Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Die neue Odyssee der Zulassung von Import-Fahrzeugen - 67  (Gelesen 36471 mal)

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Offline Ralph

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Re: Die neue Odyssee der Zulassung von Import-Fahrzeugen - 67
« Antwort #45 am: 07. Februar 2018, 19:14:14 »
Also ich habe in meinem Bekanntenkreis auch Verkehrspolizisten (die sind allerdings nicht in der Grenzregion im Einsatz) - ausländische Kurzzeitkennzeichen werden auf Nachfrage in D nicht akzeptiert. Die sind allerdings nicht in der Grenzregion im Einsatz.
Für diesen Zweck gibt es ausschließlich Ausfuhrkennzeichen.

Klar kann das auch mal gutgehen - muß aber nicht.
Die deutschen Kurzzeitkennzeichen gelten ja auch nicht außerhalb Deutschlands.
« Letzte Änderung: 07. Februar 2018, 19:18:55 von Ralph »
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz

Offline Dragonvamp

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Re: Die neue Odyssee der Zulassung von Import-Fahrzeugen - 67
« Antwort #46 am: 08. Februar 2018, 07:04:01 »
Eigentlich sollen die Kurzzeitkennzeichen europaweit gelten, aber nur wenige Länder akzeptieren diese (Dänemark, Iltaien....( glaub ich waren das))
Ausfuhrkennzeichen sind teurer. Fakt. Hab ich auch erst erfahren müssen. Allerdings werden die auf jedenfall akzeptiert.
Kurzzeitkennzeichen -> nur Deutschland
WW Kennzeichen -> nur Frankreich

Mit Ausfuhr ist man zwar etwas teurer, aber dafür kann man damit fahren wie wo und wieviel man will. Natürlich bis die Gültigkeit verloren geht.

Und teurer ist immer relativ :
Kurzzeitkennzeichen-> 5 Tage ~120€
Ausfuhrkennzeichen-> 30 Tage ~200€

Offline wogaju

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Re: Die neue Odyssee der Zulassung von Import-Fahrzeugen - 67
« Antwort #47 am: 14. Februar 2018, 14:13:15 »
in der lokalen Zeitung DNA war jetzt auch ein Artikel dazu ... http://www.dna.fr//loisirs/2018/02/10/a-cote-de-la-plaque

"Vous avez acheté un véhicule en Allemagne ... " und vor allem "On parle de 18 000 dossiers en cours de traitement ... avec des délais de 1 à 2 mois pour réceptionner le précieux sésame." .

Wow! 18000 !

Offline Welferdinger

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Re: Die neue Odyssee der Zulassung von Import-Fahrzeugen - 67
« Antwort #48 am: 14. Februar 2018, 14:28:36 »
Der frz. Code de la route wurde im Dezember geändert. WW- Kenzeichen sind auch laut Ausage der saarländischen Polizei in Deutschland gültig. Auf Verlangen muss lediglich der Versicherungsschutz nachgewiesen werden.
(s. Artikel der Saarbrücker Zeitung)
https://www.saarbruecker-zeitung.de/saarland/blickzumnachbarn/verunsicherung-wegen-provisorischer-auto-zulassung_aid-7037111
« Letzte Änderung: 14. Februar 2018, 14:38:18 von Welferdinger »

Offline Ralph

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Re: Die neue Odyssee der Zulassung von Import-Fahrzeugen - 67
« Antwort #49 am: 15. Februar 2018, 14:42:33 »
nur das halt die Code de la route in D niemand interessiert. Und die Saarbrücker Zeitung ist keine Gesetzesblatt.
Mir wäre das zu riskant. Es gibt in D ein Gesetz das zwingend ein Ausfuhrkennzeichen vorschreibt.
Jetzt kommt es halt auf den Beamten an. Er kann das französische Kurzzeitkennzeichen akzeptieren - muß aber nicht.

Ich denke direkt an der Grenze gibt es eher keine Probleme. Woanders oder gar in einem anderen Land evtl. dann schon.
Muß jeder selbst entscheiden.
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz

Offline Eric

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Re: Die neue Odyssee der Zulassung von Import-Fahrzeugen - 67
« Antwort #50 am: 19. Februar 2018, 21:05:36 »
Hat jemand eine Adresse in der Region Saint Avold/Creutzwald für die Anmeldung eines deutschen Fahrzeugs?

Offline Momo

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Re: Die neue Odyssee der Zulassung von Import-Fahrzeugen - 67
« Antwort #51 am: 28. Februar 2018, 20:58:33 »
Das Arrêté ist eigentlich sehr deutlich. Es hebt die nationale Beschränkung auf und schafft damit eine grundlegende Voraussetzung zum fahren im Ausland.
Auf dem "Certificat provisoire d'immatriculation WW" steht in der zweiten Zeile "autorise pendant sa periode de validité la circulation du véhicule (Article R.322-3 du code de la route)"
Im entsprechenden Artikel (in der version 2009) steht weiter: "Les conditions d'attribution et de durée d'utilisation de ces titres provisoires de circulation sont définies par arrêté du ministre chargé des transports pris après avis du ministre de l'intérieur" womit wir bei genau diesem Arrêté wären.

Also steht dem sogesehen nur die deutsche Straßenverkehrsordnung ggf. im Weg. Da wurde ich hier (http://www.buzer.de/s1.htm?a=20&g=FZV) wie folgt fündig:
"(2) 1In einem Drittstaat zugelassene Fahrzeuge dürfen vorübergehend am Verkehr im Inland teilnehmen, wenn für sie von einer zuständigen ausländischen Stelle eine gültige Zulassungsbescheinigung oder ein Internationaler Zulassungsschein nach Artikel 4 und Anlage B des Internationalen Abkommens vom 24. April 1926 über Kraftfahrzeugverkehr ausgestellt ist und im Inland kein regelmäßiger Standort begründet ist. 2Die Zulassungsbescheinigung muss mindestens die nach Artikel 35 des Übereinkommens vom 8. November 1968 über den Straßenverkehr erforderlichen Angaben enthalten."
Also muss die Zulassung von der ausländischen Stelle her gültig sein, was sie ja jetzt theoretisch ist. Interessant wäre an dieser Stelle das in Absatz 1 erwähnte Verkehrsblatt. Das kann man sich aber leider nicht so ohne weiteres ansehen.

Ich bleibe aber auf jeden Fall an der Sache dran und werde mich auf deutscher Seite weiter informieren. 


Zitat
Es gibt in D ein Gesetz das zwingend ein Ausfuhrkennzeichen vorschreibt.

Sowohl die Anfrage auf dem Landratsamt Aschaffenburg, als auch eine Anfrage im Bürgeramt Saarbrücken ergab, dass das Fahren mit deutschem Kurzzeitkennzeichen in Frankreich erlaubt ist. Wichtige Voraussetzung ist aber die grüne Versicherungskarte. Den entsprechenden Gesetzestext konnte ich aber trotz ausführlicher Suche auch nicht finden.
Ich bin mit Kurzzeitkennzeichen in Frankreich auch gerade letzten Samstag und Sonntag zwei mal Problemlos durch die Polizeikontrolle gekommen. Wurde nicht einmal rausgewunken.  :anixwissen:

Offline Ralph

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Re: Die neue Odyssee der Zulassung von Import-Fahrzeugen - 67
« Antwort #52 am: 02. März 2018, 00:52:31 »



Zitat
Es gibt in D ein Gesetz das zwingend ein Ausfuhrkennzeichen vorschreibt.

Sowohl die Anfrage auf dem Landratsamt Aschaffenburg, als auch eine Anfrage im Bürgeramt Saarbrücken ergab, dass das Fahren mit deutschem Kurzzeitkennzeichen in Frankreich erlaubt ist. Wichtige Voraussetzung ist aber die grüne Versicherungskarte. Den entsprechenden Gesetzestext konnte ich aber trotz ausführlicher Suche auch nicht finden.
Ich bin mit Kurzzeitkennzeichen in Frankreich auch gerade letzten Samstag und Sonntag zwei mal Problemlos durch die Polizeikontrolle gekommen. Wurde nicht einmal rausgewunken.  :anixwissen:

