Ich finde folgendes Zitat auf der Seite der franz.Botschaft:
- Bei Fahrzeugen, die älter als vier Jahre sind, ist ein sog. "Contrôle technique"(vergleichbar mit dem TÜV) erforderlich. Wenn der Wagen in Deutschland immatrikuliert war, kann eine TÜV-Bescheinigung, die nicht älter als 6 Monate ist, anerkannt werden.