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Autor Thema: Feinstaubplakette in D für Oldtimer mit franz. Kennzeichen?  (Gelesen 4608 mal)

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Offline la croix

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Hallo,

meine Frage ist allgemein, also nicht nur auf Oldtimer mit franz. Kennzeichen:

In Deutschland gilt auch für ausländische Fahrzeuge, dass eine grüne Feinstaubplakette dran sein muß, wenn man eine entsprechende Zone beführt, also z.B. aus dem Elsass nach Karlsruhe oder Stuttgart. In Deutschland zugelassene Oldtimer sind von dieser Regelung ausgenommen, insofern ein H-Kennzeichen oder 07er Nummer das als Oldtimer anzeigt.

Was ist aber mit Oldtimern aus anderen Ländern? Beispiel mit franz. Nummer? Dort ist das nicht zu erkennen am Nummernschild.
Wie verhält sich das da? Ein Oldtimer bekommt in der Regel keine grüne Plakette. Muß er überhaupt eine haben? Und wie ist das geregelt?
Wie geht das mit
a) Carte grise?
b) Carte grise collection?

Selbst auf dem TÜV wussten sie das nicht. :o

Hat jemand Ahnung oder sich da mal schlau gemacht?

Danke schonmal...

banjo

  • Gast
Re: Feinstaubplakette in D für Oldtimer mit franz. Kennzeichen?
« Antwort #1 am: 11. April 2014, 12:26:28 »
Schaust Du mal hier im Abschnitt 'Oldtimer' ganz am Ende.
http://www.adac.de/_mmm/pdf/27049_169218.pdf

Insb. den letzten Satz find ich gut, dann weiss gleich jeder, wo zuhause niemand da ist...

Offline la croix

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Re: Feinstaubplakette in D für Oldtimer mit franz. Kennzeichen?
« Antwort #2 am: 11. April 2014, 13:19:20 »
Danke Dirk,

das hilft weiter.

Und was die Adresse angeht: Ich würde es sogar wagen die Adresse abzudecken oder unkenntlich zu machen. Ich denke das ist für den Nachweis, DASS es ein Oldtimer ist sicherlich auch ohne die Adresse ausreichend.

Für alle anderen: Wenn Ihr für Eure Alltagsfahrzeuge eine Plakette benötigt, die gibt es zwar im Internet, aber die schlagen ordentlich Versand drauf. Wenn Ihr mal in D seid, nehmt die Papiere (Carte Grise und evtl die EU Zulassung) mit und geht zum TÜV oder ähnlich. Die Plakette kostet dort für deutsche wie ausländische Fahrzeuge 5,-Eur.

banjo

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Re: Feinstaubplakette in D für Oldtimer mit franz. Kennzeichen?
« Antwort #3 am: 11. April 2014, 13:24:56 »
Ich gehe immer auf die Zulassungsbehörde in Karlsruhe, wenn ich nach Scheibentausch wegen Steinschlag ne neue Plakette brauche. Ich nehm ne Kopie des alten deutschen Briefs und die Carte Grise mit, dann kann die Dame am Schalter prüfen, dass das dieselben Fahrzeuge sind (Fahrgestellnummer) und die Plakette nach den kopierten dt. Unterlagen ausstellen. Geht beim TÜV oder DEKRA genau so.

Offline Ralph

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Re: Feinstaubplakette in D für Oldtimer mit franz. Kennzeichen?
« Antwort #4 am: 11. April 2014, 19:53:55 »
Hallo,

meine Frage ist allgemein, also nicht nur auf Oldtimer mit franz. Kennzeichen:

In Deutschland gilt auch für ausländische Fahrzeuge, dass eine grüne Feinstaubplakette dran sein muß, wenn man eine entsprechende Zone beführt, also z.B. aus dem Elsass nach Karlsruhe oder Stuttgart. In Deutschland zugelassene Oldtimer sind von dieser Regelung ausgenommen, insofern ein H-Kennzeichen oder 07er Nummer das als Oldtimer anzeigt.

Was ist aber mit Oldtimern aus anderen Ländern? Beispiel mit franz. Nummer? Dort ist das nicht zu erkennen am Nummernschild.
Wie verhält sich das da? Ein Oldtimer bekommt in der Regel keine grüne Plakette. Muß er überhaupt eine haben? Und wie ist das geregelt?
Wie geht das mit
a) Carte grise?
b) Carte grise collection?

Selbst auf dem TÜV wussten sie das nicht. :o

Hat jemand Ahnung oder sich da mal schlau gemacht?

Danke schonmal...

Ich habe letztes Jahr mehrere Behörden diesbezüglich angeschrieben , da mein Oldi 30 Jahre alt wurde.
Ergebnis - keine Chance auf eine Plakette.
Die Ausnahmeregelung gilt nur für Fzg. mit H Kennzeichen.
Die wiederum gibt es nur für Fahrzeuge die in D zugelassen sind.
Also keine Einfahrt in die Umweltzone zugelassen.....

so die einstimmige Anwort....

Nachtrag:
Anscheinend hat sich da im letzten Jahr wirklich etwas geändert (ich denke auch das das innerhalb der EU gegen den Gleichheitsgrundsatz verstößt).
Habe heute auf der Seite eines BaWü Landratsamtes folgendes gefunden:

Oldtimer (gemäß § 2 Nr. 22 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV -) die ein Kennzeichen nach § 9 Abs. 1 oder § 17 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung führen, sowie Fahrzeuge, die in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union, einer anderen Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Türkei zugelassen sind, wenn sie gleichwertige Anforderungen erfüllen. Ausländische Oldtimer können den Zeitpunkt der Erstzulassung mit den Fahrzeugpapieren nachweisen.

Das ist zwar auch ziemlich schwammig formuliert, aber wenigstens kein genereller Ausschluß mehr.
« Letzte Änderung: 13. April 2014, 18:41:15 von Ralph »
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz