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Autor Thema: Folgen von Fahrverbot in D als Grenzgänger ??  (Gelesen 14786 mal)

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la grande Dame

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Re: Folgen von Fahrverbot in D als Grenzgänger ??
« Antwort #15 am: 19. März 2012, 14:32:22 »
hat ja lange gedauert :lach: :lach:

Offline Ralph

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Re: Folgen von Fahrverbot in D als Grenzgänger ??
« Antwort #16 am: 19. März 2012, 18:03:00 »
o

Selbstverständlich darfst du in Frankreich auch in dieser Zeit Auto fahren, jegliche Maßnahme, ob Fahrverbot oder Entziehung der Fahrerlaubnis beschränkt sich IMMER nur auf das Gebiet Deutschland  !!

Gruß
Petra

Die Frage ist aber welchen Führerschein er hier in F vorlegt wenn er in eine Kontrolle kommt ?? Das das Fahrverbot nur in D gilt ist klar. Dann gehen die Expertenmeinungen aber auseinander. Aber Du bist ja auch ein Expertin (Verkehrsrecht ??).....
Wie siehst Du das ?
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz

Offline Eric

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Re: Folgen von Fahrverbot in D als Grenzgänger ??
« Antwort #17 am: 19. März 2012, 18:25:10 »
Kann man eigentlich von Frankreich aus gezwungen werden, den Führerschein abzugeben

la grande Dame

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Re: Folgen von Fahrverbot in D als Grenzgänger ??
« Antwort #18 am: 19. März 2012, 18:27:07 »
Hallo Ralph,

deine Frage habe ich eigentlich schon beantwortet      
Zitat
In deinem Fall heisst das, wenn du deinen Führerschein abgibst, wird dir eine Bescheinigung ausgestellt und damit kannst du dich in Frankreich hinsichtlich der Existenz einer europ. Fahrerlaubnis legitimieren.

Ihm wird eine Bescheinigung ( auf Verlangen) über den Besitz einer FE mit Klassen, Ausstellungsdatum, Ausst.-Behörde etc ausgestellt.... zusammen mit dem Hinweis, in D einem Fahrverbot zu unterliegen, genügt das ( in der Regel). Hin und wieder wird es auch telefonisch überprüft.

Grüsse Petra, und VR mag ich eigentlich gar nicht :-)

Offline -Helmut-

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Re: Folgen von Fahrverbot in D als Grenzgänger ??
« Antwort #19 am: 19. März 2012, 20:22:55 »
Von wegen "unantastbar".

Ist zwar von 2009, aber deutlich genug hinsichtlich Fehler bei Radarmessungen. Irgendwo im Netz gibt es eine entsprechende Info aus 2011 mit ähnlichem Inhalt.  
http://ra-frese.de/2009/03/15/wdr-bericht-fehler-bei-radarmessungen/
http://www.schadenfixblog.de/einsicht-in-die-akten-der-busgeldstelle/

Gruß,  Autobahnbaustellen die ewig dauern weil dort nur eine Handvoll Leute arbeiten mag ich nicht.

Nachtrag bezüglich Radarmessungen.
http://www.wdr.de/tv/servicezeit/sendungsbeitraege/2011/kw34/0824/01_private_blitzer.jsp
Führerscheinentzug trotz Fehlmessungen, hier ist es aktuell, d.h. Ende 2011
http://www.daserste.de/plusminus/beitrag_dyn~uid,vl1c6h978knlupj4~cm.asp
« Letzte Änderung: 19. März 2012, 23:34:13 von Toyotafan »
Ich verabscheue ihre Meinung, doch ich werde mein Leben lang dafür kämpfen, daß sie sie äußern dürfen! (Voltaire)

Offline Ralph

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Re: Folgen von Fahrverbot in D als Grenzgänger ??
« Antwort #20 am: 19. März 2012, 23:05:05 »

Ihm wird eine Bescheinigung ( auf Verlangen) über den Besitz einer FE mit Klassen, Ausstellungsdatum, Ausst.-Behörde etc ausgestellt.... zusammen mit dem Hinweis, in D einem Fahrverbot zu unterliegen, genügt das ( in der Regel). Hin und wieder wird es auch telefonisch überprüft.

Grüsse Petra, und VR mag ich eigentlich gar nicht :-)

Ah ok - das wußte ich noch nicht. Danke.
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz

Offline Sarreländer

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Re: Folgen von Fahrverbot in D als Grenzgänger ??
« Antwort #21 am: 21. März 2012, 01:16:56 »
Also,
ich habe heute (gestern) mit einem ADAC-Vertragsanwalt aus einer großen Kanzlei in Saarbrücken gesprochen, er empfiehl mir bzw. meiner Frau überhaupt nicht auf diesen Fragebogen zu antworten, also nix ankreuzen und nichts zurückschicken, so wie ihr mir das schon empfohlen habt.
Der Frau kann dann überhaupt nix passieren, sogar ein Fahrtenbuch ist ausgeschlossen da wir in F wohnen.
Die Polizei hat nun Zeit bis Mitte Mai, also 3 Monate seit Vergehen, mich zu finden ... ansonsten ist es verjährt und ich hätte richtig Glück gehabt. Dem Anwalt ist bisher nichts bekannt das Grenzüberschreitend mit den franz. Behörden zusammen gearbeitet wird. Aber dennoch sollten wir die nächsten 2 Monate nicht die Tür aufmachen wenns klingelt, es könnte doch die Gendarmerie davor stehen  :-\
Falls die mich doch auffinden wäre es aber kein Problem mein Fahrverbot in den Septemberurlaub zu legen.

So würd sagen: Gucke ma moh was passiere wird  :)

Euch nochmal Danke ....
Übrigens ist das Forum echt interessant, kann man ganz viel rumschmökern  :doppeld: