Grenzgaenger Forum

Grenzgänger => Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung => Thema gestartet von: Alice am 05. Juni 2013, 14:20:45

Titel: Einziehung französischer Fahrerlaubnis in Deutschland?!
Beitrag von: Alice am 05. Juni 2013, 14:20:45
Hallo ihr Lieben, ich bin kräftig am Lesen, aber ich finde keine rechte Antwort, es wäre super lieb, wenn ihr mir Tipps gibt wenn ihr etwas zu meiner Frage wisst!!
Es geht um einen Franzosen der seit einem halben jahr einen französischen Führerschein hat. Er wurde mit vorläufigen knapp 1 Promille in D erwischt, Blutwert steht noch aus. Der fr. Führerschein wurde einbehalten. Leider ist keine richtige Auskunft zu bekommen wie es weiter geht, auch auf die Frage, darf er nun in F fahren oder nicht, sind sich die Sachbearbeiter uneinig. Wisst ihr das: darf er in F weiter fahren, obwohl sein Führerschein in D einbehalten wurde? Wird das nach F gemeldet oder muss er einfach seine wahrscheinliche Sperrfrist in D einhalten und die zu erwartende Geldstrafe bezahlen?
Vielen Dank schonmal  :Hands: :Hands: :Hands:
 :winkerwinker:
Titel: Re: Einziehung französischer Fahrerlaubnis in Deutschland?!
Beitrag von: -Helmut- am 05. Juni 2013, 16:17:42
Einbehalten darf eine ausländische Polzei einen Führerschein nicht! Sie hat diesen an die zuständige Landesbehörde in Frankreich weiter zu leiten. Diese entscheidet dann ob das "Vergehen im Ausland" weiter verfolgt wird.

Fahren darf der Franzose nun nicht mehr, er kann keine gültige Fahrerlaubnis vorweisen, diese wurde ihm vorübergehend entzogen!
Was der Franzose auf jeden Fall machen sollte ist, sich um seine "Rechte" zu kümmern!

In Deutschland gilt das Vertragsrecht! Man kann also beliebig die Dummheit -oder sagen wir besser- Unwissenheit der Bürger ausnutzen, jeden über den sinngemäßen Tisch ziehen, solange dies nicht sittenwidrig ist, oder gesetzliche Regeln verletzt.
Gesetzeslücken gibt es an Masse, weiß kaum jemand -es sei denn man ist Fachanwalt wie einige Berühmtheiten-.

Wer sich nicht wehrt, ist selber Schuld. Behauptungen sind kein Beweis!
Die Messmethoden können fehlerhaft sein.

In Deutschland gilt die Unschuldsvermutung solange, bis eine Schuld gerichtlich nachgewiesen ist.

In diesem Falle liegt ein begründeter Verdacht auf eine Fahrt mit einem Alkoholpegel über dem in diesem Land erlaubten Wert.
Deshalb wurde der Führerschein einbehalten und wird mit entsprechendem Begleitschreiben an die franz. Polizei weiter gereicht.

Unabhängig davon, ob die franz. Polizei den Fall weiter behandelt oder es eine Anklage in D geben wird, die Fahrerlaubnis ist er für eine Zeit lang los.

Man müsste sich erkundigen, welche Regeln es im europäischen Recht für solche Fälle gibt. Zumal ein Vergehen im Ausland nicht ein vergehen im Wohnsitzland ist, vor allem wenn dort andere Regeln gelten.
Titel: Re: Einziehung französischer Fahrerlaubnis in Deutschland?!
Beitrag von: Alice am 05. Juni 2013, 16:32:08
Hallo Toyotafan,
vielen Dank für deine ausführliche Antwort! Ich habe jetzt erfahren, dass eine Anzeige nach §315 StGB wegen Gefährdung (unter Alkohol) erfolgt ist, es musste jmd eine Vollbremsung machen. Der Führerschein wurde von der Dienststelle schon an die Staatsanwaltschaft geschickt, kann also nicht abgeholt werden, wovon ich eigentlich ausging. Könnte diese Gefährdung ein Grund für eine Einbehaltung sein? Ändert das die Tatsachen, ob er in F fahren darf oder nicht? Damit bist du dir sicher, dass er hier nicht fahren darf da der Lappen in D ist? lieben Dank  :smily: :winkerwinker:
Titel: Re: Einziehung französischer Fahrerlaubnis in Deutschland?!
Beitrag von: -Helmut- am 05. Juni 2013, 17:29:57
Im beschriebenen Fall bezieht sich der Vorwurf auf §315c. Gefährdung des Straßenverkehrs.
Gesetzetext lautet:
1.)Wer im Straßenverkehr ein Fahrzeug führt, obwohl er
  a.) infolge des genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel oder
  b.) infolge geistiger oder körperlicher Mängel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, oder

2.) grob verkehrswidrig und rücksichtslos
  a. die Vorfahrt nicht beachtet,
  b. falsch überholt oder sonst bei Überholvorgängen falsch fährt,
  c. an Fussgängerüberwegen falsch fährt,
  d. an unübersichtlichen Stellen, an Straßenkreuzungen, Straßeneinmündungen oder Bahnübergängen zu schnell fährt
  e. an unübersichtlichen Stellen nicht die rechte Seite der Fahrbahn einhält,
  f. auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen wendet, rückwärts oder entgegen der Fahrtrichtung fährt oder dies versucht oder,
  g. haltende oder liegen gebliebene Fahrzeuge nicht auf ausreichende Entfernung kenntlich macht, obwohl das zur Sicherung des Verkehrs erfoderlich ist,


und dadurch Leib oder Leben eines anderen oder fremde Sachen von bedeutetem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
 (2) In den Fällen des Absatzes 1 Nr 1 ist der Versuch strafbar.
 (3) Wer in den Fällen des Absatzes 1
  1. die Gefahr fahrlässig verursacht oder
  2. fahrlässig handelt und die Gefahr fahrlässig verursacht,
  wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Soweit der Gesetzestext zu § 315c.

