Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Frankreich: Mitführpflicht von Alkoholtests ab Juli  (Gelesen 46581 mal)

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G.P.

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Re: Frankreich: Mitführpflicht von Alkoholtests ab Juli
« Antwort #30 am: 23. Juni 2012, 14:11:24 »
1,50 € in der Apotheke in Spicheren

Offline The Bear Family

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Re: Frankreich: Mitführpflicht von Alkoholtests ab Juli
« Antwort #31 am: 23. Juni 2012, 14:21:11 »
Kürzlich war ich beim ADAC in Karlsruhe und habe bei der Gelegenheit nach den Alkotests gefragt. Anscheinend gibt es Lieferschwierigkeiten und der Lieferant habe die Geräte für Ende Juli avisiert. Auch in Frankreich sind die Dinger momentan anscheinend recht schwierig zu bekommen.

G.P.

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Re: Frankreich: Mitführpflicht von Alkoholtests ab Juli
« Antwort #32 am: 23. Juni 2012, 14:26:54 »
nö, jedenfalls nicht zwischen sarreguemines und spicheren

banjo

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Re: Frankreich: Mitführpflicht von Alkoholtests ab Juli
« Antwort #33 am: 23. Juni 2012, 15:02:56 »
im SuperU in Seltz habe ich gleich 20 Stück für Freunde und Bekannte bekommen, für 1,50 das Stück

Offline Waylon57

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Re: Frankreich: Mitführpflicht von Alkoholtests ab Juli
« Antwort #34 am: 23. Juni 2012, 15:04:23 »
Also -  im Globus stehen die Dinger für 4,50€ (mir fehlt der Smiley dafür. Der dem die Augen rausfallen).

Die Begründung war, daß jetzt genau diese Geräte einer bestimmten EU-Verordnung mit irgendeiner Nummer genügen würden. Und das wäre bei den "billigen" nicht der Fall.

Weiß da jemand mehr drüber?  :anixwissen:

Lass dich doch von so einem Quatsch nicht verunsichern. Kauf die billigen Dinger und gut ist.

Offline Ralph

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Re: Frankreich: Mitführpflicht von Alkoholtests ab Juli
« Antwort #35 am: 23. Juni 2012, 18:22:33 »
Nur mal so zur Info.....ist überhaupt nicht egal was für Tests es sind:

Zitat <<<<<<<<<
Die Verkehrssicherheitsabteilung des französischen Innenministeriums (Sécurité routière)
weist darauf hin, dass nur diejenigen Alkotests den gesetzlichen Vorgaben entsprechen, die
gemäß der französischen Norm / Norme française (NF) zertifiziert sind. Auf chemischer Basis
funktionierende Atemalkoholtestsets müssen hierbei die Referenznorm NF X 20-702 der
französischen Normungsorganisation AFNOR erfüllen. Ein solcher Einwegtest (z. B. des
französischen Marktführers Contralco, besteht im Regelfall aus einer Plastiktüte, in die geblasen werden muss. Die Luft in der Tüte lässt man anschließend in ein Messröhrchen ab, auf dem anhand einer Verfärbung der Alkoholisierungsgrad abzulesen ist. Bei einer Verkehrskontrolle muss ein unbenutzter Einwegtest vorgezeigt werden.>>>>>>>>>> Zitatende

Quelle http://www.adac.de/reise_freizeit/top_news/detail.aspx?ComponentId=18826&ItpId=6126&PagingIds=NachrichtenListe&SourcePageId=62927&ReturnUrl=5gPvA5RvvTX8BuyGBuyq5gTxCBqCB5ZJ5TTvBLN9zzgC05RIy1qjzT6IzTIvzoToB1Hr61z87NXbzgV80TVX0uZv2ugH7mk5smZ

Ich habe gelesen das man bei Tests ohne die NF Norm trotzdem bezahlen müsse....bleibt abzuwarten wie das in der Praxis gehandthabt wird.
Was auch interessant ist - mein vorliegender Test verträgt nur 30 °C....wo bleibt es im Sommer im Auto unter 30 ° ?? Brauchen wir jetzt offiziell einen Kühlschrank ?
Welch ein Blödsinn....
« Letzte Änderung: 23. Juni 2012, 18:36:59 von Ralph »
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz

