Ich überlege, mir einen Gebrauchtwagen in D zu kaufen.
Das Fzg kommt aus F,
an Papieren hat der Händler nur eine total zerfledderte carte grise.
Könnte ich das Fzg damit, und mit dem Kaufvertrag vom dt. Händler
problemlos in F zulassen?
Irgendwie hab ich im Kopf,
dass man eigentlich einen Kaufvertrag vom eingetragenen Besitzer braucht....?