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Autor Thema: EU - Neuwagenkauf erleichtert  (Gelesen 4240 mal)

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Offline Ralph

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EU - Neuwagenkauf erleichtert
« am: 31. Juli 2009, 09:10:56 »
Hallo ,

habe was interessantes bei der EU - Kommision gefunden:

Neuwagenkauf in anderen EU-Ländern wird leichter     

07/05/2009

Neuwagenkäufer können ihr Auto jetzt einfacher in anderen EU-Staaten kaufen und bei sich zu Hause zulassen. Der bislang damit verbundene Verwaltungsaufwand hat viele Menschen in der Vergangenheit davon abgehalten, die Vorteile des EU-Binnenmarktes beim Autokauf voll zu nutzen. „Ab heute gibt es beim Kauf eines Neuwagens in einem anderen Mitgliedstaat weniger Formulare auszufüllen und weniger Verfahren einzuhalten als in der Vergangenheit," sagte EU-Kommissionsvizepräsident Günter Verheugen.

Die Übereinstimmungsbescheinigung macht dies möglich. Sie gilt für alle neuen Fahrzeuge, für die ab dem 29. April 2009 eine EG-Typgenehmigung erteilt wurde. Wer in einem Mitgliedstaat ein neues Fahrzeug zulassen will, muss im Besitz dieser Übereinstimmungsbescheinigung sein.

Die Bescheinigung wird dem Käufer vom Kfz-Hersteller mitgeliefert. Darin wird bestätigt, dass das Fahrzeug alle in der EU geltenden technischen Voraussetzungen erfüllt und somit in jedem Mitgliedstaat frei in den Verkehr gebracht werden darf. Die Übereinstimmungsbescheinigung wurde bereits 1993 eingeführt. Sie wurde bisher allerdings nur in Ländern, in denen sie durch nationale Vorschriften vorgeschrieben war bzw. auf Antrag des Käufers ausgestellt, der sein Fahrzeug exportieren und die Zulassungsformalitäten vereinfachen wollte.

Ab Mai 2009 wird jeder Kfz-Hersteller, der eine EG-Typgenehmigung besitzt, verpflichtet sein, eine Übereinstimmungsbescheinigung auszustellen. Damit kann der Käufer das Fahrzeug in jedem Mitgliedstaat der EU zulassen. Dank dieser europäischen Bescheinigung kann also beispielsweise ein Deutscher ein in Frankreich gekauftes Neufahrzeug ohne Schwierigkeiten bei seiner deutschen Zulassungsstelle anmelden. In der Übereinstimmungsbescheinigung sind auch Informationen zu Umweltleistungsdaten enthalten, die in zunehmendem Maße für die Besteuerung von Bedeutung sind.

Alle Informationen im Einzelnen finden sie hier.


Hier der Link zu diesem Thema http://ec.europa.eu/deutschland/press/pr_releases/8470_de.htm

Hoffen wir mal, das diese EU Bestimmung auch den Weg nach Frankreich findet....

Gruß Ralph

« Letzte Änderung: 31. Juli 2009, 09:18:55 von Ralph »
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz

Offline maison

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Re: EU - Neuwagenkauf erleichtert
« Antwort #1 am: 31. Juli 2009, 13:55:07 »
Hallo ,

habe was interessantes bei der EU - Kommision gefunden:

Neuwagenkauf in anderen EU-Ländern wird leichter     

07/05/2009

Neuwagenkäufer können ihr Auto jetzt einfacher in anderen EU-Staaten kaufen und bei sich zu Hause zulassen. Der bislang damit verbundene Verwaltungsaufwand hat viele Menschen in der Vergangenheit davon abgehalten, die Vorteile des EU-Binnenmarktes beim Autokauf voll zu nutzen. „Ab heute gibt es beim Kauf eines Neuwagens in einem anderen Mitgliedstaat weniger Formulare auszufüllen und weniger Verfahren einzuhalten als in der Vergangenheit," sagte EU-Kommissionsvizepräsident Günter Verheugen.

Die Übereinstimmungsbescheinigung macht dies möglich. Sie gilt für alle neuen Fahrzeuge, für die ab dem 29. April 2009 eine EG-Typgenehmigung erteilt wurde. Wer in einem Mitgliedstaat ein neues Fahrzeug zulassen will, muss im Besitz dieser Übereinstimmungsbescheinigung sein.

Die Bescheinigung wird dem Käufer vom Kfz-Hersteller mitgeliefert. Darin wird bestätigt, dass das Fahrzeug alle in der EU geltenden technischen Voraussetzungen erfüllt und somit in jedem Mitgliedstaat frei in den Verkehr gebracht werden darf. Die Übereinstimmungsbescheinigung wurde bereits 1993 eingeführt. Sie wurde bisher allerdings nur in Ländern, in denen sie durch nationale Vorschriften vorgeschrieben war bzw. auf Antrag des Käufers ausgestellt, der sein Fahrzeug exportieren und die Zulassungsformalitäten vereinfachen wollte.

Ab Mai 2009 wird jeder Kfz-Hersteller, der eine EG-Typgenehmigung besitzt, verpflichtet sein, eine Übereinstimmungsbescheinigung auszustellen. Damit kann der Käufer das Fahrzeug in jedem Mitgliedstaat der EU zulassen. Dank dieser europäischen Bescheinigung kann also beispielsweise ein Deutscher ein in Frankreich gekauftes Neufahrzeug ohne Schwierigkeiten bei seiner deutschen Zulassungsstelle anmelden. In der Übereinstimmungsbescheinigung sind auch Informationen zu Umweltleistungsdaten enthalten, die in zunehmendem Maße für die Besteuerung von Bedeutung sind.

Alle Informationen im Einzelnen finden sie hier.


Hier der Link zu diesem Thema http://ec.europa.eu/deutschland/press/pr_releases/8470_de.htm

Hoffen wir mal, das diese EU Bestimmung auch den Weg nach Frankreich findet....

Gruß Ralph

......nicht wirklich was neues herr  EU-Kommissionsvizepräsident Günter Verheugen, die COC - papiere wie schon vom verfasser beschrieben gibt es seit 1993 und somit ist es seit diesem datum theoretisch in europa eine einheitliche anmeldung möglich, nur kocht jedes eu-land noch ihr eigenes süppchen, der herr EU-Kommissionsvizepräsident sollte mal etwas dampf machen dass das eu gesetz in nationales gesetz umgesetzt wird.