Grenzgaenger Forum

Autor Thema: französischer Führerschein Sperrfrist Deutschland  (Gelesen 9082 mal)

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Offline hansolo

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französischer Führerschein Sperrfrist Deutschland
« am: 26. Februar 2012, 11:16:59 »
Hallo,
ich habe ein Problem und zwar folgendes:
Ich habe meinen Wohnsitz 1999 von Deutschland nach Frankreich verlegt. Meine ganzen Papiere (Führerschein, Ausweis, Reisepass) wurden umgeschrieben.
Im Jahre 2006 wurde ich in Deutschland mit Alkohol am Steuer erwischt. Es wurde dann eine Sperrfrist der Fahrerlaubnis in Deutschland und eine Geldbuße erteilt. Meinen französischen Führerschein habe ich behalten, wurde nicht eingezogen und ich durfte in Frankreich ganz normal fahren. Bußgeld habe ich bezahlt und die Sperrfrist betrug 11 Monate. Nach dieser Zeit bin ich wieder in Deutschland mit meinem franz. Führerschein gefahren (habe Schreiben erhalten das die Sperre aufgehoben wurde). Ich wurde seitdem auch öfters angehalten und hatte nie Probleme bis auf gestern.
Gestern Abend normale Verkehrskontrolle mit Überprüfung der Papiere und auf einmal kam der Hammer:

lt. Akten/ Polizei hätte ich seit 2006 keine Fahrerlaubnis mehr für Deutschland und müsste die Deutsche Fahrerlaubnis neu beantragen? In den Schreiben von 2006-2007 (Sperrfrist) stand aber nichts von einer Neubeantragung. Es stand lediglich da das ich in dem Zeitraum der Sperre in Deutschland kein Kraftfahrzeug führen darf.
Ich habe aber einen franz. Führerschein und kann ja schlecht in Deutschland eine Fahrerlaubnis bzw. Führerschein beantragen wenn ich in Frankreich wohne?
Lt. Polizei bekomme ich jetzt noch eine Anzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis und ich darf in Deutschland kein Auto fahren.

Kann es sein das der PK sich da gestern geirrt hat oder das ich im Fehler bin?

Hoffe hier kann mir jemand weiterhelfen oder hatte so ein ähnliches Problem.

Gruß

Offline laura

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Re: französischer Führerschein Sperrfrist Deutschland
« Antwort #1 am: 27. Februar 2012, 17:32:04 »
bist du den bei den vorherigen kontrollen richtig überprüft (sprich im PC,etc) worden oder hat man einfach nur deine papiere gesichtet und dich weiter fahren lassen?

Offline Sabine

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Re: französischer Führerschein Sperrfrist Deutschland
« Antwort #2 am: 27. Februar 2012, 18:06:15 »
Generell würde ich sagen, dass Du im Recht bist, aber:

Ich würde einen deutschen Anwalt einschalten, der auf Verkehrsrecht spezialisiert ist.
Mir wäre das zu heiß...

LG
Sabine

la grande Dame

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Re: französischer Führerschein Sperrfrist Deutschland
« Antwort #3 am: 27. Februar 2012, 19:13:36 »
welch interessanter Fall :doppeld: ich hab mal ein paar Kommentare zu 69 STPO  und 28 FeV (Fahrerlaubnisverordnung) nachgelesen.

Also:  Grundsätzlich wurde Dir die Fahrerlaubnis entzogen, eine Sperrfrist erteilt, nach deren Ablauf Du eine neue Fahrerlaubnis beantragen musst (sprich: Führerschein beantragen)........so Du denn Deutscher mit deutschen Wohnsitz wärst.

Deine Sperrfrist zum Führen eines Kraftfahrzeuges in Deutschland ist abgelaufen und Du darfst wieder in D fahren........ und nun ist Deine franz. Fahrerlaubnis auch wieder in Deutschland anzuerkennen.... steht so im Kommentar zum § 28. Du musst keine deutsche Fahrerlaubnis beantragen ( was Du ja auch gar nicht kannst), die Anerkennung Deiner franz. FE war einfach für 11 Monate ausgesetzt ( gesperrt) und tritt danach ganz normal wieder in Kraft.

Da gegen Dich ein Strafverfahren eingeleitet wurde ( Fahren ohne FE) solltest Du eigentlich von der entsprechenden Dienststelle auch zu einer verantwortlichen Vernehmung vorgeladen werden. Hier würde ich freundlich darauf hinweisen dass Deine franz. FE nach Ablauf der Sperrfrist wieder in Kraft getreten ist.  Falls es überhaupt soweit kommt und nicht jemand über PK *gg* den vermutlich jungen Beamten auf seinen Irrtum hinweist.

Jedenfalls konnte ich auch nach intensivem Studium der Kommentare zu keinem anderen Schluss kommen. Einen Verkehrs-Rechtsanwalt kannst Du immer noch konsultieren wenn ich mich irre und ein STA Dich anklagt.

Grüsse
Petra

Offline hansolo

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Re: französischer Führerschein Sperrfrist Deutschland
« Antwort #4 am: 27. Februar 2012, 21:31:02 »
@all:

Danke für die Ratschläge. Anwalt ist eingeschaltet bzw. Mittwoch habe ich einen Termin und dann wird das hoffentlich geklärt. Unterlagen von meinem Fall (Schriftverkehr und Anzeige von 2006) habe ich alles gesammelt und nehme das mit. Mir kommt das alles seltsam vor. In dem Schreiben von damals war auch ein Beiblatt dabei mit MPU, Deutsche Fahrerlaubnis beantragen etc. und das war durchgestrichen mit den Worten "GILT NICHT". Mir wurde lediglich ein Fahrverbot bzw. Sperrfrist von 11 Monaten plus Geldstrafe verhängt. In dieser Zeit bin ich auch kein Fahrzeug in Deutschland gefahren.
Habe öfters gelesen das wenn ein Führerschein innerhalb der Sperrfrist (Führerscheintourismus) neu gemacht wird, nicht anerkannt werden muss. Aber in meinem Fall hatte ich ja den Führerschein schon davor und habe nicht versucht einen neu zu erwerben. Alles sehr komisch.


Am Mittwoch weiß ich aber mehr. Werde dann hier berichten.

@Laura:
ja meine Daten, sprich Führerschein wurden auch per PC überprüft. Die Polizeikontrollen haben nicht einfach nur "Blickkontrolle" durchgeführt sondern haben immer mit der Zentrale Funkkontakt gehalten also Daten elektronisch überprüft. Das waren genau 9 Kontrollen in den letzten 5 Jahren und  bei der Letzten  am Samstag dann dieser Hammer.

Ich weiß Alkohol am Steuer ist schlecht und kann böse enden. Mir war die ganze Sache vor 6 Jahren definitiv eine Lehre und ich könnte mir heute noch in den Hintern beißen das ich so leichtsinnig war. Die Schuld lag eindeutig nur bei mir.
Nur in meinem speziellen Fall jetzt komme ich mir schon zu unrecht beschuldigt vor und eine Anzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis ist auch kein Kindergeburtstag

Gruß

Offline cogee

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Re: französischer Führerschein Sperrfrist Deutschland
« Antwort #5 am: 05. März 2012, 21:31:45 »
und weisst du schon genaueres?