Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Folien für Fahrer- und Beifahrerseite  (Gelesen 5013 mal)

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Offline emmi0780

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Folien für Fahrer- und Beifahrerseite
« am: 13. April 2016, 10:55:03 »
Hallo, ich habe ihm Forum gesucht leider aber keine Antwort gefunden. Ich suche eine Firma, die das Auto meines Mannes vorne verdunkelt (Frontscheibe natürlich ausgeschlossen)
Kann mir jemand einen Tip geben?
Striring-Wendel/Forbach und Umgebung wäre toll :-)

Offline Saarbrücker

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Re: Folien für Fahrer- und Beifahrerseite
« Antwort #1 am: 13. April 2016, 11:35:04 »
Mit ein wenig Google findest du in SB mehrere Firmen. :eijoo:

Offline emmi0780

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Re: Folien für Fahrer- und Beifahrerseite
« Antwort #2 am: 13. April 2016, 11:39:04 »
Gegoogelt habe ich ja, aber soviel ich jetzt hier gelesen habe ist es in Deutschland doch nicht erlaubt die Fahrer- und Beifahrerseite zu folieren oder? Ich weiß nicht, ob die das in Deutschland dann machen...

banjo

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Re: Folien für Fahrer- und Beifahrerseite
« Antwort #3 am: 13. April 2016, 13:21:20 »
ne, darf man nicht. Fahrer und Beifahrer müssen frei bleiben. Ich denke auch nicht, dass der franz. TÜV das zulässt und selbst wenn hättest Du damit bei Fahrten in D ein Problem....

Offline emmi0780

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Re: Folien für Fahrer- und Beifahrerseite
« Antwort #4 am: 13. April 2016, 15:02:48 »
Danke Dirk für deine Antwort :-)

banjo

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Re: Folien für Fahrer- und Beifahrerseite
« Antwort #5 am: 13. April 2016, 15:07:03 »
Ist Dein Mann unansehlich, oder wie kommt man auf so ne Idee?  ;-)

Offline Mark

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Re: Folien für Fahrer- und Beifahrerseite
« Antwort #6 am: 12. Mai 2016, 13:52:01 »
Ich denke auch nicht, dass der franz. TÜV das zulässt und selbst wenn hättest Du damit bei Fahrten in D ein Problem....
Denken ...
Ich WEISS, dass das in F zulässig ist.
Und wenn ein Fzg in F zugelassen ist, darf man damit natürlich auch so wie es ist in jedem anderen EU Land herumfahren!

banjo

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Re: Folien für Fahrer- und Beifahrerseite
« Antwort #7 am: 12. Mai 2016, 14:21:31 »
Was jedoch nur für 'Anbauten' gilt, die ursprünglich beim Fzg angebracht oder zulässig waren, eine EU-Betriebserlaubnis haben oder als Einzelabnahme durchgegangen sind.

Ausserdem gibt es schon noch länderspezifische Regeln, z. Bsp. Winterreifenpflicht, Profiltiefe  usw.

Offline soso

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Re: Folien für Fahrer- und Beifahrerseite
« Antwort #8 am: 12. Mai 2016, 17:25:39 »
Was jedoch nur für 'Anbauten' gilt, die ursprünglich beim Fzg angebracht oder zulässig waren, eine EU-Betriebserlaubnis haben oder als Einzelabnahme durchgegangen sind.
Also genau was Mark geschrieben hat oder?!

Länderspezifische Regeln... etcblabla... eigentlich ist es in D doch ganz einfach:

es gibt eine Straßenverkehrsordnung (StVO) und eine Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO):

- jeder der in D mit einem Auto fährt (egal wo in EU zugelassen) muß die StVO einhalten
- jeder der in D ein Auto zuläßt, muß zusätzlich auch die StVZO einhalten.

Also steht was in Letztere gilt's nicht für ausländische Fahrzeuge
Steht's in Erstere gilts für alle Fahrzeuge die in D unterwegs sind.

- Getönte Scheiben stehen in der StVZO  §40
- Winterreifen in der StVo §3
 :zwinkern:

Unabhängig davon ob in F zugelassen oder nicht, sind getönte Scheiben vorne einfach nur Sicherheitsrisiko (gerade Nachts). Und gibt in F  die Tradition, daß vieles nicht gesetzlich, sondern über Versicherungsklauseln (quasi halb gesetzlich) geregelt ist - Könnte mir jedenfalls gut vorstellen, daß die Versicherung nicht zahlt, wenn man einen Fußgänger nachts beim links abbiegen wegen Folie zusammenfährt.


 


Offline Ralph

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Re: Folien für Fahrer- und Beifahrerseite
« Antwort #9 am: 13. Mai 2016, 10:32:37 »
Ich denke auch nicht, dass der franz. TÜV das zulässt und selbst wenn hättest Du damit bei Fahrten in D ein Problem....
Denken ...
Ich WEISS, dass das in F zulässig ist.

Das wäre mir neu das das in F zulässig ist....zumindest mein Folierer hat mir da was anderes erzählt.
Woher hast Du diese Erkenntniss ?
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz