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Grenzgänger => Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung => Thema gestartet von: Sarreländer am 24. Oktober 2014, 10:25:00

Titel: Einfuhr neues Auto ?
Beitrag von: Sarreländer am 24. Oktober 2014, 10:25:00
Hallo zusammen,

ich habe die SuFu schon genötigt aber nichts richtiges gefunden ...

Ich wollte gerne wissen wie das mit der Einfuhrsteuer eines neuen Wagens geregelt ist !?

Wird die Mehrwertsteuer in D bezahlt und in F nachgewiesen, oder muss in D keine Steuer bezahlt werden dafür aber in F ??

Wie alt darf/muss ein Wagen sein um keine Einfuhrsteuer mehr zu zahlen ??

Vielen Dank für Eure Aufklärung !
LG
de Sarreländer

Titel: Re: Einfuhr neues Auto ?
Beitrag von: banjo am 24. Oktober 2014, 10:30:23
Dann hast Du die Suche aber nicht wirklich benutzt....

Ein Auto gilt als NEU, wenn es jünger als 6 Monate und (!) weniger als 6000 km hat. Wenn das zutrifft, ist die *gesamte* Mehrwertsteuer in F zu entrichten. Wie Du eine evt. in D bereits bezahlte MwSt. zurückbekommst, ist Dein Problem.
Also: Entweder Autos erst einführen, wenn o.g. Bedingung nicht mehr zutrifft oder in D ohne Mehrwertsteuer kaufen.

Alle anderen nötigen Infos findest Du hier: http://www.freiburg.de/servicebw/Infobest-brochuere.pdf

Titel: Re: Einfuhr neues Auto ?
Beitrag von: Ralph am 24. Oktober 2014, 10:59:03
Dann hast Du die Suche aber nicht wirklich benutzt....

....... oder in D ohne Mehrwertsteuer kaufen.


Da wird er aber keinen Händler finden, der das macht.
Das ist leider nur die graue Theorie. Fakt ist, das Du hier - wie geschrieben - die volle franzöische MwSt. zahlen mußt. Und zwar innerhalb von 14 Tagen nach Einfuhr.
In D wird Dir aber kein Händler das Auto ohne deutsche MwSt. verkaufen. Die haben viel zu viel Angst, das sie nachher drauf sitzen bleiben (gibt viele Umsatzsteuerbetrugsfälle).
Deshalb läuft das i.d.R. so ab, daß Du die Deutsche MwSt. beim Kauf mitentrichten mußt. Wenn Du dann den Bescheid des französischen FA vorlegst, das Du die franz. Steuer bezahlt hast, bekommst Du die deutsche MwSt. wieder zurück.
Es wird blöd, wenn der Händler insolvent wird (ging einem Nachbarn von mir so) . Die Steuer geht dann an das deutsche FA und Du kommst nicht mehr ran, weil der Steuerschuldner in diesem Fall der Händler ist.
Das ist halt ein Risiko.
Mittlerweile sind Neuwagen aber meistens in F mit ähnlichen Rabatten verhandelbar als in D....ein Vergleich schadet nicht.
Ansonsten einen Vorführwagen mit mind. 6000 km und mind. 6 Monaten kaufen, der in F dann als Gebrauchtwagen gilt - wie Dirk geschrieben hat.
Titel: Re: Einfuhr neues Auto ?
Beitrag von: Sarreländer am 24. Oktober 2014, 23:21:28
Sorry Dirk, dann hab ich scheinbar wirklich nicht anständig gesucht ....  :pfeif:

Ok, das ist schonmal sehr hilfreich was ihr da schreibt ! Vielen Dank  :doppeld:
Ich hatte schon Angst das es evtl. eine Art Doppelbesteuerung gibt und man das Fahrzeug erstmal in D auf Verwandte fahren muss.

Also, das mit den 6000km ist klar das ist die eine Sache .... ab wann werden die 6 Monate Alter gezählt?
Also, wenn ich mich für eine Tageszulassung entscheide, aber der Wagen sagen wir mal schon 8 Monate alt ist  wäre es also auch Wurschd ??
Titel: Re: Einfuhr neues Auto ?
Beitrag von: sable12 am 24. Oktober 2014, 23:49:34
Infobest hat mir gesagt, es wären jetzt mehr als 6 Monate ODER    6000km
Aber ich habe hierfür noch keine andere Bestätigung gefunden.........
Titel: Re: Einfuhr neues Auto ?
Beitrag von: Ralph am 25. Oktober 2014, 00:25:44
ab wann werden die 6 Monate Alter gezählt?
Also, wenn ich mich für eine Tageszulassung entscheide, aber der Wagen sagen wir mal schon 8 Monate alt ist  wäre es also auch Wurschd ??

ab dem Tag der ersten Zulassung

aber eine Tageszulassung hat keine 6000 km  :pfeif:
Titel: Re: Einfuhr neues Auto ?
Beitrag von: banjo am 25. Oktober 2014, 09:45:47
Beides muss erfüllt sein, >6000km UND >6 Monate. Sie meinen Link oben Seite 18.
Titel: Re: Einfuhr neues Auto ?
Beitrag von: Eliott am 25. Oktober 2014, 18:42:59
Hi,
also ich habe schon zweimal ein Auto neu gekauft und jedes Mal in Frankreich.
Habe auf beiden Seiten verhandelt und verglichen, wenn ich in D gekauft hätte, wären nicht einmal die Überführungskosten raus gesprungen.
Waren beides Peugeots.

Grüße
Titel: Re: Einfuhr neues Auto ?
Beitrag von: Sarreländer am 28. Oktober 2014, 20:49:37
Danke Euch für die Hilfe !  :doppeld:
Titel: Re: Einfuhr neues Auto ?
Beitrag von: lantos am 30. Oktober 2014, 16:03:03
Dann hast Du die Suche aber nicht wirklich benutzt....

....... oder in D ohne Mehrwertsteuer kaufen.


Da wird er aber keinen Händler finden, der das macht.
Das ist leider nur die graue Theorie. Fakt ist, das Du hier - wie geschrieben - die volle franzöische MwSt. zahlen mußt. Und zwar innerhalb von 14 Tagen nach Einfuhr.
In D wird Dir aber kein Händler das Auto ohne deutsche MwSt. verkaufen. Die haben viel zu viel Angst, das sie nachher drauf sitzen bleiben (gibt viele Umsatzsteuerbetrugsfälle).

@Ralph:

Gibt es doch. Wir haben schon zwei neue Autos in D als Privatpersonen netto gekauft. Das erste Mal war lediglich eine Kaution von EUR 1000,-
zu hinterlegen.
Titel: Re: Einfuhr neues Auto ?
Beitrag von: Ralph am 30. Oktober 2014, 17:18:58
Das ist aber wohl eher die Ausnahme....
wie lange ist das schon her ? Was für ein Händler war das ? Das ist ja auch die korrekte Vorgehensweise - wobei die 1000 € Kaution bringen ihm dann auch nicht viel bei den heutigen Autopreisen.  :lach:
Titel: Re: Einfuhr neues Auto ?
Beitrag von: lantos am 01. November 2014, 17:35:42
hey Ralph,

wird wohl so sein. War im Jan und Feb 2013.

Der Händler : http://hamburgcars.net/

Gruß Jürgen