Grenzgaenger Forum
Grenzgänger => Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung => Thema gestartet von: Fred4712 am 18. Mai 2019, 09:23:51
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Hallo,
habe da mal eine Frage. Habe einen Roller der in Deutschland versichert ist ( Einfach nur das Schild )
darf der von jemandem gefahren werden , der den franz. AM Führerschein besitzt ?
Oder muss das Gefährt in Frankreich zugelassen sein ?
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Dauerhaft sicherlich nicht. Muss man dann ummelden. Ich habe einen Wagen der auf die Firma in Deutschland zugelassen ist. Habe dafür eine Gehnemigung von der Prefecture Haguenau.
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@Harry
Du wohnst in Frankreich, hast 'nen deutschen Führerschein und fährst 'nen deutschen Firmenwagen.
Warum um alles in der Welt brauchst du dafür eine Genehmigung.
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(Habe einen französischen Führerschein). Warum genau weiß ich jetzt auch nicht. Jedenfalls bekomme ich immer ein paar Tage nachdem ich das Fahrzeug abgeholt habe ein Schreiben von der Firma zugeschickt. Da steht um welches Fahrzeug es sich handelt, das Kennzeichen, die Fahrgestellnr. und dass ich zum führen dieses Fahrzeugs berechtigt bin. Ist vom Prefekt von Haguenau unterschrieben. Ich denke das hat den Hintergrund, dass ich bei einer Verkehrskontrolle begründen kann, warum ich bei einem französischen Wohnsitz und mit einem französischen Führerschein ein nicht auf mich und in Deutschland zugelassenes Auto fahre.