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Autor Thema: Ersatzkanister für Diesel / Benzin  (Gelesen 10143 mal)

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Offline ~Pero~

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Ersatzkanister für Diesel / Benzin
« am: 04. Juni 2009, 21:07:43 »
Salut,

weiss zufällig jemand hier, wie die rechtliche Lage in Frankreich ist, bezüglich des Mitführens von Ersatzkanistern.

In LUX. z.B. ist es eigentlich gänzlich untersagt, lediglich 5ltr. Dösgen sind erlaubt, z.B. für den Rasenmähersprit etc. (offiziel)
In DE ist es wiederum etwas anders.

Und in FR  ?????

LG
Pero

Offline Ralph

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Re: Ersatzkanister für Diesel / Benzin
« Antwort #1 am: 04. Juni 2009, 22:07:59 »
Hallo Pero,

hier die Antwort vom ADAC

<<<<Vorschriften im Ausland
Nachfolgend sind die wichtigsten Reiseländer sowie die dort geltenden Bestimmungen zur Mitnahme von Reservekraftstoff aufgeführt (Höchstmengen):


Belgien
angemessene Menge (10 Liter)

Bulgarien
die Mitnahme ist verboten

Dänemark
angemessene Menge (10 Liter)

Estland
20 Liter

Frankreich
angemessene Menge (10 Liter)

Griechenland
die Mitnahme ist verboten

Italien
10 Liter

Kroatien
die Mitnahme ist verboten

Lettland
angemessene Menge (10 Liter)

Liechtenstein
25 Liter

Litauen
20 Liter

Luxemburg
die Mitnahme ist verboten

Mazedonien
20 Liter

Österreich
10 Liter

Polen
20 Liter

Portugal
10 Liter

Rumänien
die Mitnahme ist verboten

Schweiz
25 Liter

Serbien-Montenegro
5 Liter

Slowakei
20 Liter

Slowenien
10 Liter

Spanien
angemessene Menge (10 Liter)

Tschechien
10 Liter

Türkei
25 Liter

Ungarn
die Mitnahme ist verboten

(Angaben ohne Gewähr)

Hinweis: Aus Sicherheitsgründen empfiehlt es sich, nicht mehr als 10 Liter mitzunehmen!


Nach oben



Vorschriften auf Fährschiffen
Ein Mitnahmeverbot für Reservekraftstoff in Kanistern aus Sicherheitsgründen besteht auf Schiffen nach :

    * Großbritannien
    * Irland
    * Island
    * Zypern

Ein Verbot kann bestehen für die Mitnahme von Kraftstoff auf Fähren nach

    * Dänemark
    * Finnland
    * Norwegen
    * Schweden

Nähere Auskünfte erteilt in diesen Fällen die zuständige Reederei.

Nach oben



Zollrechtliche Fragen
Reservekraftstoff in Kanistern muss bei der Einreise in bzw. der Ausreise aus Staaten, die nicht Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind, verzollt werden.

Innerhalb der EU bestehen für Kraftstoff keine Zollgrenzen mehr. Bei der Einfuhr von mehr als 20 Litern nach Deutschland muss aber Mineralölsteuer entrichtet werden.
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz

Offline pit

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Re: Ersatzkanister für Diesel / Benzin
« Antwort #2 am: 04. Juni 2009, 23:45:31 »
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« Letzte Änderung: 21. Juli 2010, 17:53:41 von 963 »