Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Fahrzeug (vorübergehend) stilllegen  (Gelesen 7833 mal)

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Offline Mark

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Fahrzeug (vorübergehend) stilllegen
« am: 30. Juni 2013, 13:41:14 »
Weiß hier jemand, ob und wie man ein Fahrzeug in F vorübergehend stilllegen kann?

Es geht mir darum, dass ich gerne, wenn abzusehen ist,
dass ich mein Wohnmobil für zB 3 oder 6 Monate nicht nutzen werde,
für diese Zeit dann auch keine Versicherung zu zahlen...

Eine Garage ist vorhanden, also würde das Teil nicht auf der Strasse rumstehen.

Ich schätze, ich muss das mit der Versicherung klären?

Die Zulassungsstelle kennt wohl nur "verkaufen" und "verschrotten", um eine Zulassung zu beenden
und das ist dann eher nicht nur temporär...?

banjo

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Re: Fahrzeug (vorübergehend) stilllegen
« Antwort #1 am: 30. Juni 2013, 13:54:37 »
Abmelden musst Dus ja nicht, verursacht nur Kosten.
Sprich mit Deiner Versicherung, ob man die einige Zeit ruhen lassen kann.

Offline Sabine

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Re: Fahrzeug (vorübergehend) stilllegen
« Antwort #2 am: 30. Juni 2013, 15:50:52 »

abmelden muss man da nichts. Hatte bei meinem Cabrio damals mit der Versicherung gesprochen, die kann man ruhen lassen.
Also dort anrufen und Fall schildern und nach Möglichkeiten fragen.

Offline Ralph

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Re: Fahrzeug (vorübergehend) stilllegen
« Antwort #3 am: 30. Juni 2013, 16:00:28 »
man kann kein Fahrzeug "vorübergehend stillegen"....das gibt es in F nicht. Es gibt auch kein zugelassen oder nicht zugelassen. Es gibt nur versichert oder nicht versichert.
Für Wohnmobile und Wohnwagen gibt es eine ganz praktische Variante. Du rufts einfach Deinen Versicherungsmensch an und sagst das das Womo bis auf weiters nicht bewegt wird.
Dann wird die Versicherung umgestellt. Das Womo ist trotzdem weiter versichert (Brand, Diebstahl, etc), darf aber nicht gefahren werden. Kostet je nach Umfang der Versicherung ca. 5-10 € im Monat.
Das mach ich jeden Winter mit meinem so.
Wenn Du es gar nicht versichert haben willst, kannst Du das auch sagen.
Fährst Du wieder, rufst Du an und erneuerst die Versicherung - fertig.

Gruß Ralph
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz

Offline maison

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Re: Fahrzeug (vorübergehend) stilllegen
« Antwort #4 am: 30. Juni 2013, 19:07:51 »
man kann kein Fahrzeug "vorübergehend stillegen"....das gibt es in F nicht. Es gibt auch kein zugelassen oder nicht zugelassen. Es gibt nur versichert oder nicht versichert.
Für Wohnmobile und Wohnwagen gibt es eine ganz praktische Variante. Du rufts einfach Deinen Versicherungsmensch an und sagst das das Womo bis auf weiters nicht bewegt wird.
Dann wird die Versicherung umgestellt. Das Womo ist trotzdem weiter versichert (Brand, Diebstahl, etc), darf aber nicht gefahren werden. Kostet je nach Umfang der Versicherung ca. 5-10 € im Monat.
Das mach ich jeden Winter mit meinem so.
Wenn Du es gar nicht versichert haben willst, kannst Du das auch sagen.
Fährst Du wieder, rufst Du an und erneuerst die Versicherung - fertig.

Gruß Ralph
Hi Ralph,
bei welcher Versicherung bist du?

LG

Offline Ralph

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Re: Fahrzeug (vorübergehend) stilllegen
« Antwort #5 am: 30. Juni 2013, 21:51:57 »
CM

heißt : CampingCar Elite 50

hab gerade nochmal nachgeschaut - kostet 80 € p.a. (bei 50 %).

@ Markus - das machen die aber beim Moped leider nicht
« Letzte Änderung: 30. Juni 2013, 22:16:30 von Ralph »
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