Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Einziehung französischer Fahrerlaubnis in Deutschland?!  (Gelesen 28902 mal)

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banjo

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Re: Einziehung französischer Fahrerlaubnis in Deutschland?!
« Antwort #15 am: 30. Juni 2013, 15:33:26 »
Wenn Dir die dt. Behörden befristet den dt. FS einziehen, dann darfst Du natülich auch in F nicht fahren.
Fahren darf, wer im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. Bist das dann? Also gute Schuhe kaufen.
@Harry: Ich fahr die Strecke auch, wo genau stand die Rennleitung?

Offline Alice

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Re: Einziehung französischer Fahrerlaubnis in Deutschland?!
« Antwort #16 am: 30. Juni 2013, 22:14:45 »
Ich würde auch meinen, wenn ich in D den dt. FS vorläufig entzogen bekomme, darf ich nicht im Ausland fahren. Was einem selbst Amtsleiter so raten, könnte sein dass man verlassen ist, wenn man sich auf eine Aussage verlässt, zum Glück gings bei dir gut  :smily: :winkerwinker:
Viele Grüße :-)

banjo

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Re: Einziehung französischer Fahrerlaubnis in Deutschland?!
« Antwort #17 am: 30. Juni 2013, 22:29:45 »
Denkt einfach mal, was die Versicherung sagt, wenn ihr in F einen Unfall - vielleicht mit Personenschaden- baut, während der FS temporär einbehalten war.
Ihr habt keinen Versicherungsschutz!

Offline Mark

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Re: Einziehung französischer Fahrerlaubnis in Deutschland?!
« Antwort #18 am: 06. Juli 2013, 10:55:44 »
Wenn Dir die dt. Behörden befristet den dt. FS einziehen, dann darfst Du natülich auch in F nicht fahren.
Fahren darf, wer im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. Bist das dann?

Das stimmt so nicht!
Ein Führerscheinentzug auf Zeit ist ein FAHRVERBOT,
und das bezieht sich nur auf das Land in dem es verhängt wird.
Das hat mir, wie gesagt, seinerzeit auch der Leiter der Stelle,
die das Fahrverbot verhängt hat, so bestätigt.
Kann man auch "gockeln"...

Was anderes ist es natürlich,
wenn der Führerschein auf Dauer entzogen wird.

banjo

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Re: Einziehung französischer Fahrerlaubnis in Deutschland?!
« Antwort #19 am: 06. Juli 2013, 11:07:49 »
Hi Mark,

das glaub ich Dir gerne. Was machst Du, wenn der Flic Deinen FS sehen will? Meist Du, er lässt Dich (als Deutscher) weiterfahren, wenn Du ihn nicht vorzeigen kannst?

Offline Gabrielle

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Re: Einziehung französischer Fahrerlaubnis in Deutschland?!
« Antwort #20 am: 06. Juli 2013, 11:21:34 »
Banjo,

ist doch ganz einfach! Dann sage ich dem "Flic": Monsieur, mein Führerschein liegt zurzeit in Deutschland (da oder da), fahren Sie hin kucken - falls die den nicht "verstruddelt" haben!  =D

Also, alles ganz einfach!

Lg

banjo

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Re: Einziehung französischer Fahrerlaubnis in Deutschland?!
« Antwort #21 am: 06. Juli 2013, 11:29:39 »
Na dann - viel Erfolg!

Hatte ich schon erzählt, dass uns in einem Bus sitzend (als Gast) die Gendarmerie Nähe Avignon letzthin 1,5 Std festgehalten und kontrolliert hat und nicht weiterfahren lassen wollte, weil der Busfahrer beim Rangieren auf dem Hof des Busunternehmens für 6,5 Minuten seinen digitalen Fahrtenschreiber aus hatte und somit die letzten Tagen nicht minutiös lückenlos nachweisen konnte und die Gedarmerie hier massiven Fahrzeitbetrug witterte. Aber nur am Rand, off-topic...

Offline Mark

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Re: Einziehung französischer Fahrerlaubnis in Deutschland?!
« Antwort #22 am: 06. Juli 2013, 11:51:50 »
das glaub ich Dir gerne. Was machst Du, wenn der Flic Deinen FS sehen will?
Meist Du, er lässt Dich (als Deutscher) weiterfahren, wenn Du ihn nicht vorzeigen kannst?

Ja, das kann natürlich (wie im ersten post schon geschrieben) dann das Problem sein.
Da kommt es dann drauf an, wie der grad drauf ist-wie meistens in F...