Nun schreibe ich den § 316 noch hinzu! -Ich sags mal so, intelligente Leute könnten versuchen .....-

 §316. Trunkenheit im Verkehr.
 (1) Wer im Verkehr (§§315 bis 315 d) ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in §315a oder §315c mit Strafe bedroht ist.
 (2) Nach Absatz 1 wird auch bestraft, wer die Tat fahrlässig begeht.
---- Ende §316. ------------------------------------------------------------- Merkst du was?

Wie immer Auslegungssache. Ein Anwalt könnte einiges erreichen, u.U. die Vorwurfsbegründung verändern auf § 316.

Wie lautet nun der genaue Vorwurf, auf welchen Abschnitt des §315 bezieht sich die Anklage?
Auf 1 oder 2 und welchen Unterpunkt von 1 oder 2?

Wenn jemand eine Vollbremsung machen musste, kann noch lange nicht solch eine Anklage erhoben werden.
Angsthasen, unsichere Autofahrer oder solche mit wenig Fahrpraxis reagieren schon mal mit Vollbremsung obwohl nicht erfoderlich.

Ich kann und will hier aber nicht spekulieren, ich kenne weder Fahrer, noch Beteiligte noch den tatsächlichen Ablauf der Angelegenheit. Ein Richter spricht Recht, kein Staatsanwalt und kein Anwalt.
Das hätten die -angeblichen- Größen von damaligen Rechteverdrehern wissen müssen, die hier abgetreten sind.

Derzeitige Grundlage für den Franzosen ist, ihm wurde die Fahrerlaubnis enzogen. Punkt.
Fährt er in Frankreich, wird angehalten und kontrolliert, kann keine Fahrerlaubnis vorweisen usw, wird das Folgen haben. Welche, weiß ich nicht, habe die Gesetzesbücher nicht vorliegen.

Ob der Franzose sich nun einen Anwalt nimmt, oder den Herren die "Bühne" überlässt ist seine Sache.

Nachtrag: ich habe die Unterpunkte des §315 a, b und d ausgelassen.
315d bezieht sich auf Schienenbahnen im Straßenverkehr.
315a bezieht sich auf Bahn-, Schiffs-, und Luftverkehr.
315b bezieht sich ähnlich wie 315c die gleichen Dinge, dort ist von alkohol- oder anderen berauschenden Mitteln keine Rede. Deshalb ließ ich diese Paragrafen weg.
Titel: Re: Einziehung französischer Fahrerlaubnis in Deutschland?!
Beitrag von: Alice am 06. Juni 2013, 08:20:46
Huhu Toyotafan,

danke, die Gesetzestexte habe ich schon gelesen. Es wäre interessant gewesen, ob schon jmd was ähnliches passiert ist. Mit Rechtsangelegenheiten ist es wie auf hoher See ;-). Merci  :doppeld: :winkerwinker:
Titel: Re: Einziehung französischer Fahrerlaubnis in Deutschland?!
Beitrag von: WolfS am 06. Juni 2013, 16:27:32
Das ist doch ganz einfach. Fahren darf nur, wer eine Fahrerlaubnis besitzt. Und dein Franzose besitzt eben keine. Also darf er nicht fahren. In D nicht, in F nicht und sonstwo auch nicht. Und wenn sich rausstellt, dass die Messung falsch war, dann bekommt er seinen Lappen wieder - aber bei 1,0 glaubst du doch wohl auch nicht daran. In F gilt wie in D 0,5 , also wird er auch in F keine Absolution bekommen. Und wenn er jemand gefährdet hat schon gar nicht.
Titel: Re: Einziehung französischer Fahrerlaubnis in Deutschland?!
Beitrag von: Alice am 06. Juni 2013, 23:10:10
Soweit ich jetzt weiß, wird in den F-Führerschein nur das Fahrverbot für D eingetragen, danach kommt der F-FS zurück, somit kann in F wieder gefahren werden. Sowieso darf keine deutsche Behörde entscheiden, ob jemand in einem anderen europäischen Staat was darf oder nicht, dazu müsste die F-Behörde erstmal selbst was unternehmen. Das kann durchaus möglich sein, D reagiert ja auch je nachdem was für ein Verstoß im Ausland begangen wurde. Aber automatisch geht das nicht, D hat in F erstmal null zu sagen, die D-Behörde hat keine EU-Befugnisse.  :police: :winkerwinker:
Titel: Re: Einziehung französischer Fahrerlaubnis in Deutschland?!
Beitrag von: -Helmut- am 07. Juni 2013, 06:47:18
D hat in F erstmal null zu sagen, die D-Behörde hat keine EU-Befugnisse.  :police: :winkerwinker:

Ist doch logisch. Besuche ich dich, oder du mich sind das Besuche und beinhalten keinerlei Hausrecht.
Das einzige was greifen kann, sind EU-Gesetze. Da muss einiges noch bearbeitet werden und einfach ist das nicht.
Titel: Re: Einziehung französischer Fahrerlaubnis in Deutschland?!
Beitrag von: Sabine am 07. Juni 2013, 07:08:08
Soweit ich jetzt weiß, wird in den F-Führerschein nur das Fahrverbot für D eingetragen, danach kommt der F-FS zurück, somit kann in F wieder gefahren werden.