hier die Verordnung die für den Export ein Ausfuhrkennzeichen vorschreibt:
Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
Abschnitt 3
Zeitweilige Teilnahme am Straßenverkehr
§ 19 Fahrten zur dauerhaften Verbringung eines Fahrzeugs in das Ausland
(1) Soll ein zulassungspflichtiges nicht zugelassenes Kraftfahrzeug oder ein zulassungsfreies und kennzeichenpflichtiges Kraftfahrzeug, dem kein Kennzeichen zugeteilt ist, mit eigener Triebkraft oder ein Anhänger hinter einem Kraftfahrzeug dauerhaft in einen anderen Staat verbracht werden, sind die Vorschriften dieser Verordnung vorbehaltlich des § 16, soweit dies von dem ausländischen Staat zugelassen ist, mit folgender Maßgabe anzuwenden:

    Das Fahrzeug darf nur zugelassen werden, wenn durch Vorlage einer Versicherungsbestätigung im Sinne der Anlage 11 Nr. 3 nachgewiesen ist, dass eine Haftpflichtversicherung nach dem Gesetz über die Haftpflichtversicherung für ausländische Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger besteht und wenn der nächste Termin zur Durchführung der Untersuchung nach § 29 der Straßenverkehrs-Zulassungs- Ordnung nach dem Ablauf der Zulassung gemäß Nummer 2 liegt; ansonsten ist eine solche Untersuchung durchzuführen.

    Die Zulassung ist auf die Dauer der nach Nummer 1 nachgewiesenen Haftpflichtversicherung, längstens auf ein Jahr, zu befristen. Unberührt bleibt die Befugnis der Zulassungsbehörde, durch Befristung der Zulassung und durch Auflagen sicherzustellen, dass das Fahrzeug in angemessener Zeit den Geltungsbereich dieser Verordnung verlässt.

    An die Stelle des Kennzeichens tritt das Ausfuhrkennzeichen. Es besteht aus dem Unterscheidungszeichen nach § 8 Abs. 1 Satz 2, einer Erkennungsnummer und dem Ablaufdatum. Die Erkennungsnummer besteht aus einer ein- bis vierstelligen Zahl und einem nachfolgenden Buchstaben. Das Kennzeichen ist nach § 10 in Verbindung mit Anlage 4 Abschnitt 1 und 8 auszugestalten und anzubringen. Fahrzeuge mit Ausfuhrkennzeichen dürfen nur nach Maßgabe des § 10 Abs. 12 in Betrieb gesetzt werden. Der Halter darf die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs nicht anordnen oder zulassen, wenn die Voraussetzungen nach Satz 5 nicht vorliegen.


Zum Thema "Kurzzeitkennzeichen und Ausland" schreibt das Straßenverkehrsamt:

Kurzzeitkennzeichen im Ausland
Da die Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens ein nationaler Verwaltungsakt ist, ist es nicht gestattet, dieses für Fahrten ins oder aus dem Ausland zu verwenden (verbotene Fernzulassung). Da Kurzzeitkennzeichen und entsprechender Fahrzeugschein keine offiziellen Zulassungsdokumente darstellen, müssen diese im Ausland auch nicht akzeptiert werden. Allerdings existiert innerhalb der EU-Mitgliedstaaten seit 2007 eine Anerkennungspflicht für das deutsche Kurzzeitkennzeichen. Somit ist die Nutzung eines Kurzzeitkennzeichens auch über die deutschen Grenzen hinaus innerhalb der EU-Mitgliedstaaten möglich.
Auch außerhalb der EU existieren Staaten, die das deutsche Kurzzeitkennzeichen tolerieren (ohne Rechtsanspruch). Dazu gehören:
        Schweiz
        Mazedonien
        Weißrussland
        Bosnien
        Iran


In Anbetracht der Tatsache das sich im Moment eine Zulassung in Frankreich wochenlang hinzieht ist wohl das deutsche Kurzzeitkennzeichen eher ungeeignet.
Da es auch kaum französische WW Kennzeichen mehr gibt, sollte momentan das dte. Ausfuhrkennzeichen die beste Zwischenlösung bis zur Zulassung in F sein.

« Letzte Änderung: 02. März 2018, 01:06:43 von Ralph »
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz

Sven1234

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Re: Die neue Odyssee der Zulassung von Import-Fahrzeugen - 67
« Antwort #53 am: 02. März 2018, 10:39:02 »
Hallo zusammen,

da ich nun auch ein Auto in D kaufen und in F anmelden möchte (Mulhouse, 68), noch nicht lange hier wohne und entsprechend toll mein französisch ist, muss ich doch mal hier in die Runde fragen: was ist ein Quitus fiscal? Und das CarteGris Cafe, meldet das nur für mich Autos in der Umgebung von Strasburg an oder machen die das auch für zB Mulhouse...
Wohnt hier noch jemand in Mulhouse? Ich meine mich zu erinnern, dass eine Bekannte von mir vor einem Jahr noch Ihr deutsches Auto offline in der Präfecture anmelden konnte/musste...

Aber - ganz ehrlich - wenn ich mir für 200 Euro/30 Tage Ausfuhrkennzeichen holen muss plus möglicher Verlängerung weil das nicht innerhalb von 4 Wochen angemeldet wird, dann überlege ich tatsächlich, lieber ein Auto in F zu kaufen...

Am Rande und um mir mal ein bisschen Luft zu verschaffen: ich bin, seitdem ich in F wohne, sowieso von der Idee Europa weggerückt. Gibt es eigentlich irgendwelche Vorteile für private Bürger wie mich, die die EU mit sich bringt? Oder ist das nur ein Konstrukt zur einfachen Gewinnmaximierung von Konzernen? Ich habe nicht das Gefühl, dass mir die EU irgendetwas leichter gemacht hat.
Wenn ich nur an das Geraffel denke, das ich hatte für ein französisches Konto (Arbeitnehmer, fester Vertrag, gutes Gehalt, jede Bank hat nur dumme Fragen gestellt!) War drauf und dran, wieder nach Deutschland zu gehen und den Mittelfinger hochzurecken! Und was soll dieser Blödsinn mit dem COC? 180 Euro für einen Wisch für ein Modell, das sich bei jedem Besitzer gleicht anstatt einfach die Modelle im Allgemeinen zuzulassen? Man sollte doch meinen, dass auch der 101. Opel Caravan 2.5tDi (falls es den gibt) konform ist, wenn schon 100 Besitzer des gleichen Modells vorher eine COC vorzeigen konnten!

Danke schon mal für Eure Antworten zu meinen ersten beiden Absätzen
Sven   

Offline Eliott

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Re: Die neue Odyssee der Zulassung von Import-Fahrzeugen - 67
« Antwort #54 am: 02. März 2018, 10:47:58 »
Wenn ich mir deinen Text so durchlese, solltest du dir überlegen wieder nach Deutschland zu gehen.
Frankreich ist halt nicht nur etwas Steuern zu sparen.
Es ist ein anderes Land mit anderen Gesetzen, Mentalitäten usw..
Man muss Toleranz, Offenheit und Geduld mitbringen und die deutschen Gewohnheiten ablegen sonst wird man hier nicht glücklich.

Von der EU erwarte ich schon längst nichts mehr.
Das ist nur ein Haufen alter Politiker die nichts auf die Reihe bringen bei dem Sie keinen direkten Profit haben.

Sven1234

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Re: Die neue Odyssee der Zulassung von Import-Fahrzeugen - 67
« Antwort #55 am: 02. März 2018, 10:55:17 »
Wenn ich mir deinen Text so durchlese, solltest du dir überlegen wieder nach Deutschland zu gehen.
Frankreich ist halt nicht nur etwas Steuern zu sparen.
Es ist ein anderes Land mit anderen Gesetzen, Mentalitäten usw..
Man muss Toleranz, Offenheit und Geduld mitbringen und die deutschen Gewohnheiten ablegen sonst wird man hier nicht glücklich.

Von der EU erwarte ich schon längst nichts mehr.
Das ist nur ein Haufen alter Politiker die nichts auf die Reihe bringen bei dem Sie keinen direkten Profit haben.

Ich bin nicht zum Steuern sparen hier. Und die Probleme, die man hier hat, haben rein gar nichts mit einer anderen Mentalität zu tun. Toleranz bringe ich keinem aufgeblähten Bürokratiemonster entgegen, weder in D noch in F...

Weisst Du denn jetzt auch, was das Quitus Fiscasl ist?  ;)

Offline Eliott

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Re: Die neue Odyssee der Zulassung von Import-Fahrzeugen - 67
« Antwort #56 am: 02. März 2018, 11:08:59 »
Du hast nichts verstanden.

Quitus Fiscal = Bescheinigung des französischen Finanzamtes über die MWST Befreiung.
(Im Netz innerhalb 2 Minuten gefunden :-) )

Sven1234

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Re: Die neue Odyssee der Zulassung von Import-Fahrzeugen - 67
« Antwort #57 am: 02. März 2018, 11:40:52 »
Quitus Fiscal = Bescheinigung des französischen Finanzamtes über die MWST Befreiung.
(Im Netz innerhalb 2 Minuten gefunden :-) )

Ah ok, danke. Dann hatte meine Bekannte das wohl nicht gebraucht, weil sie ihren Wagen aus Deutschland mitgebracht hatte (also keinen Kaufvertrag vorzeigen musste sondern nur die deutschen Zulassungspapiere). Sie war nämlich ahnungslos als ich ihr von dem Quitus Fiscal berichtet habe, das ich dafür brauche.

Ich habe aus dem französischen Netz verstanden, dass ich aber wohl noch einen französischen CT machen lassen muss, weil das Auto, das ich im Fokus habe nur noch TÜV bis Januar 2019 hat (der also weniger als ein Jahr noch gültig ist). Habe ich das richtig übersetzt?

Danke schon mal an Euch alle.

Offline moni

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Re: Die neue Odyssee der Zulassung von Import-Fahrzeugen - 67
« Antwort #58 am: 02. März 2018, 12:07:48 »
Hallo Sven,

Du brauchst auf jeden Fall einen Quitus fiscale, wenn Du ein Auto aus Deutschland importierst. Es geht darum, dass Du Dich von einer Zahlung der Einfuhrumsatzsteuer befreien lässt. Das ist immer dann möglich, wenn das Fahrzeug mindestens 6 Monate alt ist und mindestens 6000 km hat (beides muss erfüllt sein). Um das nachzuweisen, musst Du halt die Fahrzeugpapiere und den Kaufvertrag (auch privaten Kaufvertrag) vorlegen. Aus Letzterem sollten dann die km hervorgehen.

Mit den Carte grise Cafes scheint es so zu sein, dass sie den Quitus fiscale nur dann beschaffen, wenn das Finanzamt in ihrem Einzugsbereich ist. Das Cafe in Haguenau hat unseren Fall bearbeitet, weil für uns das Finanzamt Haguenau zuständig ist. Aber ich denke, so eine Agentur gibt es in jeder größeren Stadt.

Viel Erfolg!
moni

Offline Momo

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Re: Die neue Odyssee der Zulassung von Import-Fahrzeugen - 67
« Antwort #59 am: 02. März 2018, 12:53:23 »
Zitat
Da Kurzzeitkennzeichen und entsprechender Fahrzeugschein keine offiziellen Zulassungsdokumente darstellen, müssen diese im Ausland auch nicht akzeptiert werden. Allerdings existiert innerhalb der EU-Mitgliedstaaten seit 2007 eine Anerkennungspflicht für das deutsche Kurzzeitkennzeichen. Somit ist die Nutzung eines Kurzzeitkennzeichens auch über die deutschen Grenzen hinaus innerhalb der EU-Mitgliedstaaten möglich.

Sie müssen nicht akzeptiert werden, es gibt aber eine Anerkennungspflicht . Da beißt sich die Katze doch in den Schwanz.
Mal ganz davon abgesehen, dass die grüne Versicherungskarte, die in der ganzen EU gilt ja auch problemlos zu erhalten ist.
Ausfuhrkennzeichen werden dann zwingend notwendig, wenn es raus aus der EU geht, dann macht auch die lange Gültigkeitsdauer Sinn. Die sind ja keineswegs dafür gedacht täglich zur Arbeit und wieder Heim zu pendeln.