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Autor Thema: Folgen von Fahrverbot in D als Grenzgänger ??  (Gelesen 14783 mal)

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Offline Sarreländer

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Folgen von Fahrverbot in D als Grenzgänger ??
« am: 18. März 2012, 12:44:55 »
Hallo zusammen,

ich wohne in Frankreich und habe leider Mist gebaut und war in D zu schnell unterwegs ... an einer übersichtlichen Strecke ohne jemand zu gefährden waren es laut Zeugefragebogen abzüglich Toleranz noch ganze 31 km/h.
Also 1 km/h zu schnell um nach der neuen Verkehrsordnung noch mit einem "blauen" Auge davon zu kommen.

Ich habe nun gelesen, es werden mir 160€, 3 Punkte in Flensburg und 1 Monat Fahrverbot in D drohen.

Dazu hätte ich jetzt folgende Fragen:

- Der Wagen läuft auf meine Frau, also wäre das Zeugnisverweigerungsrecht möglich, aber würde es in irgendeiner Weise Sinn machen ?? Wären zusätzliche Kosten die Folge ??

- Könnte man dieses Meßprotokoll anfechten um evt. diesen 1 km/h zu schnell zu reduzieren ??

- Das Schreiben kam gestern, ich würde das Fahrverbot gerne in den September (Jahresurlaub), wäre das durch "Rauszögern" irgendwie möglich ??

- Nun die Frage die wohl am ehesten hier her paßt:
Habe ich noch Folgen als Grenzgänger bezüglich Führerschein und Punktekonto in Frankreich zu befürchten ??

Wäre froh wenn mir jemand etwas dazu posten könnte.
Gruß de Sarreländer

 

Offline Ralph

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Re: Folgen von Fahrverbot in D als Grenzgänger ??
« Antwort #1 am: 18. März 2012, 12:58:16 »
Hallo,

also eigentlich wäre Deine Frage bei einem Anwalt besser aufgehoben.
Da gibt es soviele Dinge zu beachten (grad hinsichtlich Messprotokoll).
Auch ob dein FS in F oder in D ausgestellt ist spielt eine Rolle - wenn es ein D ist dann darfst Du nämlich auch nicht in F fahren....(Fahren ohne FS)...
Punkte in F gibt es dafür definitiv nicht.
Aber ansonsten kann ich Dir nur den o.g. Rat geben. Und den Rat aller Rechtsanwälte - erst mal nicht auf die Anhörung reagieren.

Gruß Ralph
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz

Offline Sarreländer

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Re: Folgen von Fahrverbot in D als Grenzgänger ??
« Antwort #2 am: 18. März 2012, 13:16:05 »
Hey Ralph,

also ich habe einen ganz normalen deutschen Führerschein. Das ich dann auch in Frankreich nicht fahren darf ist klar.

Wie meinst Du das mit "nicht reagieren", überhaupt nix zurück schicken innerhalb einer Woche, nach dem Motto nix erhalten ??

Denkst Du es gibt auch Probleme mit Frankreich bezüglich Führerschein umschreiben ect. ??

Danke für Deine Hilfe

Offline Ralph

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Re: Folgen von Fahrverbot in D als Grenzgänger ??
« Antwort #3 am: 18. März 2012, 14:17:49 »
Hallo,

was hat das jetzt mit einer Führerscheinumschreibung zu tun ? Versteh die Frage nicht.
Und mit dem nichtreagieren....das ist eigentlich der Rat den mir bis jetzt alle RA gegeben haben. Erst mal nicht reagieren. Und dann mit dem RA sprechen.

Gruß Ralph
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz

Offline Sarreländer

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Re: Folgen von Fahrverbot in D als Grenzgänger ??
« Antwort #4 am: 18. März 2012, 14:43:56 »
Ich weiß von einer anderen Sache das Derjenige nach einem Fahrverbot (1 Jahr) in D seinen deutschen Führerschein nicht mehr bekam, sondern einen Französischen beantragen mußte + Punktekonto anlegen !!
Und das hat sich fast 4 Monate im Anschluß des einem Jahr Fahrverbot hingezogen (wegen franz. Behörden).

Ich wollte nur wissen ob es auch in meinem Fall eine generelle Regelung gibt ??

