Grenzgaenger Forum
Grenzgänger => Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung => Thema gestartet von: roccadelserra am 27. Januar 2016, 10:58:53
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icb bin franzose und habe mit 18 jahren auto motorrad fuhrerschein in deutschland gemacht
bin dann umgezogen nach nach franckreich und habe den franzosischen bekommen
umgefaehr 2 jahre spaeter
habe ich in franckreich noch die prufung in der fahrschule den dicken motorrad absolviert
fast 30 jahre spaeter das grosse unglueck ,
in der brd angemeldet wegen arbeit .testfahrer mercedes ,vorher dummerweise einen deutschen fs ohne den fr fs zu erwaehnen beantragt problemöos bekommen.
werde ich mit motorrad einen sofortigen entzug und bisschen restcannabis im urin wegen silverster erleiden muessen,
usw usw
kenne dies von anderen opfern ,sperrfrist mpu fuhrerschein und erlaubniss zerschossen
in meinem fall der job bei mercedes direkt mit dabei
jetzt habe ich noch nen ganz alten franzoesichen fuhrerschein in der tasche und den actuellen fs von france verlegt
den ich schon 2 mal verloren hatte und in fr neu bekommen
meine frage ist ja jetzt eindeutig :laugh: :laugh:
werde wohl zuruck in france den fr wieder beantragen wie immer verloren angeben (vielleicht aber problem jetzt =) aber was ist wenn ich damit dann wieder auf deutschen boden fahre
da mpu auf meinen namen lastet , ist nach you tube halbwegs legal
https://www.youtube.com/watch?v=nUwNG9leh9Q
noch besser https://www.youtube.com/watch?v=GLssilg75EE
ich waere auch sofort bereit irgend ein fuhereschein in belgien oder holland neu zu machen
hauptsache die mpu nicht in deutschland wegen riesen zeit aufwand und kosten
schaetze aussichtslos oder
ich habe eine tochter in der brd und bin viel dort ,deswegen
ich kenne welche die haben mit nem hollandischen als deutsche keine probleme bei kontrollen in brd
trotz mpu pflichtig
also grundprinzipiel siehts ja so aus als wuerde der deutsche minister und co groesste muhe investieren die strassen
so sicher wie moeglich zu machen ,was schoen ist
aber laut statistik leider eher nicht so gut klappt
doch der gewaltige einnahme topf von 110 000 f.entzuge pro jahr mal 4.500 euros mpu pro opfer
macht die sache wieder umso positiver :respekt: umgf. mal eben ne halbe milliarde euros (500.000.000 euros :respekt:
hier sind welche wegen 2 mal versauter mpu und kosten mangel zeit mange usw usw ueber 2.5 jahre drann
mit schwerwigenden colateral schaeden
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Führerschein ist Ländersache, d.h. wenn Du in Deutschland ein Fahrverbot bekommen hast, kannst Du in Deutschland nicht fahren, egal, ob Du einen franz. oder holländischen oder sonstigen Führerschein hast.
Beachte auch - falls Du trotzdem in D fährst und einen Unfall hast - dann hast Du keinen Versicherungsschutz. Denke dabei an schwere Unfälle mit Personenschaden.
Ich sehe das so: ohne MPU in D keine Fahrerlaubnis in D. Und beim nächsten Mal: nicht Fahren nach dem Kiffen - oder andersrum.
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Führerschein ist Ländersache, da stimme ich zu.
Allerdings sind aufgrund der EU-Regelungen die Führerscheine EU-weit gültig. D.h. mit gültigem französischem Führerschein kannst Du auch in Deutschland fahren. Einbehalten können Sie Deinen franz. Führerschein in Deutschland auch nicht, dafür gibt es dann für Ausländer entsprechend höhere Geldstrafen.
Solange noch kein grenzüberschreitender Datenaustausch der jeweiligen Register (Flensburg u. Paris) stattfindet, denke ich, dass Du ohne Probleme mit deinem französischen Führerschein in Deutschland fahren kannst. Allerdings solltest Du auf jedenfall etwaige auferlegte Bußgelder bezahlen, weil das sicherlich gespeichert wird.
