Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Frankreich: Mitführpflicht von Alkoholtests ab Juli  (Gelesen 46661 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline guzzje

  • Junior Mitglied
  • **
  • Beiträge: 63
    • Profil anzeigen
Frankreich: Mitführpflicht von Alkoholtests ab Juli
« am: 03. März 2012, 05:32:56 »
Moin,
ich habe mal beim ADAC nachgefragt und folgende Antwort bekommen:


Frankreich: Mitführpflicht von Alkoholtests ab Juli
Ab voraussichtlich 1. Juli 2012 wird in Frankreich die Mitnahme eines Alkoholtests in Pkw Pflicht. Diese
neue Regelung soll vor allem der Prävention dienen: Autofahrer sollen dazu gebracht werden, sich nach
einem Alkoholgenuss selbst zu testen, bevor sie sich ans Steuer setzen. Alle wichtigen Details der
Regelung sind bislang noch nicht bekannt, da das entsprechende Gesetz noch nicht veröffentlicht wurde.
Folgende Infos liegen bisher vor (Änderungen nicht ausgeschlossen):
Was beinhaltet die Neuregelung?
Jeder Autofahrer muss in Frankreich ein Alkoholtestset im Fahrzeug mitführen und gegebenenfalls bei
einer Verkehrskontrolle durch die Polizei vorweisen.
Wie muss das Alkoholtestset beschaffen sein?
Es dürfen sowohl Einwegtests als auch elektronische Atemalkoholmessgeräte mitgeführt werden.
Ein Einwegtest besteht aus einer Röhre und einer Plastiktüte, in die geblasen werden muss. Auf der
Röhre ist dann abzulesen, ob man noch fahrtüchtig ist.
Warum wird in Frankreich eine derartige Mitführpflicht eingeführt?
Frankreich ist ein Land mit einer hohen Zahl von Verkehrsopfern: 31 Prozent aller tödlichen
Verkehrsunfälle in Frankreich sind auf Alkoholgenuss zurückzuführen. Die neue Mitführpflicht ist Teil
eines Maßnahmepakets, mit dem Verkehrsopferzahlen reduziert werden sollen. Eine solche
Reduzierung verspricht man sich mit freiwilligen Selbsttests und dem eventuellen Verzicht aufs
Autofahren.
Ab wann gilt die Verpflichtung?
Die Mitführpflicht gilt ab dem 1. Juli 2012.
Gilt die Mitführpflicht auch für deutsche Kraftfahrer?
Ja, auch deutsche Kraftfahrer, die nach Frankreich fahren, müssen dort in ihrem Fahrzeug ein
Alkoholtestset mitführen.
Gibt es eine Verpflichtung, den mitgeführten Alkoholtest benutzen?
Nein. Es gibt keine Verpflichtung, den mitzuführenden Alkoholtest auch zu benutzen. Es wird lediglich an
die Fahrer appelliert, nach Alkoholkonsum einen freiwilligen Test durchzuführen und bei einem positiven
Ergebnis beziehungsweise Fahruntüchtigkeit vom Fahren abzusehen.
Was passiert, wenn ich kein Alkoholtestset mitführe?
Kann bei einer Verkehrskontrolle kein unbenutzter Alkoholtest vorgezeigt werden, droht ein Bußgeld von
11 Euro, das an Ort und Stelle bezahlt werden muss.
Gibt es bezüglich des Bußgeldes eine Übergangsfrist?
Ja, Bußgelder sollen erst ab dem 1. November 2012 verhängt werden. Wird zuvor ein Verstoß
festgestellt, sollen lediglich eine Ermahnung und ein Hinweis auf die Neuregelung erfolgen.
Wo erhalte ich ein Alkoholtestset?
Die Einwegtests sind in ganz Frankreich in Supermärkten, Apotheken und bei Tankstellen erhältlich
(Kosten ca. 2 bis 5 Euro).
Bisher bestand in Deutschland wenig Bedarf an Alkoholtestsets zur Abgabe an Privatpersonen, so dass
man sie derzeit im Regelfall bei Apotheken oder über das Internet bekommt. Wenn feststeht, welche
Beschaffenheitsvorgaben der französische Gesetzgeber für die erforderlichen Testsets festlegen wird
(was derzeit noch nicht bekannt ist), werden sich die Hersteller hierzulande auf den Bedarf für
Frankreichfahrer einstellen.
Was für eine Promillegrenze gilt in Frankreich?
In Frankreich gilt - ebenso wie in Deutschland - eine 0,5 Promillegrenze, für Busfahrer 0,2 Promille.
Wie werden Alkoholfahrten in Frankreich geahndet?
Das Fahren unter Alkoholeinfluss zwischen 0,5 und 0,8 Promille Blutalkoholkonzentration (BAK) bzw.
0,25 bis 0,4 mg Atemalkoholgehalt wird mit einem Bußgeld von 90 bis 750 Euro geahndet. Bei einer BAK
von über 0,8 Promille drohen – selbst ohne jegliches Anzeichen von Trunkenheit – eine Geldstrafe bis zu
4.500 Euro und/oder Gefängnis bis zu zwei Jahren.

