ohjeeeee

hier gehts ja kreuz und quer

also, erst einmal Fragen vorweg :
- angehalten worden, ja oder nein
- franz. Kennzeichen, ja oder nein
- Frau (Fz-Halter) auch Wohnsitz in F, ja oder nein
Dann einige grundsätzliche Dinge:
Du bekommst ein Fahrverbot für D, aber keine "
Entziehung der Fahrerlaubnis", heisst, du gibst deinen Führerschein ab und bekommst genau diesen nach Ablauf wieder zurück.... nix mit beantragen und so
Selbstverständlich darfst du in Frankreich auch in dieser Zeit Auto fahren, jegliche Maßnahme, ob Fahrverbot oder Entziehung der Fahrerlaubnis beschränkt sich
IMMER nur auf das Gebiet Deutschland !!
Meßprotokolle anzufechten ist eine kostspielige Angelegenheit mit geringer Aussicht auf Erfolg. Um die Erfolgsaussichten abzuschätzen müsste man aber wissen, welches Messverfahren zu Grunde lag. Geh aber mal davon aus, dass es so bei 2 bis 6 % liegt.
Du musst nichts "rauszögern", sondern könntest ganz normal mit dem Ordnungsamt den Zeitpunkt des Fahrverbotes aus pers. Gründen abstimmen.
Was meinst du mit "
Zeugefragebogen" ?..... wenn Ihr einen Solchen bekommen habt, müsste er ja an deine Frau adressiert gewesen sein, was dann die allererste Frage beantworten würde. Diese hat ein Zeugnisverweigerungsrecht dir gegenüber, welches ich persönlich aber nicht in Anspruch nehmen würde, denn sie muss gar nicht antworten.
Abschließend: an deinen Zahlen kann etwas nicht stimmen: erstens ist die Messtoleranz immer rund, also ganze Zahlen........... wenn du 31 km/h zu schnell warst, kannst du keine 83,5 km/h gefahren sein, weder brutto noch netto, weil es keine Beschränkung auf 52,5 km/h gibt.......... normalerweise werden bei den meisten Messverfahren ab 30 km/h Überschreitung 4 km/h Toleranz abgezogen.... bei ProVida-Fahrzeugen wird der Wert in % angegeben, dann aber auch nach oben gerundet.
Gruß
Petra