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Autor Thema: Einziehung französischer Fahrerlaubnis in Deutschland?!  (Gelesen 28896 mal)

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Offline Eliott

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Re: Einziehung französischer Fahrerlaubnis in Deutschland?!
« Antwort #30 am: 23. Mai 2014, 18:23:58 »
Zitat
Bzgl. Des deutschen Fahrverbots von einem Monat gehe ich davon aus, dass dies auch in Frankreich wirksam ist.
Nein, nur wenn du einen deutschen Führerschein hast, wenn du einen fr. hast darfst du in Frankreich weiter fahren (Erfahrung Bekannter).
Die deutschen können dir dann nur in Deutschland ein Fahrverbot aussprechen.
Wäre interessant zu wissen, wenn z.B. in D Fahrverbot droht du den deutschen Führerschein noch schnell umschreibst, dann den fr. Führerschein für Frankreich behalten darfst.

Zitat
EInmal bin ich auch minimal mehr als 10 km/h  zu schnell gefahren. AUch dort wollte man nach einer Lasermessung sofort eine Bargeldzahlung, wegen deutschem Führerschein.
Lustig mir ist genau mit den Beinheimer Flicks das Gegenteil passiert. D. Führerschein fr. Auto, die wollten mein Bargeld absolut nicht haben.

Zitat
Bzgl. Des deutschen Fahrverbots von einem Monat gehe ich davon aus, dass dies auch in Frankreich wirksam ist. DIes wegen den offensichtlich bestehenden französischen Regelungen,  dass jedes Fahrverbot in einem EU-Land auch auf automatisch Frankreich übertragen wird und damit auch dort gültig ist. DAs die franz. BEhörden dies nicht direkt im Datenaustausch mitgeteilt bekommen mag sein, nur sobald ein Unfall mit Ermittlungen folgt, ist es schon wahrscheinlich, dass man in Frankreich Kenntnis erlangt von dem Fahrverbot. Wenn ich richtig liege mit der Annahme, dass dies dann auch in Frankreich gilt, liegt eine Straftat vor, erlangt die Versicherung Kenntnis davon, besteht vermutlich auch kein Versicherungsschutz mehr...   
Wie gesagt, kommt drauf an ob du noch den deutschen oder den fr. Führerschein hast.
Die Deutschen können dir den fr. Führerschein nicht nehmen und andersrum auch nicht.
Hier ist es Glück, dass Europa noch nicht ganz zusammengewachsen ist.

Grüße

Offline jojo1

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Re: Einziehung französischer Fahrerlaubnis in Deutschland?!
« Antwort #31 am: 24. Mai 2014, 21:15:34 »
Zitat
Bzgl. Des deutschen Fahrverbots von einem Monat gehe ich davon aus, dass dies auch in Frankreich wirksam ist.
Nein, nur wenn du einen deutschen Führerschein hast, wenn du einen fr. hast darfst du in Frankreich weiter fahren (Erfahrung Bekannter).
Die deutschen können dir dann nur in Deutschland ein Fahrverbot aussprechen.
Wäre interessant zu wissen, wenn z.B. in D Fahrverbot droht du den deutschen Führerschein noch schnell umschreibst, dann den fr. Führerschein für Frankreich behalten darfst.

Zitat
EInmal bin ich auch minimal mehr als 10 km/h  zu schnell gefahren. AUch dort wollte man nach einer Lasermessung sofort eine Bargeldzahlung, wegen deutschem Führerschein.
Lustig mir ist genau mit den Beinheimer Flicks das Gegenteil passiert. D. Führerschein fr. Auto, die wollten mein Bargeld absolut nicht haben.