Offline Traene

  • Mitglied
  • ***
  • Beiträge: 166
    • Profil anzeigen
Re: Frankreich: Mitführpflicht von Alkoholtests ab Juli
« Antwort #1 am: 03. März 2012, 09:58:24 »
ich wär ja dafür, noch ganz andere Sachen vorsätzlich mitführen zu müssen - nen Regenschirm, nen Müllbeutel, ne Schneeschippe, nen Defibrillator, Stützstrümpfe, frische Unterwäsche, Toilettenpapier, Wackeldackel, Bunsenbrenner...
Draußen nur Kännchen

Offline chevymichel

  • Alter Hase
  • ****
  • Beiträge: 308
    • Profil anzeigen
    • www.horsesandmore.fr
Re: Frankreich: Mitführpflicht von Alkoholtests ab Juli
« Antwort #2 am: 03. März 2012, 11:12:09 »
ich wär ja dafür, noch ganz andere Sachen vorsätzlich mitführen zu müssen - nen Regenschirm, nen Müllbeutel, ne Schneeschippe, nen Defibrillator, Stützstrümpfe, frische Unterwäsche, Toilettenpapier, Wackeldackel, Bunsenbrenner...

Ne 357 Magnum nicht zu vergessen..........

Offline Matthias#28

  • Forenheld
  • *****
  • Beiträge: 1.036
  • noch 5 cm ... mach hin
    • Profil anzeigen
Re: Frankreich: Mitführpflicht von Alkoholtests ab Juli
« Antwort #3 am: 03. März 2012, 13:49:07 »
Ne 357 Magnum nicht zu vergessen..........
Wie wuerde nun Dirty Harry sagen: Igit, ich habe schon eine 357 an einer Windschutzscheibe abprallen sehen, es geht nicht ueber meiner 45ziger.
gruss Matthias

Offline Waylon57

  • Forenheld
  • *****
  • Beiträge: 711
    • Profil anzeigen
Re: Frankreich: Mitführpflicht von Alkoholtests ab Juli
« Antwort #4 am: 03. März 2012, 14:14:40 »
ich wär ja dafür, noch ganz andere Sachen vorsätzlich mitführen zu müssen - nen Regenschirm, nen Müllbeutel, ne Schneeschippe, nen Defibrillator, Stützstrümpfe, frische Unterwäsche, Toilettenpapier, Wackeldackel, Bunsenbrenner...

Gut das ich ´nen doppelten Boden im Kofferraum habe, dort kann dann der ganze Mist inkl. dem Alkotest untergebracht werden.  =D

Herrlich was sich manche Politiker für einen Mist einfallen lassen.


Offline Matthias#28

  • Forenheld
  • *****
  • Beiträge: 1.036
  • noch 5 cm ... mach hin
    • Profil anzeigen
Re: Frankreich: Mitführpflicht von Alkoholtests ab Juli
« Antwort #5 am: 03. März 2012, 15:41:06 »
Das schlimme an der Sache ist, dass die beim Motorrad auch auf solche Ideen kommen, und dort haste keinen oder kaum Platz.
Allein der Verbandskasten (AT/IT/CH) ist schon schwierig, oder die Ersatzbrille (CH) oder das empfohlene Warndreieck (CH) und und und.
Ich mit meinem Kampfstern (Pan European) finde da immer ein Platz, aber die Rennerle die haben ein ernstes Problem.
Bei mir im Auto habe ich den Platz um das Reserverad auch schon dichteste Packung.
« Letzte Änderung: 03. März 2012, 15:42:53 von Matthias#28 »
gruss Matthias

Offline lilliputania

  • Alter Hase
  • ****
  • Beiträge: 418
    • Profil anzeigen
Re: Frankreich: Mitführpflicht von Alkoholtests ab Juli
« Antwort #6 am: 03. März 2012, 16:08:51 »
Ganz ehrlich, ich finde das richtig gut!!! Die haben sich meiner Meinung nach gute Gedanken darüber gemacht! Ich würde diesen Test dann auch selbst nutzen, wenn ich Ihn dabei habe.

Offline Matthias#28

  • Forenheld
  • *****
  • Beiträge: 1.036
  • noch 5 cm ... mach hin
    • Profil anzeigen
Re: Frankreich: Mitführpflicht von Alkoholtests ab Juli
« Antwort #7 am: 03. März 2012, 17:48:49 »
Die haben sich meiner Meinung nach gute Gedanken darüber gemacht!
In der Form, welches Gesetz muss ich erlassen, damit die Autofahrer die Kosten fuer den Alktest tragen. :police:
gruss Matthias

Offline Ralph

  • Globaler Moderator
  • Forenheld
  • *****
  • Beiträge: 2.321
    • Profil anzeigen
Re: Frankreich: Mitführpflicht von Alkoholtests ab Juli
« Antwort #8 am: 03. März 2012, 18:23:29 »
Ganz ehrlich, ich finde das richtig gut!!! Die haben sich meiner Meinung nach gute Gedanken darüber gemacht! Ich würde diesen Test dann auch selbst nutzen, wenn ich Ihn dabei habe.