Ich würde die Frage aber nochmal sicherheitshalber einem deutschen Verkehrsrechtsanwalt stellen.
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Länder können für ihr Hoheitsgebiet Fahrverbote ausprechen, auch bei gültigen FS aus anderem Land.
Wenn der OT in D fährt, währe es 'Fahren ohne' mit entspr. Konsequenzen. Das wäre dann eine Straftat, keine Ordnungswidrigkeit!
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ach ja, die dt. Behörden können einen ausländischen FS nicht einziehen, sehr wohl aber beschlagnahmen und ans ausstellende Land weitersenden.
Weg ist er dann erst mal.
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Ich habe mal kurz zu dem Thema gegoogelt und ein Merkblatt dazu gefunden:
https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/VerkehrUndMobilitaet/Strasse/auslaendische-fahrerlaubnisse-merkblatt-eu-und-ewr-staaten.pdf?__blob=publicationFile (https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/VerkehrUndMobilitaet/Strasse/auslaendische-fahrerlaubnisse-merkblatt-eu-und-ewr-staaten.pdf?__blob=publicationFile)
Dort steht ... Ihr Führerschein (also der französische) berechtigt Sie nicht zur Teilnahme am Straßenverkehr in der Bun-
desrepublik Deutschland,
......
- wenn Ihnen die Fahrerlaubnis im Inland vorläufig oder rechtskräftig von einem
Gericht oder sofort vollziehbar oder bestandskräftig von einer Verwaltungsbe-
hörde entzogen worden ist (das gilt wohl aber nur im Zusammenhang mit Wohnsitz im Inland lt. anderen Seiten),
- wenn Ihnen aufgrund einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung keine
Fahrerlaubnis erteilt werden darf,
- solange Sie im Inland, in dem Staat, der die Fahrerlaubnis erteilt hatte, oder in
dem Staat, in dem Sie Ihren ordentlichen Wohnsitz haben, einem Fahrverbot
unterliegen oder wenn der Führerschein beschlagnahmt, sichergestellt oder in
Verwahrung genommen worden ist,
Ich würde aber auf jedenfall einen Rechtsanwalt befragen, wie die Sachlage ist. Ich glaube nicht, dass es eine gesetzliche Regelung für Leute gibt, die 2 Führerscheine haben. Das ist denk ich nicht vorgesehen (Normalerweise wird bei Umschreibung der Alte Führerschein ja eingezogen).
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Ich habe mal kurz zu dem Thema gegoogelt und ein Merkblatt dazu gefunden:
https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/VerkehrUndMobilitaet/Strasse/auslaendische-fahrerlaubnisse-merkblatt-eu-und-ewr-staaten.pdf?__blob=publicationFile (https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/VerkehrUndMobilitaet/Strasse/auslaendische-fahrerlaubnisse-merkblatt-eu-und-ewr-staaten.pdf?__blob=publicationFile)
Dort steht ... Ihr Führerschein (also der französische) berechtigt Sie nicht zur Teilnahme am Straßenverkehr in der Bun-
desrepublik Deutschland,
......
- wenn Ihnen die Fahrerlaubnis im Inland vorläufig oder rechtskräftig von einem
Gericht oder sofort vollziehbar oder bestandskräftig von einer Verwaltungsbe-
hörde entzogen worden ist (das gilt wohl aber nur im Zusammenhang mit Wohnsitz im Inland lt. anderen Seiten),
- wenn Ihnen aufgrund einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung keine
Fahrerlaubnis erteilt werden darf,
- solange Sie im Inland, in dem Staat, der die Fahrerlaubnis erteilt hatte, oder in
dem Staat, in dem Sie Ihren ordentlichen Wohnsitz haben, einem Fahrverbot
unterliegen oder wenn der Führerschein beschlagnahmt, sichergestellt oder in
Verwahrung genommen worden ist,
Ich würde aber auf jedenfall einen Rechtsanwalt befragen, wie die Sachlage ist. Ich glaube nicht, dass es eine gesetzliche Regelung für Leute gibt, die 2 Führerscheine haben. Das ist denk ich nicht vorgesehen (Normalerweise wird bei Umschreibung der Alte Führerschein ja eingezogen).