Des weiteren empfehle ich,
mal eine Internetsuchmaschine mit den Schlagwörtern
"Fahrerlaubnis" bzw. "Fahrverbot" zu benutzen.
Einen Monat muss ich auch meinen noch deutschen Führerschein wohl abgeben, da ich einmal zu schnell gefahren bin.
Wenn nun aber das Fahrverbot an meinem franz. Wohnsitzland nicht gilt, ist immer noch nicht eindeutig klar, ob ich für Frankreich eine Fahrerlaubnis weiterhin besitze.
Das ich bei einer Kontrolle eventuell nicht weiterfahren kann, ist dabei das geringste Problem.
DIe Frage für mich ist somit weiterhin, ob ich OHNE einen in meinem Besitz befindlichen Führerschein in F. eine Fahrerlaubnis besitze, wobei dies eventuell nicht gleichbedeutend ist mit einem verlorenen Führerschein, wo ich jederzeit den Nachweis erbringen kann, dass ich auch in D. eine gültige Fahrerlaubnis besitze.
Bisher waren die Rechtsanwälte in Deutschland der Meinung, dass ich in Frankreich weiterfahren kann und nur ein Schreiben mitführe, über das Fahrverbot in Deutschland.
Dieses Schreiben ersetzt den fehlenden Führerschein,. Und dadurch, dass dieses deutsche Fahrverbot in Frankreich nicht gilt, hätte ich weiterhin eine Fahrerlaubnis in Frankreich. Ist dies richtig, ist auch der Versicherungsschutz vollständig gegeben und keinerlei Risiko vorhanden ( mit der Einschränkung, dass ein franz. Polizist erstmal die Weiterfahrt bis zur abschließenden Klärung untersagt im sehr unwahrscheinlichen Fall einer Kontrolle ).
Eine Alternative wäre noch das Umschreiben des deutschen in einen franz. Führerschein, was aber auch mit Nachteilen verbunden sein kann, denn dieser könnte dann auch einmal in Frankreich eingezogen werden, wenn man über eine rote Ampel fährt.
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NUn habe die die Links der obigen Beiträge einmal durchgelesen und versuche es einmal selbst mit der Antwort
Zitat aus:
http://www.anwalt.de/rechtstipps/fahren-trotz-fahrverbots-im-ausland-eine-laenderuebersicht_012624.html
Frankreich: Es droht eine Geldstrafe in Höhe von 4.500 €, da das Fahren während einer in einem anderen EU-Staat rechtskräftig verhängten Führerscheinmaßnahme untersagt ist. Inhaber einer deutschen Fahrerlaubnis dürfen während eines Fahrverbotes in Frankreich nicht fahren.
Ist dies auch bei einem nur franz. Wohnsitz so richtig, ist es komplett egal welchen Führerschein ich besitze. DAs deutsche Fahrverbot überträgt sich einfach auf Frankreich... Und dies ist dann eine nationale gesetzliche Regelung in Frankreich, hierfür muss es aber eine franz. Gesetzliche Regelung geben, die im Original wichtig wäre.