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Grenzgänger => Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung => Thema gestartet von: ThoKle am 18. Oktober 2019, 12:05:35

Titel: e-Roller / 50er / Zulassung / Autoführerschein?
Beitrag von: ThoKle am 18. Oktober 2019, 12:05:35
Hallo,

in Deutschland kann man ja einen e-Roller der maximal 45 kmh fährt (also nicht diese elektischen Kickboards sondern quasi eine richtige Vespa mit e-Antrieb, z.B. einen Niu) einfach mit einem Versicherungskennzeichen ausstatten und mit Autoführerschein fahren (analog zu ner 50er mit Verbrennungsmotor).

Weiss jemand, wie dies in Frankreich aussieht? Erstens im Bezug auf Zulassung/Versicherung und zweitens im Bezug auf den Führerschein?

Danke und Grüße
Thomas
Titel: Re: e-Roller / 50er / Zulassung / Autoführerschein?
Beitrag von: Dragonvamp am 18. Oktober 2019, 22:08:28
Hey,

Also wir haben ne 50ccm erst vor nem Monat angemeldet. Versicherung kein Problem. Sonst auch kein Problem. Wichtig mit klasse B nur „soll gedrosselt sein“. Das wurde uns überall mitgeteilt.

Grüße