Grenzgaenger Forum
Grenzgänger => Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung => Thema gestartet von: dirkchen am 24. Juli 2013, 10:04:08
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Hallo an alle , ich habe folgende Frage . Ich wohne seit 1997 in Frankreich, habe aber einen alten deutschen Führerschein. Jetzt benötige ich für einen neuen Job eine Fahrerkarte .
Wie bekomm ich sowas ? Im Voraus Danke !!
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Guckst du hier : http://www.grenzgaenger-forum.de/wiki/LKW_Fahrerkarte_beantragen (http://www.grenzgaenger-forum.de/wiki/LKW_Fahrerkarte_beantragen)
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Dankeschön für die schnelle Antwort aber ich habe nur den grauen Lappen . Wenn ich den in Frankreich umschreiben lasse bin ich die Fahrerlaubnis für 7,5 t los !
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Wenn ich den in Frankreich umschreiben lasse bin ich die Fahrerlaubnis für 7,5 t los !
Das ist auch mein Prob. Ich habe auf dem grauen viele Sondereintraege, u.a Bus, Schwerlastfahrzeuge, Autokran, Kettenfahrzeuge usw. so dass ich in de nahezu alle Buchstaben Kombis bekomme.
Nicht das ich noch alles brauche, aber die .fr tragen mir nur den neuen B (max 3,5 to incl Anhaenger) und den A ein. Der C1E waere sehr praktisch gewesen.
Ist ein echter Mist.
Jetzt muss ich nur aufpassen, dass ich keinen Zwangsumtausch verordnet bekomme.
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Dann sollte es doch zumindest keine Probleme geben, wenn du dir den 'neuen' EU-Führerschein ausstellen lässt. Gerade beim Fahren von LKW's der alten Klassen 2 und 3 ist das soviel ich weiß sogar Pflicht.
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Hallo Zusammen,
@dirkchen
@Matthias#28
wo liegt euer Problem, nach dem EU Gesetz müssen Personen die gewerblich LKW bzw. Bus fahren. ab dem 50. Lebensjahr alle 5 Jahre zur Verlängerung der Fahrerlaubnis sich einer ärztlichen Untersuchung unterziehen auch die, die es nur gelegentlich machen. Es sind spezielle Ärzte in F die diese Untersuchung durchführen dürfen in den regionalen Departement Listen LISTE DES MÉDECINS CONSULTANT HORS COMMISSION MEDICALE zu finden.
Wenn der D Führerschein in einen F Führerschein umgeschrieben werden soll und die Klassen CE und DE erhalten bleiben sollen, ist der Besuch bei einem solchen Arzt für die Umschreibung ab dem 50. Lebensjahr unabdingbar.
Habe den Prozeß schon mehrfach durchlaufen, wenn spezielle Fragen da sind gerne auch PN.
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Danke , ich werde auf dich zukommen ! Hab inzwischen die Info dass seit 2013 bei Umschreibung auch in frz. Eu Führerschein die Klasse C1 und CE eingetragen wird !
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So geschafft !! Ich habe jetzt den frz. Führerschein bekommen und auch die Fahrerkarte nach vielen Hürden ! Schon kommt das nächste Problem auf mich zu , die Kraftfahrerqualifizierung . Kann
ich die Module in Deutschland machen ? Werden diese in Frankreich eingetragen ?
Gruss Dirk
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So geschafft !! Ich habe jetzt den frz. Führerschein bekommen und auch die Fahrerkarte nach vielen Hürden ! Schon kommt das nächste Problem auf mich zu , die Kraftfahrerqualifizierung . Kann
ich die Module in Deutschland machen ? Werden diese in Frankreich eingetragen ?
Gruss Dirk
Zur Frage 1 ja.
Zur Frage 2 nein
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So geschafft !! Ich habe jetzt den frz. Führerschein bekommen und auch die Fahrerkarte nach vielen Hürden ! Schon kommt das nächste Problem auf mich zu , die Kraftfahrerqualifizierung . Kann
ich die Module in Deutschland machen ? Werden diese in Frankreich eingetragen ?
Gruss Dirk
Was waren denn deine Hürden?
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Ich habe die Module jetzt in Deutschland gemacht . Wo werden diese eingetragen ?
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Ich habe die Module jetzt in Deutschland gemacht . Wo werden diese eingetragen ?
Bevor ich auf deine Frage antworten, habe ich noch zwei Fragen an dich, hast du schon
die Altersgrenze von 50 Jahren erreicht?
Benötigst du gewerblich den Führerschein?
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Nein und ja !
Gruss
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Hallo, nachdem ich hier auch auf der Suche nach Erfahrungen zwecks Eintragung/Anerkennung der Quali war, hier auch nochmal ein Hinweis auf einen anderen Beitrag, auf den keiner mehr geantwortet hat, da dieser auch schon etwas älter ist: http://www.grenzgaenger-forum.de/forum/behoerden/lkw-fahrerkarte-t3231.15.html
Hatte mit meinem Kollegen schon länger mit der Präfektur bzw auch mit Chronoservice Kontakt wegen diesem Thema. Fakt in Europa ist, laut Vereinbarung 2003/59/EU (http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:32003L0059:DE:NOT) akzeptieren alle die Quali von dem Land in dem sie gemacht wurde, wenn Artikel 9 erfüllt ist, außer Frankreich, so auch die Aussagen von Landratsamt, Führerscheinstelle Stuttgart sowie BAG! Habe vor zwei Wochen an die "Taskforce Saarbrücken" eine email geschrieben und noch keine Antwort erhalten. Eine Lösung soll bis Ende 2014 in Kraft treten, wir aber den Nachweis 95 ab September mitführen müssen. Wenn sich bis Ende nächster Woche nichts mehr tut, gibt es noch die SOLVIT-Stelle. Werde weiter berichten.
Bis dann
Ein Genervter