Wenn man aber höflich bis schleimerisch ist
und immer schön die Autorität des Gendarmen anerkennt,
kommt man nach meiner Erfahrung i.d.R. recht weit  :smily:

Offline Gabrielle

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Re: Einziehung französischer Fahrerlaubnis in Deutschland?!
« Antwort #23 am: 06. Juli 2013, 12:33:34 »

Ich fass' es nicht!

... Wenn man aber höflich bis schleimerisch ist
und immer schön die Autorität des Gendarmen anerkennt...

Ich bitte um konkrete Anweisung (darf und soll ich den dann bitten, mal die Hose runterzulassen, weil, ich würde gerne - seine "Autorität" sehen wollen und dann anerkennend ihn gerne schleimerisch am A... usw.) ?!

Da fehlen mir jetzt sogar die lieben Grüße - also, zur Abwechslung keine lieben Grüße - Gabrielle

Offline maison

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Re: Einziehung französischer Fahrerlaubnis in Deutschland?!
« Antwort #24 am: 06. Juli 2013, 14:31:37 »
......kann dir nur beipflichten@Gabrielle.
Manche sind so blauäugig und naiv, dass es fast weh tut. Man(n) du hat momentan kein Führerschein und somit keine Berechtigung am Strassenverkehr teilzunehmen PUNKT das ist Fakt. Wieso lässt du es soweit kommen dass dir die Fahrerlaubnis abgenommen wird, wird doch einen berechtigten Grund haben.
Auch das was dir @banjo gesagt hat, stell dir vor z.B du verursachtst ohne Fahrerlaubnis hauptverantwortlich einen Unfall in dem Land wo du fahrst (ausgeschlossen D) wer kommt für den Schaden auf eventuell vorhandener Personnenschaden? Das ist für die nicht bezahlbar. Lass die Finger von Steuer wenn du keine Fahrerlaubnis hast, und lerne aus deinen Fehlern.
Kann dir leider nicht zu anderem Raten.

banjo

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Re: Einziehung französischer Fahrerlaubnis in Deutschland?!
« Antwort #25 am: 06. Juli 2013, 18:51:13 »
Wenn Du kontrolliert wirst, dann sicher Samstag nacht zwischen Dunkelheim und Dickicht sur foret, ohne GSM versteht sich. Und der Gendarm wird Dich nicht weiterfahren lassen, 100%. Mach ein Foto mit Deinem Smartphone, aber nimm die Frontkamera =D

Offline Mark

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Re: Einziehung französischer Fahrerlaubnis in Deutschland?!
« Antwort #26 am: 09. Juli 2013, 18:57:01 »
Manche sind so blauäugig und naiv, dass es fast weh tut. Man(n) du hat momentan kein Führerschein und somit keine Berechtigung am Strassenverkehr teilzunehmen PUNKT das ist Fakt.

Falls du MICH meinst:
Bevor du andere als naiv und blauäugig titulierst, solltest du erst mal "sinnenentehmendes Lesen" üben :D
Ich habe meinen FS nach wie vor,
und habe das ganze nur theoretisch erörtert.

Und wenn ich keinen hätte, würde ich das sicher nicht hier im www breittreten.

Des weiteren empfehle ich,
mal eine Internetsuchmaschine mit den Schlagwörtern
"Fahrerlaubnis" bzw. "Fahrverbot" zu benutzen.

Dann bleibst du auch nicht ewig ahnungslos...
 :xc:

Offline jojo1

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Re: Einziehung französischer Fahrerlaubnis in Deutschland?!
« Antwort #27 am: 22. Mai 2014, 23:05:58 »


Des weiteren empfehle ich,
mal eine Internetsuchmaschine mit den Schlagwörtern
"Fahrerlaubnis" bzw. "Fahrverbot" zu benutzen.


Einen Monat muss ich auch meinen noch deutschen Führerschein wohl abgeben, da ich einmal zu schnell gefahren bin.

Wenn nun aber das Fahrverbot an meinem franz. Wohnsitzland nicht gilt, ist  immer noch nicht eindeutig klar, ob ich für Frankreich eine Fahrerlaubnis weiterhin besitze.
Das ich bei einer Kontrolle eventuell nicht weiterfahren kann, ist dabei das geringste Problem.

DIe Frage für mich ist somit weiterhin, ob ich OHNE einen in meinem Besitz befindlichen Führerschein in F. eine Fahrerlaubnis besitze, wobei dies eventuell nicht gleichbedeutend ist mit einem verlorenen Führerschein, wo ich jederzeit den Nachweis erbringen kann, dass ich auch in D. eine gültige Fahrerlaubnis besitze.

