Grenzgaenger Forum

Autor Thema: franzose in mpu situation  (Gelesen 5036 mal)

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Offline roccadelserra

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franzose in mpu situation
« am: 27. Januar 2016, 10:58:53 »
icb bin franzose und habe mit 18 jahren auto motorrad fuhrerschein in deutschland gemacht

bin dann umgezogen nach  nach franckreich und habe den franzosischen bekommen

umgefaehr 2 jahre spaeter

 habe ich in franckreich noch die prufung in der fahrschule  den dicken motorrad absolviert

fast 30 jahre spaeter das grosse unglueck ,

in der brd angemeldet wegen arbeit .testfahrer mercedes ,vorher dummerweise einen deutschen fs ohne den fr fs zu erwaehnen beantragt problemöos bekommen.

werde ich mit motorrad einen sofortigen entzug und bisschen restcannabis im urin wegen silverster erleiden muessen,
usw usw
kenne dies von anderen opfern ,sperrfrist mpu fuhrerschein und erlaubniss zerschossen
in meinem fall der job bei mercedes direkt  mit dabei

jetzt habe ich  noch nen ganz alten  franzoesichen fuhrerschein in der tasche und den actuellen fs von france verlegt

den ich schon 2 mal verloren hatte und in fr neu bekommen

meine frage ist ja jetzt eindeutig :laugh: :laugh:
 
werde wohl zuruck in france den fr wieder beantragen wie immer verloren angeben (vielleicht aber problem jetzt =) aber was ist wenn ich damit  dann wieder auf deutschen boden fahre

da mpu  auf meinen namen  lastet  ,    ist nach you tube halbwegs legal

                                       https://www.youtube.com/watch?v=nUwNG9leh9Q

noch besser                  https://www.youtube.com/watch?v=GLssilg75EE

ich waere  auch  sofort bereit irgend ein fuhereschein in belgien oder holland neu zu machen

                 hauptsache  die mpu nicht in deutschland wegen riesen zeit aufwand und kosten 

schaetze aussichtslos oder

                            ich habe eine tochter in der brd  und bin viel dort ,deswegen

ich kenne welche die haben mit nem hollandischen als deutsche keine probleme bei kontrollen in brd
trotz mpu pflichtig

also grundprinzipiel siehts ja so aus als wuerde der deutsche minister und co  groesste muhe investieren die strassen 

so sicher wie moeglich zu machen ,was schoen ist

aber laut statistik leider eher nicht so gut klappt

doch der gewaltige einnahme topf von 110 000 f.entzuge  pro jahr mal 4.500 euros mpu pro opfer

macht die sache wieder umso positiver  :respekt: umgf. mal eben ne halbe milliarde euros (500.000.000 euros  :respekt:

hier sind welche wegen 2 mal versauter mpu und kosten mangel zeit mange usw usw ueber 2.5 jahre drann
mit schwerwigenden colateral schaeden


banjo

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Re: franzose in mpu situation
« Antwort #1 am: 27. Januar 2016, 11:05:27 »
Führerschein ist Ländersache, d.h. wenn Du in Deutschland ein Fahrverbot bekommen hast, kannst Du in Deutschland nicht fahren, egal, ob Du einen franz. oder holländischen oder sonstigen Führerschein hast.
Beachte auch - falls Du trotzdem in D fährst und einen Unfall hast - dann hast Du keinen Versicherungsschutz. Denke dabei an schwere Unfälle mit Personenschaden.

Ich sehe das so: ohne MPU in D keine Fahrerlaubnis in D. Und beim nächsten Mal: nicht Fahren nach dem Kiffen - oder andersrum.

Offline Nicod3mus

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Re: franzose in mpu situation
« Antwort #2 am: 27. Januar 2016, 12:29:33 »
Führerschein ist Ländersache, da stimme ich zu.
Allerdings sind aufgrund der EU-Regelungen die Führerscheine EU-weit gültig. D.h. mit gültigem französischem Führerschein kannst Du auch in Deutschland fahren. Einbehalten können Sie Deinen franz. Führerschein in Deutschland auch nicht, dafür gibt es dann für Ausländer entsprechend höhere Geldstrafen.

Solange noch kein grenzüberschreitender Datenaustausch der jeweiligen Register (Flensburg u. Paris) stattfindet, denke ich, dass Du ohne Probleme mit deinem französischen Führerschein in Deutschland fahren kannst. Allerdings solltest Du auf jedenfall etwaige auferlegte Bußgelder bezahlen, weil das sicherlich gespeichert wird.