Das Problem dabei ist nur das solche Pippigeräte nichts taugen....und einen in einer falschen Sicherheit wiegen könnten.
Wenn sich dann bei einer Kontrolle herausstellt das ich doch zuviel habe / hatte - nützt einem das negative Ergebnis auch nicht mehr.

Und die Billiggeräte wurden nicht nur einmal getestet.....aber was will man von einem Antialkoholiker als Präsident auch erwarten. Nur gut das das vorher abgewählt wird bevor so ein Schwachsinn Gesetz wird.

Ich wäre auch für eine 357iger.....die hilft so gegen einiges im Straßernverkehr  =D
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz

Offline The Bear Family

  • Mitglied
  • ***
  • Beiträge: 230
    • Profil anzeigen
Re: Frankreich: Mitführpflicht von Alkoholtests ab Juli
« Antwort #9 am: 03. März 2012, 18:47:11 »
Ich bin von einem ganz anderen Motto überzeugt: DON'T DRINK AND DRIVE!!!

Dann wäre nämlich dieser ganze Unfug überflüssig!

banjo

  • Gast
Re: Frankreich: Mitführpflicht von Alkoholtests ab Juli
« Antwort #10 am: 03. März 2012, 19:51:21 »
Die Frage ist: Wenn ich so nen Test dabei habe und ihn benutze und dann entsorge - dann hab ich ja keinen mehr dabei  :-\
Muss ich dann Strafe zahlen?

Offline lilliputania

  • Alter Hase
  • ****
  • Beiträge: 418
    • Profil anzeigen
Re: Frankreich: Mitführpflicht von Alkoholtests ab Juli
« Antwort #11 am: 03. März 2012, 23:05:24 »
Stimmt am Besten ist es, wenn man nichts trinkt. Aber jetzt mal ehrlich, dann zahl ich halt die 2 Euro für den Test, mir ist das schnuppe...hab damit kein Problem!

Offline Traene

  • Mitglied
  • ***
  • Beiträge: 166
    • Profil anzeigen
Re: Frankreich: Mitführpflicht von Alkoholtests ab Juli
« Antwort #12 am: 03. März 2012, 23:34:11 »
Die Frage ist: Wenn ich so nen Test dabei habe und ihn benutze und dann entsorge - dann hab ich ja keinen mehr dabei  :-\
Muss ich dann Strafe zahlen?

Ja klar. Du sollst das Ding ja nicht benutzen, sondern dabei haben  :doppeld:
Draußen nur Kännchen

Offline Matthias#28

  • Forenheld
  • *****
  • Beiträge: 1.036
  • noch 5 cm ... mach hin
    • Profil anzeigen
Re: Frankreich: Mitführpflicht von Alkoholtests ab Juli
« Antwort #13 am: 04. März 2012, 08:53:45 »
Ich bin von einem ganz anderen Motto überzeugt: DON'T DRINK AND DRIVE!!!
Dann wäre nämlich dieser ganze Unfug überflüssig!
Ebenfalls meine Meinung.
Ich habe nebenberuflich als Reiseleiter fuer Motorradtouren gearbeitet, und leider musste ich einige mal,
teilweise unter heftigster Diskussion, das Bier oder den Wein der Teilnehmer beim Mittagessen wieder abbestellen.

Andere Sache. In Finnland sind die Strafen fuer Alkohol am Steuer brutal, mindestens 15 Tagessaetze Strafe,
und trotzdem fahren die, obwohl sie kaum zum Auto laufen koennen.
Die Unvernunft kann grenzenlos sein.
gruss Matthias

Offline Traene

  • Mitglied
  • ***
  • Beiträge: 166
    • Profil anzeigen
Re: Frankreich: Mitführpflicht von Alkoholtests ab Juli
« Antwort #14 am: 04. März 2012, 09:54:45 »
Ich bin von einem ganz anderen Motto überzeugt: DON'T DRINK AND DRIVE!!!

Ja. Uneingeschränkt ja.

Aber darum gehts hier ja gar nicht:

Zitat
Kann bei einer Verkehrskontrolle kein unbenutzter Alkoholtest vorgezeigt werden, ...

d.h. mit einer Flasche Tequila im Kopf und vorliegendem Tester spar ich mir trotzdem die 11€.
Umgekehrt bei einem Löffel Hustensaft plus Einsatz des Tests kostet es mich den Betrag. Da muß einer aber schon sehr redegewandt sein, um das irgendwie erklären zu können  :xc:
Draußen nur Kännchen