Offline -Helmut-

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Re: Frankreich: Mitführpflicht von Alkoholtests ab Juli
« Antwort #36 am: 23. Juni 2012, 19:12:03 »
Nur mal so zur Info.....ist überhaupt nicht egal was für Tests es sind:

Zitat <<<<<<<<<
Die Verkehrssicherheitsabteilung des französischen Innenministeriums (Sécurité routière)
weist darauf hin, dass nur diejenigen Alkotests den gesetzlichen Vorgaben entsprechen, die
gemäß der französischen Norm / Norme française (NF) zertifiziert sind. Auf chemischer Basis
funktionierende Atemalkoholtestsets müssen hierbei die Referenznorm NF X 20-702 der
französischen Normungsorganisation AFNOR erfüllen. Ein solcher Einwegtest (z. B. des
französischen Marktführers Contralco, besteht im Regelfall aus einer Plastiktüte, in die geblasen werden muss. Die Luft in der Tüte lässt man anschließend in ein Messröhrchen ab, auf dem anhand einer Verfärbung der Alkoholisierungsgrad abzulesen ist. Bei einer Verkehrskontrolle muss ein unbenutzter Einwegtest vorgezeigt werden.>>>>>>>>>> Zitatende

Quelle http://www.adac.de/reise_freizeit/top_news/detail.aspx?ComponentId=18826&ItpId=6126&PagingIds=NachrichtenListe&SourcePageId=62927&ReturnUrl=5gPvA5RvvTX8BuyGBuyq5gTxCBqCB5ZJ5TTvBLN9zzgC05RIy1qjzT6IzTIvzoToB1Hr61z87NXbzgV80TVX0uZv2ugH7mk5smZ

Ich habe gelesen das man bei Tests ohne die NF Norm trotzdem bezahlen müsse....bleibt abzuwarten wie das in der Praxis gehandthabt wird.
Was auch interessant ist - mein vorliegender Test verträgt nur 30 °C....wo bleibt es im Sommer im Auto unter 30 ° ?? Brauchen wir jetzt offiziell einen Kühlschrank ?
Welch ein Blödsinn....

Als Blödsinn empfinde ich momentan diese ganze Geschichte um dieses Thema.
Konkreter: Es wird verschiedentlich auf Eigenschaften des Testgerätes verwiesen, die dieses Testgerät "Vermutlich" haben müsse.
Okay soweit, nur frage ich mich derzeit wie eine gewisse Qualität für diesen Preis möglich sein kann.
Hinzu kommt für mich die Frage, ob die Qualität des vom Fahrer mitzuführenden Testgerätes überhaupt relevant ist.
Ich gehe davon aus, die Polizei benutzt im Zweifel diese Testgeräte überhaupt nicht, sondern verlässt sich ausschließlich auf die eigenen polizeilichen Testgeräte.

Das mitführen müssen solcher Testgeräte ist für mich nur eine erweiterte Mitführpflicht wie sie z.B. für einen Verbandskasten gilt.
Um die Mitführpflicht eines Verbandskasten macht niemand einen so großen Aufwand wie um dieses Teil!
Warum wird um die Mitführpflicht so eine Thematik gemacht? Ich verstehe es momentan noch nicht.
Ich verabscheue ihre Meinung, doch ich werde mein Leben lang dafür kämpfen, daß sie sie äußern dürfen! (Voltaire)

Offline Waylon57

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Re: Frankreich: Mitführpflicht von Alkoholtests ab Juli
« Antwort #37 am: 24. Juni 2012, 13:30:55 »
@Ralph:
Sehr interessant, habe ich nicht gewusst. Auf den Dinger die ich mir gekauft habe, kann ich eine solche Referenznorm nicht erkennen. 


@Toyotafan:
Für mich stellt sich halt die Frage warum die Tests mitgeführt werden müßen. Es kann doch nicht sein, das diese 1,50€ Tests jetzt die Geräte der Polizei ersetzen sollen.