Offline Ralph

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Re: Folgen von Fahrverbot in D als Grenzgänger ??
« Antwort #5 am: 18. März 2012, 18:25:59 »
wir reden hier bei Dir aber von einem 1-monatigem Fahrverbot.....das ist ein kleiner Unterschied  :zwinkern:
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz

Offline lilliputania

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Re: Folgen von Fahrverbot in D als Grenzgänger ??
« Antwort #6 am: 18. März 2012, 18:50:18 »
Ich würde auch nicht reagieren. Oftmals kommt nichts mehr.
Bezüglich deiner Frage, ob du im September deinen Führerschein abgeben kannst? Ja, du kannst dir den Zeitpunkt selbst aussuchen.

Offline Sarreländer

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Re: Folgen von Fahrverbot in D als Grenzgänger ??
« Antwort #7 am: 18. März 2012, 22:57:04 »
Hab jetzt mal den Bekannten gefragt ob er die Verfahrensweiße kennt ... er sagte mir das dies mit dem Führerschein umschreiben erst ab 3 Monaten Entzug ist. Dann bin ich mal soweit beruhigt.

Ich werde morgen mal über die Versicherung einen Anwalt kontaktieren, der wird mir bestimmt auch noch was dazu erklären kann.

Was echt seltsam ist, ich habe heute im www des öfteren über genau 31 km/h zu schnell gelesen habe. Ich frage mich ob das ein Zufall ist ? Mir erscheinen die von mir angeblichen gefahrenen 83,5 km/h (ohne Toleranz) zu hoch, als ich schaute waren es so 72-75 km/h. Naja, kann mich ja irren.

Euch beiden schonmal vielen Dank für Eure Hilfe !!!

la grande Dame

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Re: Folgen von Fahrverbot in D als Grenzgänger ??
« Antwort #8 am: 19. März 2012, 08:13:31 »
ohjeeeee   :pfeif: hier gehts ja kreuz und quer  :zwinkern:

also, erst einmal Fragen vorweg :

- angehalten worden, ja oder nein
- franz. Kennzeichen, ja oder nein
- Frau (Fz-Halter) auch Wohnsitz in F, ja oder nein

Dann einige grundsätzliche Dinge:

Du bekommst ein Fahrverbot für D, aber keine "Entziehung der Fahrerlaubnis", heisst, du gibst deinen Führerschein ab und bekommst genau diesen nach Ablauf wieder zurück.... nix mit beantragen und so

Selbstverständlich darfst du in Frankreich auch in dieser Zeit Auto fahren, jegliche Maßnahme, ob Fahrverbot oder Entziehung der Fahrerlaubnis beschränkt sich IMMER nur auf das Gebiet Deutschland  !!

Meßprotokolle anzufechten ist eine kostspielige Angelegenheit mit geringer Aussicht auf Erfolg. Um die Erfolgsaussichten abzuschätzen müsste man aber wissen, welches Messverfahren zu Grunde lag.   Geh aber mal davon aus, dass es so bei 2 bis 6 % liegt.

Du musst nichts "rauszögern",  sondern könntest ganz normal mit dem Ordnungsamt den Zeitpunkt des Fahrverbotes aus pers. Gründen abstimmen.

Was meinst du mit " Zeugefragebogen" ?..... wenn Ihr einen Solchen bekommen habt, müsste er ja an deine Frau adressiert gewesen sein, was dann die allererste Frage beantworten würde. Diese hat ein Zeugnisverweigerungsrecht dir gegenüber, welches ich persönlich aber nicht in Anspruch nehmen würde, denn sie muss gar nicht antworten.

Abschließend: an deinen Zahlen kann etwas nicht stimmen: erstens ist die Messtoleranz immer rund, also ganze Zahlen........... wenn du 31 km/h zu schnell warst, kannst du keine 83,5 km/h gefahren sein, weder brutto noch netto, weil es keine Beschränkung auf 52,5 km/h gibt.......... normalerweise werden bei den meisten Messverfahren ab 30 km/h Überschreitung 4 km/h Toleranz abgezogen.... bei ProVida-Fahrzeugen wird der Wert in % angegeben, dann aber auch nach oben gerundet.

Gruß
Petra

Offline Sarreländer

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Re: Folgen von Fahrverbot in D als Grenzgänger ??
« Antwort #9 am: 19. März 2012, 09:54:05 »
Guten Morgen Petra,

erstmal vielen Dank für Deine gute Info !

Also, ich wurde nicht angehalten. War ein Blitzer aus nem Wagen raus. Franz. Kennzeichen haben wir. Meine Frau wohnt auch  in Frankreich.

