Grenzgaenger Forum

Autor Thema: französischen Führerschein beantragen  (Gelesen 10300 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline Minimini

  • Gerade reingestolpert
  • *
  • Beiträge: 2
    • Profil anzeigen
französischen Führerschein beantragen
« am: 21. Januar 2011, 16:51:08 »
Hallo an alle!

Ich habe ein etwas delikates Problem:
Ich wohne in Frankreich, habe auch noch einen deutschen Führerschein und fahre ein Auto, das in Deutschland (auf meine Mutter) zugelassen ist.
Letztes Jahr (als ich noch in Deutschland wohnte) musste ich meinen Führerschein wegen 2maliger Überschreitung der 26 km/h ausserhalb geschlossener Ortschaften für einen Monat abgeben.
Jetzt ist mir das schon wieder passiert  :mad: Mein letztes "Vergehen", nachdem mir dann der Führerschein entzogen wurde ist noch keine 12 Monate her. Das würde bedeuten, dass ich die Pappe direkt wieder los wäre - was ich natürlich um jeden Preis verhindern will!
Man muss dazu sagen, dass es rein theoretisch ja nicht so einfach wäre mich ausfindig zu machen, allerdings mache ich mir da keine allzu großen Hoffnungen, da die deutschen Behörden mir auch beim letzten mal den Anhörungsbogen direkt zugeschickt haben ( nicht meiner Mutter, auf die das Auto zugelassen ist - weil sie anscheinend andere Blitzer-Fotos dieses Autos zum Vergleich herangezogen haben ) und meine neue französische Adresse ja auf dem deutschen Amt hinterlegt wurde, als ich mich dort abmeldete.
Jetzt zu meiner Frage: Ist es möglich, dass ich meinen deutschen Führerschein in einen französischen umschreiben lasse, damit die Deutschen ihn mir nicht mehr entziehen können?
Ich könnte dann ja nur ein Fahrverbot für Deutschland bekommen, oder? Das würde mir nämlich schon sehr weiterhelfen, da ich von meiner Wohnung in Frankreich keine Möglichkeit habe, mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu meiner Arbeit zu gelangen. Ab der deutschen Grenze wäre das aber kein Problem mehr   =D
Oder ist es dazu gar nicht nötig, den Führerschein umschreiben zu lassen, da ich einen Wohnsitz in Frankreich habe?

Über Antworten würde ich mich sehr freuen!

Offline Ralph

  • Globaler Moderator
  • Forenheld
  • *****
  • Beiträge: 2.321
    • Profil anzeigen
Re: französischen Führerschein beantragen
« Antwort #1 am: 21. Januar 2011, 17:34:47 »
Hallo,

Du bringst da ein bisschen was durcheinander.....das was Du hast ist ein zeitlich begrenztes Fahrverbot.....kein Führerscheinentzug.

Hättest Du einen französichen Führerschein und würdest Du in D entsprechend geblitzt, bekommst Du trotzdem ein Fahrverbot für Deutschland.
Du dürftest dann in F fahren.
Hast Du den Anhörungsbogen denn letztesmal auch ausgefüllt ??
1. Rat jedes Rechtsanwaltes --- keine Reaktion auf eine Anhörung.

Selbstverständlich kannst Du Deinen Führerschein auch umschreiben lassen - bringt aber nichts wenn Du Dich in D nicht mal ein bisschen zurückhälst.
Im übrigen würde ich - wenn es um ein Fahrverbot geht - immer einen RA einschalten. Der findet immer (fast) Mittel und Wege ein Fahrverbot zu umgehen - zb. gegen Zahlung eines höheren Bußgeldes.
Vor Allem wenn es um den Arbeitsplatz geht. Oder man kann den Monat auf einen Urlaubsmonat verschieben, usw....