Hallo,

so wie oben beschrieben war es auch bei einem Bekannten, nach der Verhandlung bekam er ihn mit Eintrag zurück.
Ein anderer Bekannte ist, nachdem er sich bei seinem Anwalt erkundigt hat, auch in Frankreich weiter Auto gefahren, obwohl der in DE noch eingezogen war.
Aber auf was für eine Rechtsgrundlage er sich da bezogen hat, weiß ich nicht - erwischt wurde er meines Wissens in der Zeit auch nicht (4 Wochen), so dass ich nicht sagen kann, ob das auch okay war.

LG
Sabine
Titel: Re: Einziehung französischer Fahrerlaubnis in Deutschland?!
Beitrag von: Gabrielle am 07. Juni 2013, 11:02:50
Hallo Alice,

die hier gemachten Angaben sind für den von dir geschilderten Fall ungenau. Vielleicht auch, weil wir Rechtsunkundigen für diesen speziellen Fall nicht die dafür nötige Ausbildung und Wissen haben - und mit Rechtstexten und Links nur ins Blaue hinein fabulieren!

Ich schicke dir trotzdem mal 3 Links - recht interessant zu lesen - die beziehen sich zwar überwiegend auf die Fälle, deutscher Führerschein im EU-Ausland entzogen, ich kann mir aber gut vorstellen, dass das umgekehrt in etwa die gleichen Auswirkungen hat. Siehe dazu mal bei Link 2 unter Frankreich:  Frankreich: ...Es droht eine Geldstrafe in Höhe von 4.500 €, da das Fahren während einer in einem anderen EU-Staat rechtskräftig verhängten Führerscheinmaßnahme untersagt ist...

http://www.vdvka.de/index.php?option=com_content&view=article&id=968:2013-05-24-06-12-46&catid=1:pressemitteilungen&Itemid=9

http://www.anwalt.de/rechtstipps/fahren-trotz-fahrverbots-im-ausland-eine-laenderuebersicht_012624.html

http://www.t-online.de/auto/technik/id_58659440/auslandsfahrverbot-gilt-das-auch-in-deutschland-.html

Ich meine - und würde dringend dazu anraten - befrag/t einen französischen VerkehrsRechtler - nur dort bekommt ihr die rechtlich (ab)gesicherte Auskunft!

Liebe Grüße Gabrielle
Titel: Re: Einziehung französischer Fahrerlaubnis in Deutschland?!
Beitrag von: -Helmut- am 07. Juni 2013, 15:09:55
Ist das so schwer zu verstehen, eine "Angelegenheit" die in Deutschland geschah kann nur die deutsche Justiz für Deutschland bearbeiten. Ein franz. Führerschein kann zwar in D einbehalten werden, -vorübergehend- aber nicht entzogen werden. Entziehen kann nur das Land in dem der Führerschein gemacht, bzw behördlich ausgestellt und genehmigt wurde.

Eine Fahrerlaubnis-Einbehaltung ist nicht überall in der EU gleichzeitig ein Fahrverbot. Das Fahrverbot gilt in dem Land, das den Führerschein einbehielt. Übernimmt der Führerschein-Ausstellerstaat das Fahrverbot, muss eine entsprechende Mitteilung gemacht werden. Diese gilt als Hinweis, per Gerichtsentscheidung die Angelegenheit dingfest oder für ungültig erklären zu lassen. Recht sprechen dürfen in den EU Ländern nur die Richter.

Soweit das Formale Nr. 1. Formalie Nr. 2 besagt, jegliches fahren ohne Fahrerlaubnis ist untersagt! EU weit.

Wird jemand ohne Fahrerlaubnis angehalten und sagt aus, hab ich nicht dabei etc, macht sich strafbar wenn ihm/ihr bekannt war dass Fahrerlaubnis einbehalten.

Nochwas zum auf- oder abregen: Hört doch mal auf mit eueren pauschalen heilen Weltgedanken.
Alles ohne Ausnahme ist relativ und hat gleichzeitig Vorteile und Nachteile.
Soll heißen, Rechtsanwälte sind keine Universalgenies, können garnicht alle Gesetze, deren Auslegung und vor allem nicht alle Gerichtsurteile kennen!
Selbst bei Anwälten ist es ähnlich wie bei den Weißkitteln.
Hausarzt, Allgemeinmediziner, Spezialist für ... usw.