Bisher waren die Rechtsanwälte in Deutschland der Meinung, dass ich in Frankreich weiterfahren kann und nur ein Schreiben mitführe, über das Fahrverbot in Deutschland.
Dieses Schreiben ersetzt den fehlenden Führerschein,. Und dadurch, dass dieses deutsche Fahrverbot in Frankreich nicht gilt, hätte ich weiterhin eine Fahrerlaubnis in Frankreich. Ist dies richtig, ist auch der Versicherungsschutz vollständig gegeben und keinerlei Risiko vorhanden ( mit der Einschränkung, dass ein franz. Polizist erstmal die Weiterfahrt bis zur abschließenden Klärung untersagt im sehr unwahrscheinlichen Fall einer Kontrolle ).

Eine  Alternative wäre noch das Umschreiben des deutschen in einen franz. Führerschein, was aber auch mit Nachteilen verbunden sein kann, denn dieser könnte dann auch einmal in Frankreich eingezogen werden, wenn man über eine rote Ampel fährt.

----

NUn habe die die Links der obigen Beiträge einmal durchgelesen und versuche es einmal selbst mit der Antwort

Zitat aus:

http://www.anwalt.de/rechtstipps/fahren-trotz-fahrverbots-im-ausland-eine-laenderuebersicht_012624.html

Zitat


Frankreich: Es droht eine Geldstrafe in Höhe von 4.500 €, da das Fahren während einer in einem anderen EU-Staat rechtskräftig verhängten Führerscheinmaßnahme untersagt ist. Inhaber einer deutschen Fahrerlaubnis dürfen während eines Fahrverbotes in Frankreich nicht fahren.



Ist dies auch bei einem nur franz. Wohnsitz so richtig, ist es komplett egal welchen Führerschein ich besitze. DAs deutsche Fahrverbot überträgt sich einfach auf Frankreich... Und dies ist dann eine nationale gesetzliche Regelung in Frankreich, hierfür muss es aber eine franz. Gesetzliche Regelung geben, die im Original wichtig wäre.
« Letzte Änderung: 22. Mai 2014, 23:26:54 von jojo1 »

Offline Eliott

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Re: Einziehung französischer Fahrerlaubnis in Deutschland?!
« Antwort #28 am: 23. Mai 2014, 05:41:50 »
Zitat
einmal in Frankreich eingezogen werden, wenn man über eine rote Ampel fährt.

In Frankreich wird dir für eine rote Ampel nicht der Führerschein entzogen, ich spreche aus Erfahrung.

Grüße

Offline jojo1

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Re: Einziehung französischer Fahrerlaubnis in Deutschland?!
« Antwort #29 am: 23. Mai 2014, 12:39:19 »
Zitat
einmal in Frankreich eingezogen werden, wenn man über eine rote Ampel fährt.

In Frankreich wird dir für eine rote Ampel nicht der Führerschein entzogen, ich spreche aus Erfahrung.

Grüße

RIchtig ist, dass bei einem noch in Deutschland ausgestellten EU-Führerschein beim Überfahren einer roten Ampel die sofortige Zahlung von 100 Euro erwartet wird. DIes ist mir einmal nachts um 3 Uhr an der Ampel in Beinheim passiert, wo ich ganz langsam von Rastatt kommend die rote Ampel überfahren habe und dann war links ein Pplizeiwagen,...  Da ich niemand gefährdert habe beim Rechtsabbiegen ist die Ampel um diese Uhrzeit aber eh schöner Unfug... 

EInmal bin ich auch minimal mehr als 10 km/h  zu schnell gefahren. AUch dort wollte man nach einer Lasermessung sofort eine Bargeldzahlung, wegen deutschem Führerschein. Das ich schon sehr lange im Elsass wohne hat nicht weiter interessiert, Zahlung per Überweisung wäre nur bei franz. FÜhrerschein möglich, da man den deutschen Führerschein nicht einlesen könnte. WEnn ich nicht zahle, wüprde Auto beschlagnahmt.

Bzgl. Des deutschen Fahrverbots von einem Monat gehe ich davon aus, dass dies auch in Frankreich wirksam ist. DIes wegen den offensichtlich bestehenden französischen Regelungen,  dass jedes Fahrverbot in einem EU-Land auch auf automatisch Frankreich übertragen wird und damit auch dort gültig ist. DAs die franz. BEhörden dies nicht direkt im Datenaustausch mitgeteilt bekommen mag sein, nur sobald ein Unfall mit Ermittlungen folgt, ist es schon wahrscheinlich, dass man in Frankreich Kenntnis erlangt von dem Fahrverbot. Wenn ich richtig liege mit der Annahme, dass dies dann auch in Frankreich gilt, liegt eine Straftat vor, erlangt die Versicherung Kenntnis davon, besteht vermutlich auch kein Versicherungsschutz mehr...