Grenzgaenger Forum
Grenzgänger => Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung => Thema gestartet von: Stini am 25. September 2018, 13:34:38
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Hallo zusammen,
weiß jemand, wie es sich rechtlich verhält, wenn ich mir z.B. das Auto meiner in Deutschland lebenden Tochter ausleihe?
Vielen Dank und Grüße
Stini
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Hallo zusammen,
weiß jemand, wie es sich rechtlich verhält, wenn ich mir z.B. das Auto meiner in Deutschland lebenden Tochter ausleihe?
Vielen Dank und Grüße
Stini
Wie lange fährst du es denn? Ich habe mein Auto damals (2006) auf meine Mutter in D 2 Jahre zugelassen und bin am Wochenende iimmer gependelt, bis ich erst im 3. Jahr frz. Sonderkennzeichen draufmachen ließ... ein dt. Polizist meinte zu mir mal, wenn es umgekehrt gewesen wäre, wäre es Steuerhinterziehung gewesen.
Theoretisch darfst du, wenn es dein Auto wäre, nur 4 Wochen mit deutschem Kennzeichen fahren.
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Wie lange fährst du es denn? Ich habe mein Auto damals auf meine Mutter 2 Jahre zugelassen und bin am Wochenende iimmer gependelt, bis ich erst im 3. Jahr frz. Sonderkennzeichen draufmachen ließ... ein dt. Polizist meinte zu mir mal, wenn es umgekehrt gewesen wäre, wäre es Steuerhinterziehung gewesen.
Theoretisch darfst du, wenn es dein Auto wäre, nur 4 Wochen mit deutschem Kennzeichen fahren.
Bei mir war es vor 11-12 Jahren andersrum. Ich in Deutschland lebend, Auto auf meine Mutter -in Frankreich lebend- zugelassen. Die Polizei sagte mir „damals“, dass mein Auto drei Monate im Jahr in Frankreich sein muss, dann gäbe es keine Probleme... scheint jeder anders zu sehen
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Das Thema macht mich neugierig.
Beispiel: Mein Nachbar (nicht falsch verstehen, gutes Verhältnis) fährt seit wir hier vor mehr als
20 Jahren sesshaft wurden, 3 Fahrzeuge, die auf seine Eltern in D zugelassen sind.
Sollte das etwa nicht erlaubt sein??!! :police:
Bin mal auf die Antworten gespannt.
LG
der Saarbrücker
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Das Thema macht mich neugierig.
Beispiel: Mein Nachbar (nicht falsch verstehen, gutes Verhältnis) fährt seit wir hier vor mehr als
20 Jahren sesshaft wurden, 3 Fahrzeuge, die auf seine Eltern in D zugelassen sind.
Sollte das etwa nicht erlaubt sein??!! :police:
Bin mal auf die Antworten gespannt.
Ich denke, es ist per se eher ein versicherungstechnisches Problem. Es hat irgendwas damit zu tun, von WO aus du das Auto in den Verkehr bringst, und das ist dann in dem Fall eben nicht Deutschland, wo das Auto aber versichert ist. So hat es mir damals unser Allianz-Mensch erklärt, der dann ein Auge zudrückte, weil wir ja alles bei ihm hatten.
Aber wie genau wollen die das bei Grenzgängern schon abgrenzen. Je nachdem wie dicht man an der Grenze wohnt...
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Wie lange fährst du es denn? Ich habe mein Auto damals auf meine Mutter 2 Jahre zugelassen und bin am Wochenende iimmer gependelt, bis ich erst im 3. Jahr frz. Sonderkennzeichen draufmachen ließ... ein dt. Polizist meinte zu mir mal, wenn es umgekehrt gewesen wäre, wäre es Steuerhinterziehung gewesen.
Theoretisch darfst du, wenn es dein Auto wäre, nur 4 Wochen mit deutschem Kennzeichen fahren.
Bei mir war es vor 11-12 Jahren andersrum. Ich in Deutschland lebend, Auto auf meine Mutter -in Frankreich lebend- zugelassen. Die Polizei sagte mir „damals“, dass mein Auto drei Monate im Jahr in Frankreich sein muss, dann gäbe es keine Probleme... scheint jeder anders zu sehen
Ich muss nochmal guggen, da gabs was... hier https://achat-voiture.ooreka.fr/astuce/voir/266181/conduire-avec-une-plaque-d-immatriculation-etrangere-legal-ou-pas
wenn du mit ausländischem Kennzeichen fährst, musst du dich 8 Monate in dem Land des Kennzeichen aufhalten. Aber wer will das prüfen. Und wie. Und grad im Grenzbereich.
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Danke für die Antworten :)