Ferner kenne ich aus eigener beruflicher Erfahrung dass kollegen zwar die gleiche Ausbildung hatten und die Prüfungen bestanden. Was aber noch lange nicht bedeutet dass sie den Lernstoff verstanden haben.
Manche kamen mit gutem Gedächnis durch die Prüfung weil sie per Fragenkatalog vieles auswendig lernten.

Kann ja mal solche Prüfungsfragebücher und Antwortlisten zum Grillfest mitbringen. ;-)
Ähnliches kennt man bei Führerscheinprüfungen. Womit wir wieder, nach einem Umweg beim Thema sind.
Titel: Re: Einziehung französischer Fahrerlaubnis in Deutschland?!
Beitrag von: Gabrielle am 07. Juni 2013, 16:27:20
(Zitat) ...Ist das so schwer zu verstehen, eine "Angelegenheit" die in Deutschland geschah kann nur die deutsche Justiz für Deutschland bearbeiten....

Das scheint wirklich schwer zu verstehen zu sein, denn, "DAS" wurde doch nie in Abrede gestellt, respektive bezweifelt!
Und, wunderbar, auch das scheint doch allen klar: Fahren ohne Fahrerlaubnis ist untersagt. EU weit!

Ich verstehe aber den insgesamt umfangreich weiter geistesverblitzten "Aufsatz" nicht so ganz - z.B. insbesondere "pauschale, heile Weltgedanken"?

Und bitte, wer Prüfungsbücher und Antwortlisten - auch mit " ;-) " mitzubringen gedenkt, möge dies bitte vorher klar mitteilen.
Dann bleibe ich nämlich "dahemm".

Jümmers dat sülven - ik maak mol fofteihn un bün denn mol wech!

lg Gabrielle
Titel: Re: Einziehung französischer Fahrerlaubnis in Deutschland?!
Beitrag von: Alice am 22. Juni 2013, 11:25:07
Huhu ihr Lieben,

vielen Dank für eure Mühe, war mal eine Weile weggeflogen ;-)
Ausgang ist folgender: Einige Tagessätze Strafe, einige Monate Fahrverbot in der BRD, Führerschein zurück mit dem Vermerk dass in D nicht gefahren werden darf. Eine Verhandlung fand nicht statt, da kein Einspruch eingelegt wurde. Allerdings muss nach Ablauf der Sperre bei einer dt. Führerscheinbehörde beantragt werden, in D mit der fr. FE wieder fahren zu dürfen.
Schönes WE und liebe Grüße   :Hands: :winkerwinker:
Titel: Re: Einziehung französischer Fahrerlaubnis in Deutschland?!
Beitrag von: Harry am 26. Juni 2013, 00:46:03
Hallo ,

Vor nicht allzu langer Zeit war ich morgens etwas spät dran und mit einm Affenzahn richtung Arbeit nach Rastatt unterwegs und bei tief-orange über eine Ampel gedonnert. Wie es halt so im Leben ist , ist der Freund und Helfer um ca. 5 Uhr Morgens irgendwo um die Ecke gestanden und hat das Ganze beobachtet. Die sind mir dann mit Tatü-Tata hinterhergefahren und haben mich angehalten. Nach einer freundlichen Begrüssung musste ich die Papiere aushändigen und der eine Polizist ist damit in den Streifenwagen abgedampft. Als er zurückkam, hat er gesagt normalerwise wäre der Lappen futsch, aber
LEIDER !!! dürfen sie eine ausländische Fahrerlaubnis nich entziehen, da ich nicht genug Bares dabei hatte, haben sie mich bis zum nächsten Geldautomaten begleitet und ich habe kräftig Federn gelassen.
Fazit der Geschichte: Zur Arbeit bin ich tritzdem zu spät gekommen. Wenn mir nochmals sowas passieren sollte, drehe ich mich im Bett nochmals um und schlafe aus.........
Titel: Re: Einziehung französischer Fahrerlaubnis in Deutschland?!
Beitrag von: Mark am 30. Juni 2013, 13:33:19
Fahrerlaubnisse sind Ländersache. Immer noch.
Deutsche Behörden dürfen einen ausländ.Führerschein nicht einziehen.
Sie dürfen lediglich ein Fahrverbot (für Deutschland) verhängen.

Umgekehrt geht es genauso:
Wenn mir die deutschen Behörden die (deutsche) Fahrerlaubnis (auf Zeit) entziehen,
darf ich in dieser Zeit trotzdem im Ausland weiterfahren.

Das Problem ist allerdings dann,
wie weise ich gegenüber der ausländischen Behörde nach, dass ich "eigentlich" einen FS habe?

Ich hatte vor vielen Jahren diesen Fall, da sagte die dt. Behörde (ich ging extra zum Amtsleiter um das zu klären)
ich solle einfach in F fahren, und FALLS ich kontrolliert werde, solle ich sagen, ich hätte den FS zu hause vergessen.
Nach Ablauf des Fahrverbots könne ich den zurückgegebenen FS
dann bei der franz.Behörde vorlegen-wenn die das denn überhaupt wollten.

Es kam dann (zum Glück) zu keiner Kontrolle in F während der Zeit,
also weiß ich bis heute nicht, ob das so geklappt hätte...

