Moin,
ich habe mal beim ADAC nachgefragt und folgende Antwort bekommen:
Frankreich: Mitführpflicht von Alkoholtests ab Juli
Ab voraussichtlich 1. Juli 2012 wird in Frankreich die Mitnahme eines Alkoholtests in Pkw Pflicht. Diese
neue Regelung soll vor allem der Prävention dienen: Autofahrer sollen dazu gebracht werden, sich nach
einem Alkoholgenuss selbst zu testen, bevor sie sich ans Steuer setzen. Alle wichtigen Details der
Regelung sind bislang noch nicht bekannt, da das entsprechende Gesetz noch nicht veröffentlicht wurde.
Folgende Infos liegen bisher vor (Änderungen nicht ausgeschlossen):
Was beinhaltet die Neuregelung?
Jeder Autofahrer muss in Frankreich ein Alkoholtestset im Fahrzeug mitführen und gegebenenfalls bei
einer Verkehrskontrolle durch die Polizei vorweisen.
Wie muss das Alkoholtestset beschaffen sein?
Es dürfen sowohl Einwegtests als auch elektronische Atemalkoholmessgeräte mitgeführt werden.
Ein Einwegtest besteht aus einer Röhre und einer Plastiktüte, in die geblasen werden muss. Auf der
Röhre ist dann abzulesen, ob man noch fahrtüchtig ist.
Warum wird in Frankreich eine derartige Mitführpflicht eingeführt?
Frankreich ist ein Land mit einer hohen Zahl von Verkehrsopfern: 31 Prozent aller tödlichen
Verkehrsunfälle in Frankreich sind auf Alkoholgenuss zurückzuführen. Die neue Mitführpflicht ist Teil
eines Maßnahmepakets, mit dem Verkehrsopferzahlen reduziert werden sollen. Eine solche
Reduzierung verspricht man sich mit freiwilligen Selbsttests und dem eventuellen Verzicht aufs
Autofahren.
Ab wann gilt die Verpflichtung?
Die Mitführpflicht gilt ab dem 1. Juli 2012.
Gilt die Mitführpflicht auch für deutsche Kraftfahrer?
Ja, auch deutsche Kraftfahrer, die nach Frankreich fahren, müssen dort in ihrem Fahrzeug ein
Alkoholtestset mitführen.
Gibt es eine Verpflichtung, den mitgeführten Alkoholtest benutzen?
Nein. Es gibt keine Verpflichtung, den mitzuführenden Alkoholtest auch zu benutzen. Es wird lediglich an
die Fahrer appelliert, nach Alkoholkonsum einen freiwilligen Test durchzuführen und bei einem positiven
Ergebnis beziehungsweise Fahruntüchtigkeit vom Fahren abzusehen.
Was passiert, wenn ich kein Alkoholtestset mitführe?
Kann bei einer Verkehrskontrolle kein unbenutzter Alkoholtest vorgezeigt werden, droht ein Bußgeld von
11 Euro, das an Ort und Stelle bezahlt werden muss.
Gibt es bezüglich des Bußgeldes eine Übergangsfrist?
Ja, Bußgelder sollen erst ab dem 1. November 2012 verhängt werden. Wird zuvor ein Verstoß
festgestellt, sollen lediglich eine Ermahnung und ein Hinweis auf die Neuregelung erfolgen.
Wo erhalte ich ein Alkoholtestset?
Die Einwegtests sind in ganz Frankreich in Supermärkten, Apotheken und bei Tankstellen erhältlich
(Kosten ca. 2 bis 5 Euro).
Bisher bestand in Deutschland wenig Bedarf an Alkoholtestsets zur Abgabe an Privatpersonen, so dass
man sie derzeit im Regelfall bei Apotheken oder über das Internet bekommt. Wenn feststeht, welche
Beschaffenheitsvorgaben der französische Gesetzgeber für die erforderlichen Testsets festlegen wird
(was derzeit noch nicht bekannt ist), werden sich die Hersteller hierzulande auf den Bedarf für
Frankreichfahrer einstellen.
Was für eine Promillegrenze gilt in Frankreich?
In Frankreich gilt - ebenso wie in Deutschland - eine 0,5 Promillegrenze, für Busfahrer 0,2 Promille.
Wie werden Alkoholfahrten in Frankreich geahndet?
Das Fahren unter Alkoholeinfluss zwischen 0,5 und 0,8 Promille Blutalkoholkonzentration (BAK) bzw.
0,25 bis 0,4 mg Atemalkoholgehalt wird mit einem Bußgeld von 90 bis 750 Euro geahndet. Bei einer BAK
von über 0,8 Promille drohen – selbst ohne jegliches Anzeichen von Trunkenheit – eine Geldstrafe bis zu
4.500 Euro und/oder Gefängnis bis zu zwei Jahren.