Offline Gabrielle

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Re: Frankreich: Mitführpflicht von Alkoholtests ab Juli
« Antwort #38 am: 24. Juni 2012, 16:39:51 »
Âllo an alle,

ja, ist tatsächlich so. Die "Dinger" müssen genormt sein - siehe Toyo! Hintergrund, wie schon vor Monaten im "Le Canard enchaîné" (http://www.lecanardenchaine.fr/) nachzulesen, handelt es sich wohl um einen Freund von Sa(r)kotz, der diesem diese tolle Neuerung, des Vorhandenseins der "Bloostüten" im Auto, antrug. Was besagter Ex davon hat?
„Honi soit qui mal y pense” - „Schlecht, wer Schlechtes dabei denkt“ (Devise des englischen Hosenbandordens) - und: "Möge sich jede/r Nachlesende und -denkende seinen (eigenen) Reim darauf machen!".

Fakt ist, die genormten Dinger werden/sind Pflicht und diese Anordnung wird, soweit bisher recherchiert, auch vom neuen El Presidente beibehalten.

Lg Gabrielle

Offline Matthias#28

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Re: Frankreich: Mitführpflicht von Alkoholtests ab Juli
« Antwort #39 am: 24. Juni 2012, 18:10:39 »
snip...   Freund von Sa(r)kotz,
heisst der nicht Srkozy?? (nach dem ihm Standard&Poor's ihm ein "A" weggenommen hat??) <duck und weg>
gruss Matthias

Offline Traene

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Re: Frankreich: Mitführpflicht von Alkoholtests ab Juli
« Antwort #40 am: 24. Juni 2012, 19:57:13 »
Ich habe gelesen das man bei Tests ohne die NF Norm trotzdem bezahlen müsse....bleibt abzuwarten wie das in der Praxis gehandthabt wird.

Wenn die für 1,50 nicht reichen, müssten die in der Apotheke aber darauf hinweisen... irgendwie sehr dubios das ganze

Was auch interessant ist - mein vorliegender Test verträgt nur 30 °C....wo bleibt es im Sommer im Auto unter 30 ° ?? Brauchen wir jetzt offiziell einen Kühlschrank ?
Welch ein Blödsinn....

Ich denke eher, daß man dann neue Tests brauchen wird, sonst kurbelt es die Wirtschaft ja nicht an  :rolleyes:
Draußen nur Kännchen

Offline -Helmut-

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Re: Frankreich: Mitführpflicht von Alkoholtests ab Juli
« Antwort #41 am: 25. Juni 2012, 13:31:57 »
@Toyotafan:
Für mich stellt sich halt die Frage warum die Tests mitgeführt werden müßen. Es kann doch nicht sein, das diese 1,50€ Tests jetzt die Geräte der Polizei ersetzen sollen.

Gute Überlegung, warum müssen diese Tests mitgeführt werden. Lassen wir die Qualität der Testgeräte vorläufig einfach mal außen vor.
Warum müssen in jedem Auto ein Verbandskasten mitgeführt werden? Ist eine vernünftige Erklärung dafür einfacher? Warum regt sich niemand über die Mitführpflicht eines Verbandskastens auf, aber über diese Alkoholtests, ist für mich eine wesentliche Frage.

Grundlage für diese Alkoholtests werden wohl Statistiken sein. Egal ob es Statistik über die Anzahl von Fahrten unter Alkoholeinfluss mit oder ohne Unfälle geht, man wird sich wohl ein Prinzip zu eigen gemacht haben, das in anderen Resorts bekannter ist.

Um eine Menge einigermaßen unter Kontrolle zu halten, versucht man sie zu beschäftigen. Beschäftigt man diese Menge geschickt, konzentiert sich die Menge mehr um das womit sie sich beschäftigen soll, als um anderes. Gilt nicht nur für Soldaten, für militärische Bereiche.

Genau das -vermutlich- beabsichtigte ist eingetreten. Man wollte dass sich eine große Menge mit Alkoholaspekten beschäftigt. Ob die eigentliche Absicht damit erreicht werden konnte, ist wohl nebensächlich.
Denn Thematisch wird sich mit der Problematik Alholhol im Strassenverkehr beschäftigt.

