechtigt nicht zur Teilnahme am Straßenverkehr in der Bundesrepublik Deutschland,
.....
wenn Sie zum Zeitpunkt des Erwerbs der ausländischen Fahrerlaubnis Ihren ordentlichen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland hatten,

wenn Ihnen die Fahrerlaubnis in der Bundesrepublik Deutschland entzogen oder versagt worden ist oder Ihnen die Fahrerlaubnis nur deshalb nicht entzogen worden ist, weil Sie zwischenzeitlich auf sie verzichtet haben (bei Fahrerlaubnissen, die in einem anderen Mitgliedstaat der EU ausgestellt wurden, können Besonderheiten zu beachten sein. Setzen Sie sich in diesem Fall mit der Fahrerlaubnisbehörde Ihres Wohnortes in Verbindung. Diese kann klären, ob gegebenenfalls weiterhin Eignungszweifel bestehen.) oder

solange Sie in der Bundesrepublik Deutschland, im Ausstellungsstaat des Führerscheins oder in dem Staat, in dem Sie Ihren ordentlichen Wohnsitz haben, einem Fahrverbot unterliegen oder der Führerschein beschlagnahmt, sichergestellt oder in Verwahrung genommen wurde."

http://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/LA/gueltigkeit-auslaendischer-fahrerlaubnisse-fuehrerscheine-in-der-bundesrepublik-deutschland.html?nn=58398#doc21710bodyText7

Ich denke in F gilt eine entsprechende Regelung - der "Führerscheintourismus" dürfte kein rein deutsches Phänomen sein.

Allerdings - wer da "tricksen" will um einer gerechten Strafe zu entgehen - da könnte sich der Frage der "charakterlichen Eignung" stellen. Für ein Fahrverbot in D muß man mindestens gemessene 41 km/h (ausserorts) zu schnell gewesen sein; Toleranz und Tachoabweichnug eingerechnet also mindestens angezeigte 50 "drüber" - und das ist eben kein Pappenstil oder ein "Versehen".
Sapere Aude!

Offline Fred4711

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Re: Führerschein abgeben
« Antwort #9 am: 09. Oktober 2014, 21:09:24 »
danke fürs Kopfwaschen, ja ich war zu schnell und das deutlich.
Das an einer Stelle wo wirklich kein Mensch die angegebenen 50 fährt also bis heute ...
das soll keine Entschuldigung sein, es war und ist Dumm gewesen. Sei es drum ... die Quittung liegt auf dem Tisch ...

Leider verstehe ich all das was du da schreibst nicht wirklich.
« Letzte Änderung: 09. Oktober 2014, 21:11:45 von Fred4711 »

Offline edgard

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Re: Führerschein abgeben
« Antwort #10 am: 09. Oktober 2014, 21:17:02 »
Fred,

was ist daran unklar?

Und freu Dich nicht in F erwischt worden zu sein...  :rolleyes:

Grüßle,

Edgard
Sapere Aude!

Offline Fred4711

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Re: Führerschein abgeben
« Antwort #11 am: 09. Oktober 2014, 21:23:06 »
auch das stimmt. Ich glaube die Kollegen auf F hätten mich freundlich gebeten auszusteigen und mich verhaftet.

So nun aber ... was brauche ich alles für das Umschreiben des Führerscheins ?

Unabhängig davon ob ich ihn abgeben muss oder nicht.

Offline Mark

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Re: Führerschein abgeben
« Antwort #12 am: 13. Oktober 2014, 12:49:35 »
Ich hatte mich zu demselben Thema vor längerem schonmal geäußert:

Ein (zeitlich befristetes) Fahrverbot gilt nur in dem Land,
in dem es verhängt wurde.

Also kann man, wenn man in D einen Monat nicht fahren darf,
sehr wohl in F fahren.
Man hat nämlich nicht "den Führerschein" verloren,
sondern nur die Fahrerlaubnis in D.

Das einzige Problem was sich stellen kann,
ist wie man bei einer evtl. Kontrolle in F nachweist,
dass man einen Führerschein hat,
denn der liegt ja bei der Behörde in D.

Wie man das evtl. lösen kann, steht im alten Thread
(Suche benutzen)

Offline edgard

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Re: Führerschein abgeben
« Antwort #13 am: 13. Oktober 2014, 17:33:03 »
"Also kann man, wenn man in D einen Monat nicht fahren darf, sehr wohl in F fahren.
Man hat nämlich nicht "den Führerschein" verloren, sondern nur die Fahrerlaubnis in D."


Dazu:

"Wurde ein Fahrverbot verhängt, bedeutet dies, dass Sie für eine bestimmte Zeit in Deutschland nicht fahren dürfen. Nach Ablauf des Fahrverbots erhalten Sie Ihren Führerschein zurück und dürfen ohne weitere Maßnahme oder Anträge wieder Auto fahren. Nach deutschem Recht gilt dieses Fahrverbot aber zunächst nur für das Inland. Es kann Ihnen seitens der deutschen Behörden nicht untersagt werden, im Ausland Auto zu fahren.

Da der Führerschein aber in amtliche Verwahrung gegeben werden muss, müssen Sie bedenken, dass Sie diesen im Falle einer Verkehrskontrolle im Ausland nicht vorzeigen können. Die Folgen sind häufig weitreichend. Je nach Reiseland müssen Sie mit teilweise empfindlichen Geldbußen oder sogar Strafen rechnen.

In Frankreich droht Ihnen beispielsweise eine Geldstrafe in Höhe von mehreren tausend Euro, wenn Sie trotz eines rechtskräftig verhängten Fahrverbots eines anderen EU-Staats Auto fahren und erwischt werden. "
https://www.das.de/de/rechtsportal/rechtsfrage-des-tages/fahrverbot-in-deutschland-freie-fahrt-im-ausland.aspx
 
Ergo - man kann vielleicht schon, man darf aber nicht.

Und wer sich auf solche Ratschläge einlässt sollte wissen was er/sie riskiert.
« Letzte Änderung: 13. Oktober 2014, 17:37:46 von edgard »
Sapere Aude!

Offline Mark

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Re: Führerschein abgeben
« Antwort #14 am: 18. Oktober 2014, 10:47:55 »
"Also kann man, wenn man in D einen Monat nicht fahren darf, sehr wohl in F fahren.
Man hat nämlich nicht "den Führerschein" verloren, sondern nur die Fahrerlaubnis in D."

Und wer sich auf solche Ratschläge einlässt sollte wissen was er/sie riskiert.

Da mein Beitrag zitiert wurde,
möchte ich darauf hinweisen,
dass das kein RATSCHLAG war,
sondern eine Information.

Und auch diese ohne Garantie,
einfach aufgrund meines Kenntnisstands
und meiner Erfahrungen...