Das ist ja auch schonmal positiv wenn ich nix beantragen muß, denke wäre recht viel Aufwand und würde einiges länger dauern als bloß diese 4 Wochen Entziehung.
Apropo ... wäre der Entzug der Fahrerlaubnis dann genau 4 Wochen oder ein Kalendermonat ??

Naja, fahren in Frankreich fahren wäre lediglich eine kleine Hilfe, aber die Polizei steht hier in der Nähe auch des öfteren und wenn ich da ohne Führerschein ankomme kanns wohl auch unangenehm werden.

Was die Toleranz angeht, ich bin von 3% ausgegangen, habe das so im www gefunden (kann auch sein das ich mich verrechnet habe). Aber wie du schon sagst ist das wohl bei jedem Gerät verschieden. Da steht bloß es wurde per "Radarmessverfahren" ermittelt.
Ich denke ich werde das doch nicht anfechten, möchte eigentlich bloß mit nem "blauen Auge" davon kommen und nicht noch mehr Kosten verursachen. War alles dumm von mir und da muß ich halt durch.

Ja der Zeugenfragebogen ist halt gekommen da meine Frau der Halter des Wagens ist.
Hätte ich oder die Frau etwas zu befürchten wenn Sie auf Ihr Zeugenverweigerungsrecht besteht und dieses Kästchen ankreuzt und zurückschickt ??
Härtere Strafe bzw. mehr Kosten ??
Denke gar nicht zurückschicken macht die Frau nicht  :angel:

Vielen Dank nochmalund nen schönen Tag ... und immer brav auf die Schilder achten  =D
Gruß Markus

 

Offline Eric

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Re: Folgen von Fahrverbot in D als Grenzgänger ??
« Antwort #10 am: 19. März 2012, 10:19:11 »
Deine Frau hat nichts zu befürchten .
Die deutsche Polizei muss dann den Fahrer ermittlen .
Hast du schon etwas konkretes oder sind das bis jetzt alles nur Fragen und Mutmassungen ?

Offline Sarreländer

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Re: Folgen von Fahrverbot in D als Grenzgänger ??
« Antwort #11 am: 19. März 2012, 10:39:29 »
Salü Eric,

die Frau hat nichts zu befürchten, das ist schonmal ok ... und ich ??  :-\

Das sind jetzt alles nur Fragen und Mutmassungen auf Grund des Schreibens der Polizei an meine Frau, ich auf dem Foto und dem aktuellen Bußgeldkatalog.
Ich war 18 Jahre nicht auffällig im Straßenverkehr ... ich mußte damit natürlich warten bis die Strafen härter wurden  :-[


Offline Eric

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Re: Folgen von Fahrverbot in D als Grenzgänger ??
« Antwort #12 am: 19. März 2012, 10:45:57 »
Was wirft man dir denn konkret vor ?
Steht das auch in dem Schreiben ?

la grande Dame

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Re: Folgen von Fahrverbot in D als Grenzgänger ??
« Antwort #13 am: 19. März 2012, 10:52:13 »
Hallo Markus,

ganz, ganz wichtig: dir wird keine Fahrerlaubnis entzogen !!!!! Du bekommst ein Fahrverbot...... und damit nach Ablauf von 1 Monat - keine 4 Wochen - deinen alten Führerschein zurück ! Das ist was ganz anderes als eine Entziehung der Fahrerlaubnis..... da muss die Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis beantragt werden und ein neuer Führerschein ausgestellt werden.
Und nochmal: JEDE Nebenfolge und JEDE strafprozessuale Massnahme gilt nur für Deutschland !!! In deinem Fall heisst das, wenn du deinen Führerschein abgibst, wird dir eine Bescheinigung ausgestellt und damit kannst du dich in Frankreich hinsichtlich der Existenz einer europ. Fahrerlaubnis legitimieren.

Radarmessverfahren sind eigentlich "unantastbar".... selbst der Versuch vor Jahren eine "schädliche" Auswirkung des Sendemastes in Heusweiler auf das Messverfahren zu unterstellen scheiterte.

Nun zum "Zeugefragebogen": Dich geht der mal grundsätzlich gar nichts an !! Deiner Frau entstehen keinerlei Nachteile, wenn sie ihn nicht zurückschickt. Es wird auch keinen Bußgeldbescheid gegen sie geben, da die Tatsache des "Zeugefragebogens" ja schon zeigt, dass man auf den Fotos festgestellt hat, dass Fahrer und Halter unterschiedlichen Geschlechts sind. Aber auch wenn sie ihn zurückschickt und von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch macht, hat sie keinerlei Nachteile zu fürchten. Es grenzt lediglich den Kreis der in Frage kommenden Personen, die das Fz. geführt haben könnten, ein.

