Also,
ich habe heute (gestern) mit einem ADAC-Vertragsanwalt aus einer großen Kanzlei in Saarbrücken gesprochen, er empfiehl mir bzw. meiner Frau überhaupt nicht auf diesen Fragebogen zu antworten, also nix ankreuzen und nichts zurückschicken, so wie ihr mir das schon empfohlen habt.
Der Frau kann dann überhaupt nix passieren, sogar ein Fahrtenbuch ist ausgeschlossen da wir in F wohnen.
Die Polizei hat nun Zeit bis Mitte Mai, also 3 Monate seit Vergehen, mich zu finden ... ansonsten ist es verjährt und ich hätte richtig Glück gehabt. Dem Anwalt ist bisher nichts bekannt das Grenzüberschreitend mit den franz. Behörden zusammen gearbeitet wird. Aber dennoch sollten wir die nächsten 2 Monate nicht die Tür aufmachen wenns klingelt, es könnte doch die Gendarmerie davor stehen

Falls die mich doch auffinden wäre es aber kein Problem mein Fahrverbot in den Septemberurlaub zu legen.
So würd sagen: Gucke ma moh was passiere wird

Euch nochmal Danke ....
Übrigens ist das Forum echt interessant, kann man ganz viel rumschmökern