Gruß Ralph

Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz

Offline sapperlot

  • Alter Hase
  • ****
  • Beiträge: 341
    • Profil anzeigen
Re: französischen Führerschein beantragen
« Antwort #2 am: 22. Januar 2011, 13:46:45 »
Dein Führerschein ist durch den Umzug nach Frankreich rechtlich zu einem französichen Führerschein geworden. (Führerschein hängt am Wohnort und die Regel mit dem Behalten sagt nur besagt nur, daß man den Lappen bzw. die Plastikkarte neu erstellen lassen muß man, sondern eben die eigentliche Pappe dann auch als franz.Führerschein gilt. - Wär ja auch irgendwie eigenartig wenn jeder nach Lust und Laune daß beste Recht für sich aussuchen könnte. (Könnte man sonst ja irgendwie in Litauen wasweißich 3 Monate leben Führerschein machen und dann wieder umziehen hier wie die Sau fahren)) Also rechtlich ist das bereits ein franz. Führerschein auch wenn das natürlich von der Polizei bei Kontrolle, klar, eher nicht immer auf Anhieb erkannt wird. Ändert aber nix an der Tatsache.

Und die heißen dann: deutschen Behörden dürfen nur Fahrverbote für
1. ihre Bürger (also nicht Nationalität, sondern alle die auf ihrem Staatsgebiet off. wohnen) aussprechen. Oder bei ausländischen Bürgern
2. für Fahrten auf ihrem Staatsgebiet.

Also 1. gilt nicht, 2. sehr wohl - aber hängt halt von der Höhe der Strafe und vom Amt ab, ob sie das machen (einem Schweden, der auf dem Heimweg vom Urlaub zu schnell war ein 4 wöchiges Fahrverbot in D auferlegt, wo er warsch. die nächsten 2 Jahre nicht mehr nach D kommt macht halt irgendwie 0 Sinnn)

Offline Minimini

  • Gerade reingestolpert
  • *
  • Beiträge: 2
    • Profil anzeigen
Re: französischen Führerschein beantragen
« Antwort #3 am: 25. Januar 2011, 08:52:10 »
Ah, vielen Dank für die Antwort! Damit ist mir schon viel geholfen. Wenn ich dann tatsächlich ein Fahrverbot in Deutschland bekommen sollte (denn Strafe muss ja sein), könnte ich wenigstens noch bis an die Grenze fahren und von dort aus dann die deutschen öffentlichen Verkehrsmittel nutzen.
Bisher ist aber noch kein Anhörungsbogen an mein französiche Adresse gekommen. Und auf den, der nach Deutschland kam, hab ich nicht reagiert.... Also mal abwarten!

Offline Janis

  • Gerade reingestolpert
  • *
  • Beiträge: 6
    • Profil anzeigen
Re: französischen Führerschein beantragen
« Antwort #4 am: 09. Februar 2012, 12:18:44 »
Hallo zusammen,

zu diesem Thema aus brandaktueller eigener Erfahrung folgende Ergänzung:

Fakt:
deutscher Führerschein
Wohnsitz in Frankreich
Firmenfahrzeug mit deutscher Zulassung