Titel: Re: Einziehung französischer Fahrerlaubnis in Deutschland?!
Beitrag von: banjo am 30. Juni 2013, 15:33:26
Wenn Dir die dt. Behörden befristet den dt. FS einziehen, dann darfst Du natülich auch in F nicht fahren.
Fahren darf, wer im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. Bist das dann? Also gute Schuhe kaufen.
@Harry: Ich fahr die Strecke auch, wo genau stand die Rennleitung?
Titel: Re: Einziehung französischer Fahrerlaubnis in Deutschland?!
Beitrag von: Alice am 30. Juni 2013, 22:14:45
Ich würde auch meinen, wenn ich in D den dt. FS vorläufig entzogen bekomme, darf ich nicht im Ausland fahren. Was einem selbst Amtsleiter so raten, könnte sein dass man verlassen ist, wenn man sich auf eine Aussage verlässt, zum Glück gings bei dir gut  :smily: :winkerwinker:
Titel: Re: Einziehung französischer Fahrerlaubnis in Deutschland?!
Beitrag von: banjo am 30. Juni 2013, 22:29:45
Denkt einfach mal, was die Versicherung sagt, wenn ihr in F einen Unfall - vielleicht mit Personenschaden- baut, während der FS temporär einbehalten war.
Ihr habt keinen Versicherungsschutz!
Titel: Re: Einziehung französischer Fahrerlaubnis in Deutschland?!
Beitrag von: Mark am 06. Juli 2013, 10:55:44
Wenn Dir die dt. Behörden befristet den dt. FS einziehen, dann darfst Du natülich auch in F nicht fahren.
Fahren darf, wer im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. Bist das dann?

Das stimmt so nicht!
Ein Führerscheinentzug auf Zeit ist ein FAHRVERBOT,
und das bezieht sich nur auf das Land in dem es verhängt wird.
Das hat mir, wie gesagt, seinerzeit auch der Leiter der Stelle,
die das Fahrverbot verhängt hat, so bestätigt.
Kann man auch "gockeln"...

Was anderes ist es natürlich,
wenn der Führerschein auf Dauer entzogen wird.
Titel: Re: Einziehung französischer Fahrerlaubnis in Deutschland?!
Beitrag von: banjo am 06. Juli 2013, 11:07:49
Hi Mark,

das glaub ich Dir gerne. Was machst Du, wenn der Flic Deinen FS sehen will? Meist Du, er lässt Dich (als Deutscher) weiterfahren, wenn Du ihn nicht vorzeigen kannst?
Titel: Re: Einziehung französischer Fahrerlaubnis in Deutschland?!
Beitrag von: Gabrielle am 06. Juli 2013, 11:21:34
Banjo,

ist doch ganz einfach! Dann sage ich dem "Flic": Monsieur, mein Führerschein liegt zurzeit in Deutschland (da oder da), fahren Sie hin kucken - falls die den nicht "verstruddelt" haben!  =D

Also, alles ganz einfach!

Lg
Titel: Re: Einziehung französischer Fahrerlaubnis in Deutschland?!
Beitrag von: banjo am 06. Juli 2013, 11:29:39
Na dann - viel Erfolg!

Hatte ich schon erzählt, dass uns in einem Bus sitzend (als Gast) die Gendarmerie Nähe Avignon letzthin 1,5 Std festgehalten und kontrolliert hat und nicht weiterfahren lassen wollte, weil der Busfahrer beim Rangieren auf dem Hof des Busunternehmens für 6,5 Minuten seinen digitalen Fahrtenschreiber aus hatte und somit die letzten Tagen nicht minutiös lückenlos nachweisen konnte und die Gedarmerie hier massiven Fahrzeitbetrug witterte. Aber nur am Rand, off-topic...
Titel: Re: Einziehung französischer Fahrerlaubnis in Deutschland?!
Beitrag von: Mark am 06. Juli 2013, 11:51:50
das glaub ich Dir gerne. Was machst Du, wenn der Flic Deinen FS sehen will?
Meist Du, er lässt Dich (als Deutscher) weiterfahren, wenn Du ihn nicht vorzeigen kannst?

Ja, das kann natürlich (wie im ersten post schon geschrieben) dann das Problem sein.
Da kommt es dann drauf an, wie der grad drauf ist-wie meistens in F...

Wenn man aber höflich bis schleimerisch ist
und immer schön die Autorität des Gendarmen anerkennt,
kommt man nach meiner Erfahrung i.d.R. recht weit  :smily:
Titel: Re: Einziehung französischer Fahrerlaubnis in Deutschland?!
Beitrag von: Gabrielle am 06. Juli 2013, 12:33:34

Ich fass' es nicht!

... Wenn man aber höflich bis schleimerisch ist
und immer schön die Autorität des Gendarmen anerkennt...

Ich bitte um konkrete Anweisung (darf und soll ich den dann bitten, mal die Hose runterzulassen, weil, ich würde gerne - seine "Autorität" sehen wollen und dann anerkennend ihn gerne schleimerisch am A... usw.) ?!