Inwieweit das Ordnungsamt den Vorgang nach Frankreich abgibt, ist eine rein spekulative Sache.... die aber grundsätzlich möglich ist.... heisst also, man könnte den Vorgang der zust. Gendamerie übersenden, die dann mal bei euch vorbeischaut und versucht, eine in Frage kommende männliche Person zu ermitteln. Gelingt das innerhalb von 3 Monaten, wird dir ein Anhörungsbogen zugesandt, der die Verjährung unterbricht.

Ich zitier dir hier einmal einen Passus aus einem Verkehrsrecht-Forum, ist etwas länger, beantwortet aber alle Fragen in dieser Sache:
Zitat
Wenn der Fahrzeughalter nicht der Fahrer zum Vorfallszeitpunkt war, muss er sorgfältig prüfen, wie er sich verhalten soll. Steht ihm hinsichtlich des tatsächlichen Fahrzeugführers ein Zeugnisverweigerungsrecht zu, kann er den Fragebogen genauso ignorieren, als wenn er selbst der Fahrer war. Er muß weder auf das Zeugnisverweigerungsrecht hinweisen noch auf sein Recht, sich nicht selbst belasten zu müssen, sofern ihm kein Zeugnisverweigerungsrecht zusteht.

Steht ihm ein Zeugnisverweigerungsrecht nicht zu, dann ist er allerdings als Zeuge verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben über den Fahrzeugführer zu machen (sofern er es nicht selbst war). Allerdings ist niemand verpflichtet, vor der Polizei oder vor der Verwaltungsbehörde schriftlich oder mündlich als Zeuge auszusagen. Auch in diesem Fall ist also - zunächst - Schweigen zulässig. Es gibt zwar die gesetzliche Möglichkeit, dass an Stelle der Verwaltungsbehörde die Staatsanwaltschaft den Fahrzeughalter als Zeugen vorlädt. Auf eine staatsanwaltschaftliche Vorladung hin muss ein Zeuge erscheinen und aussagen - allerdings auch nur, sofern ihm kein Zeugnisverweigerungsrecht zusteht oder er nicht von seinem Recht Gebrauch machen will, sich nicht selbst belasten zu müssen. Da der Grund des Schweigens nicht bekannt gegeben werden muss, ist eine solche Haltervorladung ineffektiv; deshalb wird in der Praxis von dieser Möglichkeit nahezu überhaupt kein Gebrauch gemacht


noch Fragen ??? :zwinkern: :lach:

Gruss Petra, die dir jetzt eigentlich eine Rechnung gem. BRAGO über 105.- € zzgl. MwSt ausstellen müsste :lach: :nixwieweg:

Offline -Helmut-

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Re: Folgen von Fahrverbot in D als Grenzgänger ??
« Antwort #14 am: 19. März 2012, 12:54:31 »
Einspruch bezüglich Messverfahren.

Alle Geschwindigkeitsmessungen, egal welcher Art können fehlerhaft sein. Diese Messgeräte unterliegen einer Kalibrier- und evtl. Eichpflicht. Zu jedem relavanten "Messgerät" gibt es folglich einen Kalibrier- oder Eichschein, der zeitlich nur begrenzt gültig ist. Ist dieser Schein für dieses Messgerät zeitlich ungültig weil außerhalb der Frist, ist die Messung als ungültig zu werten.

Messfehler können vorliegen bei sogenannten Mehrfach- oder Nebenechos. Also nicht nur hervor gerufen durch nebenher fahrende(s) Fahrzeug(e) sondern auch andere Gegenstände die eine Reflektion auslösen können. Gibt es ein Foto, gibt es Angaben zum Messgerätetyp und Kalibrierschein?

@la grande dame,
Zitat: ...normalerweise werden bei den meisten Messverfahren ab 30 km/h Überschreitung 4 km/h Toleranz abgezogen... Zitatende.
Was wird unnormalerweise abgezogen, oder anders gefragt, welche Messtoleranz (möglicher Messfehler) wird wann abgezogen?
« Letzte Änderung: 19. März 2012, 12:59:32 von Toyotafan »
Ich verabscheue ihre Meinung, doch ich werde mein Leben lang dafür kämpfen, daß sie sie äußern dürfen! (Voltaire)