Die Absicht, bewusster zu machen dass Strafen drohen, Polizei ihre Aufgaben vornehmen, durchführen wird ist damit bewusster geworden.

Falls diese Aktion den von mir vermuteten Hintergrund hatte, ist einiges erreicht worden.

Schwenken wir nun mal rüber zum Verbandskasten für den auch eine Mitführpflicht besteht.
Was macht die Polizei bei Fahrzeugkontrollen? Prüft sie, ob die Mitführenden überhaupt sinnvoll mit dem mitgeführten Verbandskasten umgehen können, also grundlegende medizinische Kenntnisse vorliegen?
Nein, sowas wird nicht kontrolliert. Wichtig ist nur, der Mitführpflicht wurde genüge getan, das Teil das für gewisse Fälle vorhanden sein soll, soll vorhanden sein.

Bei der mitführungspflicht von Alkoholtests wird meiner Auffassung viel mehr Wert darauf gelegt, dass man einem stark alkoholisierten bei einer Kontrolle u.U. Vorsatz unterstellen kann.
Vorsatz in der Form von Argumenten die darauf lauten können, sie waren im Besitz eines Alkoholtestes und hätten spielend leicht ermitteln können dass sie fahruntüchtig sind. Sie sind trotzdem gefahren, sie sind leichtfertig mit ihrem Leben und dem Leben anderer Verkehrsteilnehmer umgegangen.

Eigentlich müsste man auf so manches von selbst kommen können, wenn man wollte.
Einige reden aber lieber über ungelegte Eier. Muss ich diesbezüglich mal so sagen, auch wenn ich mir damit mehr Feinde mache.

Habe ich nun deine Frage einigermaßen beantworten können, warum vermutlich diese Tests mitgeführt werden sollen?
Habe ich mir nun einen zusätzlichen Feind gemacht, weil ich unbequemes zur Sprache brachte, was andere entweder vermeiden weil sie garnicht so denken oder die sich keine Feinde machen wollen?
Ich verabscheue ihre Meinung, doch ich werde mein Leben lang dafür kämpfen, daß sie sie äußern dürfen! (Voltaire)

Offline maison

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Re: Frankreich: Mitführpflicht von Alkoholtests ab Juli
« Antwort #42 am: 25. Juni 2012, 18:58:07 »

Habe ich mir nun einen zusätzlichen Feind gemacht, weil ich unbequemes zur Sprache brachte, was andere entweder vermeiden weil sie garnicht so denken oder die sich keine Feinde machen wollen?
Toyo geht es dir gut? Möchte dir nicht zu nahe treten, es ist oft schwierig deine Gehirnwindungen nachvollziehen zu können. Wenn ich dich nicht nähers kennen würde, würde ich dich ganz anders kategorisieren. Mach weiter so deine Beiträge sind für mich immer wieder eine lustige Bereicherung hier im Forum und über den Inhalt den du abgibst kann man viel über dich erfahren, sorry das musste mal wieder raus, habe es mir schon wieder viel zu lange verhoben, nix für ungut  :winkerwinker:, den du weißt, das Denken der Gedanken ist gedankenloses Denken  :doppeld:

Offline Sabine

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Re: Frankreich: Mitführpflicht von Alkoholtests ab Juli
« Antwort #43 am: 25. Juni 2012, 19:10:44 »
Nachdem es die Dinger seit Wochen nicht in Lauterbourg zu kaufen gibt, habe ich jetzt im Baumarkt welche mitgenommen - 5 Euronen das Stück.
Den Preis finde ich ziemlich heftig - zumal das Mindesthaltbarkeitsdatum nur bei 07/2013 liegt.
Sorry, das finde ich Abzocke - ich muß ja auch nicht jedes Jahr den Verbandskasten wechseln!

G.P.

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Re: Frankreich: Mitführpflicht von Alkoholtests ab Juli
« Antwort #44 am: 25. Juni 2012, 19:25:53 »
auch auf Deinem Verband(nein, kein s)kasten steht ein Haltbarkeitsdatum; ist das Verfall(ja, ein s)datum überschritten, beantstandet das zB der TÜV bei einer HU
« Letzte Änderung: 25. Juni 2012, 19:31:43 von G.P. »