Da fehlen mir jetzt sogar die lieben Grüße - also, zur Abwechslung keine lieben Grüße - Gabrielle
Titel: Re: Einziehung französischer Fahrerlaubnis in Deutschland?!
Beitrag von: maison am 06. Juli 2013, 14:31:37
......kann dir nur beipflichten@Gabrielle.
Manche sind so blauäugig und naiv, dass es fast weh tut. Man(n) du hat momentan kein Führerschein und somit keine Berechtigung am Strassenverkehr teilzunehmen PUNKT das ist Fakt. Wieso lässt du es soweit kommen dass dir die Fahrerlaubnis abgenommen wird, wird doch einen berechtigten Grund haben.
Auch das was dir @banjo gesagt hat, stell dir vor z.B du verursachtst ohne Fahrerlaubnis hauptverantwortlich einen Unfall in dem Land wo du fahrst (ausgeschlossen D) wer kommt für den Schaden auf eventuell vorhandener Personnenschaden? Das ist für die nicht bezahlbar. Lass die Finger von Steuer wenn du keine Fahrerlaubnis hast, und lerne aus deinen Fehlern.
Kann dir leider nicht zu anderem Raten.
Titel: Re: Einziehung französischer Fahrerlaubnis in Deutschland?!
Beitrag von: banjo am 06. Juli 2013, 18:51:13
Wenn Du kontrolliert wirst, dann sicher Samstag nacht zwischen Dunkelheim und Dickicht sur foret, ohne GSM versteht sich. Und der Gendarm wird Dich nicht weiterfahren lassen, 100%. Mach ein Foto mit Deinem Smartphone, aber nimm die Frontkamera =D
Titel: Re: Einziehung französischer Fahrerlaubnis in Deutschland?!
Beitrag von: Mark am 09. Juli 2013, 18:57:01
Manche sind so blauäugig und naiv, dass es fast weh tut. Man(n) du hat momentan kein Führerschein und somit keine Berechtigung am Strassenverkehr teilzunehmen PUNKT das ist Fakt.

Falls du MICH meinst:
Bevor du andere als naiv und blauäugig titulierst, solltest du erst mal "sinnenentehmendes Lesen" üben :D
Ich habe meinen FS nach wie vor,
und habe das ganze nur theoretisch erörtert.

Und wenn ich keinen hätte, würde ich das sicher nicht hier im www breittreten.

Des weiteren empfehle ich,
mal eine Internetsuchmaschine mit den Schlagwörtern
"Fahrerlaubnis" bzw. "Fahrverbot" zu benutzen.

Dann bleibst du auch nicht ewig ahnungslos...
 :xc:
Titel: Re: Einziehung französischer Fahrerlaubnis in Deutschland?!
Beitrag von: jojo1 am 22. Mai 2014, 23:05:58


Des weiteren empfehle ich,
mal eine Internetsuchmaschine mit den Schlagwörtern
"Fahrerlaubnis" bzw. "Fahrverbot" zu benutzen.


Einen Monat muss ich auch meinen noch deutschen Führerschein wohl abgeben, da ich einmal zu schnell gefahren bin.

Wenn nun aber das Fahrverbot an meinem franz. Wohnsitzland nicht gilt, ist  immer noch nicht eindeutig klar, ob ich für Frankreich eine Fahrerlaubnis weiterhin besitze.
Das ich bei einer Kontrolle eventuell nicht weiterfahren kann, ist dabei das geringste Problem.

DIe Frage für mich ist somit weiterhin, ob ich OHNE einen in meinem Besitz befindlichen Führerschein in F. eine Fahrerlaubnis besitze, wobei dies eventuell nicht gleichbedeutend ist mit einem verlorenen Führerschein, wo ich jederzeit den Nachweis erbringen kann, dass ich auch in D. eine gültige Fahrerlaubnis besitze.

Bisher waren die Rechtsanwälte in Deutschland der Meinung, dass ich in Frankreich weiterfahren kann und nur ein Schreiben mitführe, über das Fahrverbot in Deutschland.
Dieses Schreiben ersetzt den fehlenden Führerschein,. Und dadurch, dass dieses deutsche Fahrverbot in Frankreich nicht gilt, hätte ich weiterhin eine Fahrerlaubnis in Frankreich. Ist dies richtig, ist auch der Versicherungsschutz vollständig gegeben und keinerlei Risiko vorhanden ( mit der Einschränkung, dass ein franz. Polizist erstmal die Weiterfahrt bis zur abschließenden Klärung untersagt im sehr unwahrscheinlichen Fall einer Kontrolle ).

Eine  Alternative wäre noch das Umschreiben des deutschen in einen franz. Führerschein, was aber auch mit Nachteilen verbunden sein kann, denn dieser könnte dann auch einmal in Frankreich eingezogen werden, wenn man über eine rote Ampel fährt.

----

NUn habe die die Links der obigen Beiträge einmal durchgelesen und versuche es einmal selbst mit der Antwort

Zitat aus:

http://www.anwalt.de/rechtstipps/fahren-trotz-fahrverbots-im-ausland-eine-laenderuebersicht_012624.html

Zitat


Frankreich: Es droht eine Geldstrafe in Höhe von 4.500 €, da das Fahren während einer in einem anderen EU-Staat rechtskräftig verhängten Führerscheinmaßnahme untersagt ist. Inhaber einer deutschen Fahrerlaubnis dürfen während eines Fahrverbotes in Frankreich nicht fahren.