Ich würde die Frage aber nochmal sicherheitshalber einem deutschen Verkehrsrechtsanwalt stellen.

banjo

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Re: franzose in mpu situation
« Antwort #3 am: 27. Januar 2016, 12:38:27 »
Länder können für ihr Hoheitsgebiet Fahrverbote ausprechen, auch bei gültigen FS aus anderem Land.
Wenn der OT in D fährt, währe es 'Fahren ohne' mit entspr. Konsequenzen. Das wäre dann eine Straftat, keine Ordnungswidrigkeit!

banjo

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Re: franzose in mpu situation
« Antwort #4 am: 27. Januar 2016, 13:15:39 »
ach ja, die dt. Behörden können einen ausländischen FS nicht einziehen, sehr wohl aber beschlagnahmen und ans ausstellende Land weitersenden.
Weg ist er dann erst mal.

Offline Nicod3mus

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Re: franzose in mpu situation
« Antwort #5 am: 27. Januar 2016, 14:28:32 »
Ich habe mal kurz zu dem Thema gegoogelt und ein Merkblatt dazu gefunden:

https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/VerkehrUndMobilitaet/Strasse/auslaendische-fahrerlaubnisse-merkblatt-eu-und-ewr-staaten.pdf?__blob=publicationFile

Dort steht ... Ihr Führerschein (also der französische) berechtigt Sie nicht zur Teilnahme am Straßenverkehr in der Bun-
desrepublik Deutschland, 
......
- wenn Ihnen die Fahrerlaubnis im Inland vorläufig oder rechtskräftig von einem
Gericht oder sofort vollziehbar oder bestandskräftig von einer Verwaltungsbe-
hörde entzogen worden ist (das gilt wohl aber nur im Zusammenhang mit Wohnsitz im Inland lt. anderen Seiten),
- wenn Ihnen aufgrund einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung keine
Fahrerlaubnis erteilt werden darf, 
- solange Sie im Inland, in dem Staat, der die Fahrerlaubnis erteilt hatte, oder in
dem Staat, in dem Sie Ihren ordentlichen Wohnsitz haben, einem Fahrverbot
unterliegen oder wenn der Führerschein beschlagnahmt, sichergestellt oder in
Verwahrung genommen worden ist, 

Ich würde aber auf jedenfall einen Rechtsanwalt befragen, wie die Sachlage ist. Ich glaube nicht, dass es eine gesetzliche Regelung für Leute gibt, die 2 Führerscheine haben. Das ist denk ich nicht vorgesehen (Normalerweise wird bei Umschreibung der Alte Führerschein ja eingezogen).


Offline roccadelserra

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Re: franzose in mpu situation
« Antwort #6 am: 14. Februar 2016, 05:31:58 »
Ich habe mal kurz zu dem Thema gegoogelt und ein Merkblatt dazu gefunden:

https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/VerkehrUndMobilitaet/Strasse/auslaendische-fahrerlaubnisse-merkblatt-eu-und-ewr-staaten.pdf?__blob=publicationFile

Dort steht ... Ihr Führerschein (also der französische) berechtigt Sie nicht zur Teilnahme am Straßenverkehr in der Bun-
desrepublik Deutschland, 
......
- wenn Ihnen die Fahrerlaubnis im Inland vorläufig oder rechtskräftig von einem
Gericht oder sofort vollziehbar oder bestandskräftig von einer Verwaltungsbe-
hörde entzogen worden ist (das gilt wohl aber nur im Zusammenhang mit Wohnsitz im Inland lt. anderen Seiten),
- wenn Ihnen aufgrund einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung keine
Fahrerlaubnis erteilt werden darf, 
- solange Sie im Inland, in dem Staat, der die Fahrerlaubnis erteilt hatte, oder in
dem Staat, in dem Sie Ihren ordentlichen Wohnsitz haben, einem Fahrverbot
unterliegen oder wenn der Führerschein beschlagnahmt, sichergestellt oder in
Verwahrung genommen worden ist, 

Ich würde aber auf jedenfall einen Rechtsanwalt befragen, wie die Sachlage ist. Ich glaube nicht, dass es eine gesetzliche Regelung für Leute gibt, die 2 Führerscheine haben. Das ist denk ich nicht vorgesehen (Normalerweise wird bei Umschreibung der Alte Führerschein ja eingezogen).