welch interessanter Fall

ich hab mal ein paar Kommentare zu 69 STPO und 28 FeV (Fahrerlaubnisverordnung) nachgelesen.
Also: Grundsätzlich wurde Dir die Fahrerlaubnis entzogen, eine Sperrfrist erteilt, nach deren Ablauf Du eine neue Fahrerlaubnis beantragen musst (sprich: Führerschein beantragen)........so Du denn Deutscher mit deutschen Wohnsitz wärst.
Deine Sperrfrist zum Führen eines Kraftfahrzeuges in Deutschland ist abgelaufen und Du darfst wieder in D fahren........ und nun ist Deine franz. Fahrerlaubnis auch wieder in Deutschland anzuerkennen.... steht so im Kommentar zum § 28. Du musst keine deutsche Fahrerlaubnis beantragen ( was Du ja auch gar nicht kannst), die Anerkennung Deiner franz. FE war einfach für 11 Monate ausgesetzt ( gesperrt) und tritt danach ganz normal wieder in Kraft.
Da gegen Dich ein Strafverfahren eingeleitet wurde ( Fahren ohne FE) solltest Du eigentlich von der entsprechenden Dienststelle auch zu einer verantwortlichen Vernehmung vorgeladen werden. Hier würde ich freundlich darauf hinweisen dass Deine franz. FE nach Ablauf der Sperrfrist wieder in Kraft getreten ist. Falls es überhaupt soweit kommt und nicht jemand über PK *gg* den vermutlich jungen Beamten auf seinen Irrtum hinweist.
Jedenfalls konnte ich auch nach intensivem Studium der Kommentare zu keinem anderen Schluss kommen. Einen Verkehrs-Rechtsanwalt kannst Du immer noch konsultieren wenn
ich mich irre und ein STA Dich anklagt.
Grüsse
Petra