Ist dies auch bei einem nur franz. Wohnsitz so richtig, ist es komplett egal welchen Führerschein ich besitze. DAs deutsche Fahrverbot überträgt sich einfach auf Frankreich... Und dies ist dann eine nationale gesetzliche Regelung in Frankreich, hierfür muss es aber eine franz. Gesetzliche Regelung geben, die im Original wichtig wäre.
Titel: Re: Einziehung französischer Fahrerlaubnis in Deutschland?!
Beitrag von: Eliott am 23. Mai 2014, 05:41:50
Zitat
einmal in Frankreich eingezogen werden, wenn man über eine rote Ampel fährt.

In Frankreich wird dir für eine rote Ampel nicht der Führerschein entzogen, ich spreche aus Erfahrung.

Grüße
Titel: Re: Einziehung französischer Fahrerlaubnis in Deutschland?!
Beitrag von: jojo1 am 23. Mai 2014, 12:39:19
Zitat
einmal in Frankreich eingezogen werden, wenn man über eine rote Ampel fährt.

In Frankreich wird dir für eine rote Ampel nicht der Führerschein entzogen, ich spreche aus Erfahrung.

Grüße

RIchtig ist, dass bei einem noch in Deutschland ausgestellten EU-Führerschein beim Überfahren einer roten Ampel die sofortige Zahlung von 100 Euro erwartet wird. DIes ist mir einmal nachts um 3 Uhr an der Ampel in Beinheim passiert, wo ich ganz langsam von Rastatt kommend die rote Ampel überfahren habe und dann war links ein Pplizeiwagen,...  Da ich niemand gefährdert habe beim Rechtsabbiegen ist die Ampel um diese Uhrzeit aber eh schöner Unfug... 

EInmal bin ich auch minimal mehr als 10 km/h  zu schnell gefahren. AUch dort wollte man nach einer Lasermessung sofort eine Bargeldzahlung, wegen deutschem Führerschein. Das ich schon sehr lange im Elsass wohne hat nicht weiter interessiert, Zahlung per Überweisung wäre nur bei franz. FÜhrerschein möglich, da man den deutschen Führerschein nicht einlesen könnte. WEnn ich nicht zahle, wüprde Auto beschlagnahmt.

Bzgl. Des deutschen Fahrverbots von einem Monat gehe ich davon aus, dass dies auch in Frankreich wirksam ist. DIes wegen den offensichtlich bestehenden französischen Regelungen,  dass jedes Fahrverbot in einem EU-Land auch auf automatisch Frankreich übertragen wird und damit auch dort gültig ist. DAs die franz. BEhörden dies nicht direkt im Datenaustausch mitgeteilt bekommen mag sein, nur sobald ein Unfall mit Ermittlungen folgt, ist es schon wahrscheinlich, dass man in Frankreich Kenntnis erlangt von dem Fahrverbot. Wenn ich richtig liege mit der Annahme, dass dies dann auch in Frankreich gilt, liegt eine Straftat vor, erlangt die Versicherung Kenntnis davon, besteht vermutlich auch kein Versicherungsschutz mehr...   
Titel: Re: Einziehung französischer Fahrerlaubnis in Deutschland?!
Beitrag von: Eliott am 23. Mai 2014, 18:23:58
Zitat
Bzgl. Des deutschen Fahrverbots von einem Monat gehe ich davon aus, dass dies auch in Frankreich wirksam ist.
Nein, nur wenn du einen deutschen Führerschein hast, wenn du einen fr. hast darfst du in Frankreich weiter fahren (Erfahrung Bekannter).
Die deutschen können dir dann nur in Deutschland ein Fahrverbot aussprechen.
Wäre interessant zu wissen, wenn z.B. in D Fahrverbot droht du den deutschen Führerschein noch schnell umschreibst, dann den fr. Führerschein für Frankreich behalten darfst.

Zitat
EInmal bin ich auch minimal mehr als 10 km/h  zu schnell gefahren. AUch dort wollte man nach einer Lasermessung sofort eine Bargeldzahlung, wegen deutschem Führerschein.
Lustig mir ist genau mit den Beinheimer Flicks das Gegenteil passiert. D. Führerschein fr. Auto, die wollten mein Bargeld absolut nicht haben.

Zitat
Bzgl. Des deutschen Fahrverbots von einem Monat gehe ich davon aus, dass dies auch in Frankreich wirksam ist. DIes wegen den offensichtlich bestehenden französischen Regelungen,  dass jedes Fahrverbot in einem EU-Land auch auf automatisch Frankreich übertragen wird und damit auch dort gültig ist. DAs die franz. BEhörden dies nicht direkt im Datenaustausch mitgeteilt bekommen mag sein, nur sobald ein Unfall mit Ermittlungen folgt, ist es schon wahrscheinlich, dass man in Frankreich Kenntnis erlangt von dem Fahrverbot. Wenn ich richtig liege mit der Annahme, dass dies dann auch in Frankreich gilt, liegt eine Straftat vor, erlangt die Versicherung Kenntnis davon, besteht vermutlich auch kein Versicherungsschutz mehr...   
Wie gesagt, kommt drauf an ob du noch den deutschen oder den fr. Führerschein hast.
Die Deutschen können dir den fr. Führerschein nicht nehmen und andersrum auch nicht.
Hier ist es Glück, dass Europa noch nicht ganz zusammengewachsen ist.