mein Vergehen in D:
zu geringer Abstand auf der Autobahn

In die Firma kommt die Anfrage über den Fahrer, die natürlich dort beantwortet wird.
Zu mir nach hause kommt der Anhörbogen, den ich auf Anraten des Anwalts nicht beachte.
Irgendwann kommen zwei nette Polizisten in die Firma und wollen den Fahrer ermitteln, da ich ja nicht reagiert habe.
Dies gelingt natürlich, da die Bilder recht gut gelungen sind.
Als nächstes kommt dann der Bussgeldbescheid mit Fahrverbot und Geldstrafe zu mir nach Hause, übrigens per Einschreiben, was man sich beim Anhörbogen spart.
Ab jetzt wird der Anwalt tätig. Er legt Einspruch ein, um Zeit zu gewinnen, denn als Deutscher mit deutschem Führerschein muss ich diesen bei der Bussgeldstelle hinterlegen, definitiv, und kann nirgends mehr fahren.
Also habe ich den französischen Führerschein beantragt und auch nach 6 Wochen bekommen. Hinweis dazu: neben den hier im Forum und im Internet zu findenden Infos über die erforderlichen Unterlagen, benötigt man unbedingt einen adressierten und frankierten Rückumschlag.
Neben weiteren Verzögerungensspielchen des Anwalts wurde das Fahrverbot dann auf einen Monat reduziert und da ich unbescholten bin, habe ich 4 Wochen Zeit, dieses Fahrverbot anzutreten.
Nun muss man wissen, dass ein Fahrverbot immer von dem Antrittstag bis zum gleichen Tag des Folgemonats gilt. Das heißt, trete ich am 20.Januar an, endet es am 19.Februar um 24.00 Uhr. Mann sollte daher das Fahrverbot immer auf kurze Monate legen, oder wie es unsere Taktik war, es im Februar beginnen zu lassen, da dies der kürzeste Monat ist und somit das Fahrverbot nur 28, bzw. 29 Tage dauert.
Ich bin dann hin zur Bussgeldstelle und habe am 01.02. das Fahrverbot eintragen lassen. Dazu wird ein Aufkleber im Führerschein angebracht, auf dem der Zeitraum vermerkt ist. Gleichzeitig werden die Daten zentral abgestellt, sodass jeder Polizist dies im Zentralrechner abrufen kann.
Den Aufkleber habe ich natürlich sofort wieder entfernt, denn wenn ich in Deutschland nicht fahren darf, brauche ich ja auch keinen Aufkleber und wer weiß, ob sich dieser tatsächlich wieder rückstandsfrei entfernen lässt.
Jetzt könnte man natürlich spekulieren und hoffen, dass man bei einer Routinekontrolle Fahrzeugpapiere und Führerschein zeigt und der Polizist keine Veranlassung sieht, den Zentralcomputer zu befragen, ob da was vorliegt.
Wenn er so handelt, klappt es natürlich. Wenn er aber nachsieht und feststellt, dass ein Fahrverbot vorliegt, darf er den französischen Führerschein sicherstellen. Neben dem Fahren ohne Fahrerlaubnis droht dann auch noch ein Verfahren wegen Urkundenfälschung, da der Aufkleber für den eingetragenen Zeitraum ein Bestandteil der Fahrerlaubnis geworden ist. Der Führerschein wird dann mit allen Informationen zur Straftat zurück zur Verkehrsbehörde nach Frankreich geschickt. Was dann sowohl in D und F droht, kann sich jeder selbst ausmalen.
Ich hoffe, ich konnte zu diesem Thema ein paar nützliche Informationen beisteuern.

Viele Grüße

Janis


Offline cogee

  • Alter Hase
  • ****
  • Beiträge: 427
    • Profil anzeigen
Re: französischen Führerschein beantragen
« Antwort #5 am: 09. Februar 2012, 20:45:50 »
glaubst du wirklich dass in F deswegen etwas passiert? eigentlich hat man sich ja dann nur in D was zuschulde kommen lassen

Offline Eliott

  • Forenheld
  • *****
  • Beiträge: 759
    • Profil anzeigen
Re: französischen Führerschein beantragen
« Antwort #6 am: 10. Februar 2012, 04:49:02 »
Hi,
ich möchte hier niemanden zu nahe treten, aber loswerden will ich es trotzdem.
Sich mehrfach blitzen zu lassen mit soviel zu viel, ist einfach dumm.
Die Gesetze sind genau dafür gemacht, dass auch der letzte noch etwas dazulernt.

Grüße

Offline Ralph

  • Globaler Moderator
  • Forenheld
  • *****
  • Beiträge: 2.321
    • Profil anzeigen
Re: französischen Führerschein beantragen
« Antwort #7 am: 10. Februar 2012, 10:04:27 »
Hallo,

da möchte ich widersprechen......jeder von uns wird etwas schneller fahren als erlaubt, oder mal unachtsam irgendwelche Verbote mißachten.
Ich glaube kaum das es da jemand gibt der fehlerfrei ist. Gerade bei dem "Vergehen" von Janis (zuwenig Abstand) - wer fährt auf einer deutschen Autobahn ständig mit genügend Abstand ??!!
Die Frage ist nur die - wie oft man erwischt wird.
Und da ist wohl die Gefahr bei Berufsfahrern naturgemäß erheblich höher als bei Normalos die im Jahr 5 - 15 tkm fahren.
Ich zb. fahre teilweise 400 - 800 km am Tag - da fallen mir manchmal 3-5 Radarfallen auf.... das hat dann mit Dummheit nichts mehr zu tun wenn man öfters geblitzt wird.
Deswegen ist man weder Blöd noch ein Rowdy !!

Und glaube mir - jeder der den FS für seinen Job braucht bemüht sich den auch zu behalten.
Und - wenn wir schon dabei sind - manche Gesetze sind auch einfach dazu da das man damit Geld verdient.

So - jetzt kannst Du über mich herfallen :-)
« Letzte Änderung: 10. Februar 2012, 10:06:05 von Ralph »
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz