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Grenzgänger => Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung => Thema gestartet von: Duddits am 16. April 2013, 18:52:22

Titel: Eintragung beim Auto
Beitrag von: Duddits am 16. April 2013, 18:52:22
Hallo  :winkerwinker:,

ich würde mir auf mein Auto gerne 18 Zoll Felgen drauf machen, in Deutschland müßten die eingetragen werden.

Wie läuft das in Frankreich ab?

Viele Grüße

Frank
Titel: Re: Eintragung beim Auto
Beitrag von: Eliott am 17. April 2013, 05:04:26
Suchfunktion benutzen, das Thema hatten wir schon.
Titel: Re: Eintragung beim Auto
Beitrag von: The Bear Family am 17. April 2013, 11:02:41
Ich würde mal beim Hersteller, bzw. der Markenvertretung in F nachfragen. die können dir sicher sagen, was zulässig ist.
Titel: Re: Eintragung beim Auto
Beitrag von: Ralph am 17. April 2013, 18:58:55
In Frankreich ist immer das zulässig was der jeweilige Gendarm akzeptiert....
Jedenfalls alles was nicht dem Originalzustand entspricht.
Deshalb ist nicht alles am deutschen System schlecht - denn hier hat man dann eine Art Bestandsschutz .

Also bist Du bei Veränderungen am Fahrzeug immer auch ein bisschen in der Haftung.
In der Regel geht dies gut...muß aber nicht.
Ich würde auf jedenfall Felgen mit EG zulassung anbauen die ich dann im Zweifelsfall auch vorzeigen kann - da ist die Gefahr dann schon ein bisschen geringer.

Leider halten sich ja auch die Hersteller mit Reifen/Felgengrößen seit den neuen EU Papieren ja auch sehr zurück.
Manche bieten jedoch ein Blatt an mit zugelassenen Rad/Reifenkombinationen - auch das ist sehr hilfreich.
Aber - trotz allem - hast Du kein Anrecht darauf das es die Gendarmerie bei einer Kontrolle auch so sieht.

Auch bei der CT habe ich diesbezüglich schon alle Varianten erlebt....von völlig egal bis zum kurzfristigen Umbauzwang.