Grüße
Titel: Re: Einziehung französischer Fahrerlaubnis in Deutschland?!
Beitrag von: jojo1 am 24. Mai 2014, 21:15:34
Zitat
Bzgl. Des deutschen Fahrverbots von einem Monat gehe ich davon aus, dass dies auch in Frankreich wirksam ist.
Nein, nur wenn du einen deutschen Führerschein hast, wenn du einen fr. hast darfst du in Frankreich weiter fahren (Erfahrung Bekannter).
Die deutschen können dir dann nur in Deutschland ein Fahrverbot aussprechen.
Wäre interessant zu wissen, wenn z.B. in D Fahrverbot droht du den deutschen Führerschein noch schnell umschreibst, dann den fr. Führerschein für Frankreich behalten darfst.

Zitat
EInmal bin ich auch minimal mehr als 10 km/h  zu schnell gefahren. AUch dort wollte man nach einer Lasermessung sofort eine Bargeldzahlung, wegen deutschem Führerschein.
Lustig mir ist genau mit den Beinheimer Flicks das Gegenteil passiert. D. Führerschein fr. Auto, die wollten mein Bargeld absolut nicht haben.

Zitat
Bzgl. Des deutschen Fahrverbots von einem Monat gehe ich davon aus, dass dies auch in Frankreich wirksam ist. DIes wegen den offensichtlich bestehenden französischen Regelungen,  dass jedes Fahrverbot in einem EU-Land auch auf automatisch Frankreich übertragen wird und damit auch dort gültig ist. DAs die franz. BEhörden dies nicht direkt im Datenaustausch mitgeteilt bekommen mag sein, nur sobald ein Unfall mit Ermittlungen folgt, ist es schon wahrscheinlich, dass man in Frankreich Kenntnis erlangt von dem Fahrverbot. Wenn ich richtig liege mit der Annahme, dass dies dann auch in Frankreich gilt, liegt eine Straftat vor, erlangt die Versicherung Kenntnis davon, besteht vermutlich auch kein Versicherungsschutz mehr...   
Wie gesagt, kommt drauf an ob du noch den deutschen oder den fr. Führerschein hast.
Die Deutschen können dir den fr. Führerschein nicht nehmen und andersrum auch nicht.
Hier ist es Glück, dass Europa noch nicht ganz zusammengewachsen ist.

Grüße


Der Link vom obigen Beitrag mit dem Beitrag eines deutschen Rechtsanwaltes sagtr nur aus, dass sich das Fahrverbot in Deutschland offensichtlich immer auf Frankreich überträgt. Nur es ist kein Nachweis erbracht worden, mit einer franz. REchtsverordnung. Andere deutsche Anwäte haben mir auch schon das Gegenteil gesagt, wie schon erwähnt. GRundsätzlich könnte ein Fahrverbot auch gültig sein, wenn ich den Führerschein nicht abgegeben habe. Nehmen wir an, ich lasse mir noch schnell einen franz. FÜhrerschein ausstellen durch Umschreibung. Dann behgalte ich meinen Führerschein in meinem Besitz  - ABER zumindest in Deutschland gilt das Fahrverbot dann natürlich schon. UND wenn es eine entsprechende Rechtsverordnung in Frankreich gibt, dass EU-Fahrverbote automatisch auch in Frankreich automatisch gelten, ist es egal, ob ich einen Führerschein in meinem Besitz habe - denn dieser franz. Führerschein berechtigt mich nur in Ländern zu fahren, wo dieses Fahrverbot nicht gilt - also hilft es nur etwas im Urlaub in entsprechende Ländern.

DA die franz Behörden aber offensichtlich nicht automatisch informiert werden, über das deutsche Fahrverbot, bekomme ich bei einer Kontrolle in Frankreich allerdings selbst dann in der Regel kein Proiblem wenn ich den franz. Führerschein vorweisen kann. Wenn bei einem schweren Unfall aber Ermittlungen aufgenommen werden, kann es sehr schnell eine Strafanzeige wegen Fahrens ohne Führerschein geben, wenn denn die Behauptung von dem Anwalt in obigem Link richtig ist.

ICh werde diesen wichtigen Sachverhalt aber weiter rechtlich prüfen mit deutschen und eventuell franz. Anwälten.
Und wenn der SAchverhalt nicht absolut klar ist, fahre ich lieber nicht in FRankreich auch nicht mit einem franz. FÜhrerschein.

Eine Geschwindigkeitsüberschreitung hat bei mir zu diesem Fahrverbot einmalig geführt. Dies  ist keine Straftat und kann einmalig passieren,  insbesondere da ich niemand direkt gefährdet habe. Fahren ohne Fahrerlaubnis ist aber eine Straftat und Unklarheiten der Rechtslage schützen nicht vor der Strafbarkeit - ich mache mich selbst dann strafbar, wenn ein Rechtsanwalt mir eine fehlerhafte Auskunft erteilt. UNd Rechtsauskünfte in einem Forum sind absolut unverbindlich. WIrklich eindeutige und mit Links versehene gesetzliche Regelungen der franz, Gesetze sind hier notwendig zur eindeutig zuverlässigen Klärung.

EIne ganz andere Frage ist, ob eine Unschreibung eines deutschen in einen franz. FÜhrerschein sinnvoll ist - der Aufwand ist beträchtlich und diues nur um eventuell in Franreich einige Wochen noch etwas autofahren zu können...