Zitat
Bzgl. Des deutschen Fahrverbots von einem Monat gehe ich davon aus, dass dies auch in Frankreich wirksam ist. DIes wegen den offensichtlich bestehenden französischen Regelungen,  dass jedes Fahrverbot in einem EU-Land auch auf automatisch Frankreich übertragen wird und damit auch dort gültig ist. DAs die franz. BEhörden dies nicht direkt im Datenaustausch mitgeteilt bekommen mag sein, nur sobald ein Unfall mit Ermittlungen folgt, ist es schon wahrscheinlich, dass man in Frankreich Kenntnis erlangt von dem Fahrverbot. Wenn ich richtig liege mit der Annahme, dass dies dann auch in Frankreich gilt, liegt eine Straftat vor, erlangt die Versicherung Kenntnis davon, besteht vermutlich auch kein Versicherungsschutz mehr...   
Wie gesagt, kommt drauf an ob du noch den deutschen oder den fr. Führerschein hast.
Die Deutschen können dir den fr. Führerschein nicht nehmen und andersrum auch nicht.
Hier ist es Glück, dass Europa noch nicht ganz zusammengewachsen ist.

Grüße


Der Link vom obigen Beitrag mit dem Beitrag eines deutschen Rechtsanwaltes sagtr nur aus, dass sich das Fahrverbot in Deutschland offensichtlich immer auf Frankreich überträgt. Nur es ist kein Nachweis erbracht worden, mit einer franz. REchtsverordnung. Andere deutsche Anwäte haben mir auch schon das Gegenteil gesagt, wie schon erwähnt. GRundsätzlich könnte ein Fahrverbot auch gültig sein, wenn ich den Führerschein nicht abgegeben habe. Nehmen wir an, ich lasse mir noch schnell einen franz. FÜhrerschein ausstellen durch Umschreibung. Dann behgalte ich meinen Führerschein in meinem Besitz  - ABER zumindest in Deutschland gilt das Fahrverbot dann natürlich schon. UND wenn es eine entsprechende Rechtsverordnung in Frankreich gibt, dass EU-Fahrverbote automatisch auch in Frankreich automatisch gelten, ist es egal, ob ich einen Führerschein in meinem Besitz habe - denn dieser franz. Führerschein berechtigt mich nur in Ländern zu fahren, wo dieses Fahrverbot nicht gilt - also hilft es nur etwas im Urlaub in entsprechende Ländern.

DA die franz Behörden aber offensichtlich nicht automatisch informiert werden, über das deutsche Fahrverbot, bekomme ich bei einer Kontrolle in Frankreich allerdings selbst dann in der Regel kein Proiblem wenn ich den franz. Führerschein vorweisen kann. Wenn bei einem schweren Unfall aber Ermittlungen aufgenommen werden, kann es sehr schnell eine Strafanzeige wegen Fahrens ohne Führerschein geben, wenn denn die Behauptung von dem Anwalt in obigem Link richtig ist.

ICh werde diesen wichtigen Sachverhalt aber weiter rechtlich prüfen mit deutschen und eventuell franz. Anwälten.
Und wenn der SAchverhalt nicht absolut klar ist, fahre ich lieber nicht in FRankreich auch nicht mit einem franz. FÜhrerschein.

Eine Geschwindigkeitsüberschreitung hat bei mir zu diesem Fahrverbot einmalig geführt. Dies  ist keine Straftat und kann einmalig passieren,  insbesondere da ich niemand direkt gefährdet habe. Fahren ohne Fahrerlaubnis ist aber eine Straftat und Unklarheiten der Rechtslage schützen nicht vor der Strafbarkeit - ich mache mich selbst dann strafbar, wenn ein Rechtsanwalt mir eine fehlerhafte Auskunft erteilt. UNd Rechtsauskünfte in einem Forum sind absolut unverbindlich. WIrklich eindeutige und mit Links versehene gesetzliche Regelungen der franz, Gesetze sind hier notwendig zur eindeutig zuverlässigen Klärung.

EIne ganz andere Frage ist, ob eine Unschreibung eines deutschen in einen franz. FÜhrerschein sinnvoll ist - der Aufwand ist beträchtlich und diues nur um eventuell in Franreich einige Wochen noch etwas autofahren zu können...