Hallo,
meine Frage ist allgemein, also nicht nur auf Oldtimer mit franz. Kennzeichen:
In Deutschland gilt auch für ausländische Fahrzeuge, dass eine grüne Feinstaubplakette dran sein muß, wenn man eine entsprechende Zone beführt, also z.B. aus dem Elsass nach Karlsruhe oder Stuttgart. In Deutschland zugelassene Oldtimer sind von dieser Regelung ausgenommen, insofern ein H-Kennzeichen oder 07er Nummer das als Oldtimer anzeigt.
Was ist aber mit Oldtimern aus anderen Ländern? Beispiel mit franz. Nummer? Dort ist das nicht zu erkennen am Nummernschild.
Wie verhält sich das da? Ein Oldtimer bekommt in der Regel keine grüne Plakette. Muß er überhaupt eine haben? Und wie ist das geregelt?
Wie geht das mit
a) Carte grise?
b) Carte grise collection?
Selbst auf dem TÜV wussten sie das nicht. 
Hat jemand Ahnung oder sich da mal schlau gemacht?
Danke schonmal...
Ich habe letztes Jahr mehrere Behörden diesbezüglich angeschrieben , da mein Oldi 30 Jahre alt wurde.
Ergebnis - keine Chance auf eine Plakette.
Die Ausnahmeregelung gilt nur für Fzg. mit H Kennzeichen.
Die wiederum gibt es nur für Fahrzeuge die in D zugelassen sind.
Also keine Einfahrt in die Umweltzone zugelassen.....
so die einstimmige Anwort....
Nachtrag:Anscheinend hat sich da im letzten Jahr wirklich etwas geändert (ich denke auch das das innerhalb der EU gegen den Gleichheitsgrundsatz verstößt).
Habe heute auf der Seite eines BaWü Landratsamtes folgendes gefunden:
Oldtimer (gemäß § 2 Nr. 22 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV -) die ein Kennzeichen nach § 9 Abs. 1 oder § 17 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung führen, sowie Fahrzeuge, die in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union, einer anderen Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Türkei zugelassen sind, wenn sie gleichwertige Anforderungen erfüllen. Ausländische Oldtimer können den Zeitpunkt der Erstzulassung mit den Fahrzeugpapieren nachweisen.
Das ist zwar auch ziemlich schwammig formuliert, aber wenigstens kein genereller Ausschluß mehr.