Grenzgaenger Forum
Grenzgänger => Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung => Thema gestartet von: Black_TDI am 10. März 2014, 17:29:28
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Hallo zusammen.
Werde mir bald ein Auto in Deutschland kaufen und in Frankreich zulassen. Reicht ein deutscher Kaufvertrag dafür aus ? Es wird leider nirgendwo richtig beschrieben.
MfG
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Hallo,
ein normaler deutscher Standardvertrag, z.B. ADAC, ist vollkommend ausreichend.
Gruß Dieter
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Wow noch keine 5 Minuten :doppeld:
Alles klar das wäre super danke dir.
MfG
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Hallo,
ich habe die Ummeldung erst letzte Woche abgeschlossen. Hab mir auch Gedanken ohne ende gemacht, letztlich wäre es fast am Kaufvertrag gescheitert. Deutscher KV vom ADAC, das Riesenproblem war dass ich das Kaufdatum nicht eingetragen hatte und die Dame vom Finanzamt nicht wusste wie sie damit umgehen soll. Ihr Vorgesetzter hat es dann geregelt.
Jetzt ist alles gut und meine Suzi ist nun eine Madame
Gruß Christian
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Hallo
Genau die Gedanken mache ich mir gerade auch. Naja mal sehen wie es ausgeht ich werde berichten ;)
MfG
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Naja, das hat man ja selbst in der Hand....dann schaut man vorher nochmal drüber das die wichtigsten Daten drinstehen.
Ich habe noch nie Probleme mit deutschen Kaufverträgen gehabt - es unterschreibt ja auch kein deutscher Verkäufer etwas auf französisch, das er nicht versteht.
Man muß nur darauf achten, das der Verkäufer der im Vertrag steht auch im Fahrzeugbrief / in der Zulassungsbescheinigung steht. Sonst gibt es Probleme.
Viele Grüße
Ralph
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Hallo Ralph
Der Wagen steht beim Gebrauchtwagenhändler, mit glaube ich Luxemburgischen Papieren und ich nehme stark an, dass der Händler nicht im Fahrzeugbrief drin steht. :-\ Macht es vielleicht einen Unterschied ob Händler oder Privat ?
MfG
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Ja macht es. Bei Händler brauchst du noch eine Rechnung neben dem Kaufvertrag. Auch wenn der Händler nicht im Fahrzeugbrief steht.
Bei Privat nur Kaufvertrag.
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ja, Jasmin hat recht.
Du brauchst unbedingt eine Rechnung. Normalerweise gibt es bei einem Händler nicht mal unbedingt einen Kaufvertrag. Das brauchte ich bei unserem letzten Auto nicht.
Aber ohne Rechnung wirds nicht.
Sonst müßtes Du einen "Pseudokaufvertrag" machen auf den Namen des im Brief eingetragenen.
Das hilft - wenn der "Händler" gar kein richtiger ist - was es in dieser Branche mehr als genug gibt.
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Danke für eure Hilfe. Also um sicher zu gehen lass ich mir Kaufvertrag und Rechnung des Händlers machen. Noch eine blöde Frage habe ich: Was steht denn in so einer Rechnung vom auto ? =D
Liebe Grüsse
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Alles was um Kaufvertrag auch steht.
Preis ist allerdings ganz wichtig
Und die Rechnung MUSS Stempel und Unterschrift des Händlers Haben.
Zudem muss vom Händler alles draufstehen inklusive telefonnr.
Frag mich nicht warum, aber ich musste wegen so Kleinkram eine Rechnung zwei mal vom Händler besorgen ;)
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Alles was um Kaufvertrag auch steht.
Preis ist allerdings ganz wichtig
Und die Rechnung MUSS Stempel und Unterschrift des Händlers Haben.
Zudem muss vom Händler alles draufstehen inklusive telefonnr.
Frag mich nicht warum, aber ich musste wegen so Kleinkram eine Rechnung zwei mal vom Händler besorgen ;)
So habe jetzt alles zusammen und am Donnerstag werde ich mein Glück bei der Anmeldung versuchen. Ahso was neues von der Controle Technique: Ab dem ersten Mai genügt auch deutscher Tüv.
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<<<Ab dem ersten Mai genügt auch deutscher Tüv>>>
Wie meinst Du das ? Wie alt ist Dein Auto ?
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<<<Ab dem ersten Mai genügt auch deutscher Tüv>>>
Wie meinst Du das ? Wie alt ist Dein Auto ?
Mein Auto ist Baujahr 2008 und war vor 2 wochen bei der Controle Technique. Beim kleinen Gespräch mit dem Tüv Mann erklärte er mir, dass ab 1.Mai bei der Ummeldung in Frankreich deutscher Tüv gehen würde. Es ist also nicht mehr nötig Cotrole Technique zu machen, wenn der Wagen noch Rest Tüv aus Deutschland hat. Denke ja nicht, dass er mich belogen hat. :)
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Hallo,
guggst Du da:
http://vosdroits.service-public.fr/particuliers/F16539.xhtml
Die Info ist soweit korrekt, Details gibt es zwar noch keine, aber eine TÜV-Prüfung aus einem anderen EU Land wird bei der Ummeldung nach Frankreich anerkannt werden. Das wird uns eine Menge Rennerei und Ärger mit Kurzzeitzulassungen sparen.
Gruß Mathis
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@Mathis
:doppeld: :respekt: für den Quellenbeleg.
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ich dachte erst an einen verspäteten Aprilscherz.....es hat ja auch lange genug gedauert :doppeld: Super....
Bleibt noch zu klären ob man den deutschen TÜV Bericht übersetzen lassen muß (dann kann man auch gleich in F CT machen) und ob der dann auch - wie in F vorgeschrieben - höchstens 6 Monate alt sein darf.
Jetzt fehlt nur noch das F endlich die Vorzulassung in einem anderen europäischen Staat anerkennt und dieses COC gewürge endlich ein Ende hat.
Zahle diese Woche wieder 200 € für so eine Witzkopie.
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Hallo,
Bleibt noch zu klären ob man den deutschen TÜV Bericht übersetzen lassen muß (dann kann man auch gleich in F CT machen) und ob der dann auch - wie in F vorgeschrieben - höchstens 6 Monate alt sein darf.
genau auf diese Details warte ich auch noch. Das mit den 6 Monaten halte ich für sehr wahrscheinlich, aber eine Pflicht zur Übersetzung wäre mal wieder eine Diskriminierung wegen der Sprache, das geht wohl nicht durch, da könnte man Solvit oder die EU einschalten. Der Gültigkeitszeitraum ist auch ohne Sprachkenntnisse leicht abzulesen. Auch ein COC darf ja in einer beliebigen europäischen Sprache sein. Warten wir’s einfach ab.
Gruß Mathis
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Wenn diese blöde CoC wegfällt wäre alles tip top.
So Leute hab es geschafft meinen Wagen anzumelden. War eigentlich kein so grosser Akt wie ich immer dachte. Carte Grise hat mich nur läppische 1200€ gekostet :lach: An dieser Stelle möchte ich mich noch herzlich bei euch bedanken für die super Hilfestellung :doppeld: Klasse Forum weiter so :zwinkern:
Gruss Black TDI
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Glückwunsch :)
liest sich zwar heftig, CG für EUR 1.200,--
aber dafür muss man dann eben nicht wie in DE jedes Jahr seinen Steuerobulus entrichten.
Das rechnet sich dann meist schon, wenn die Dose lange genug hält ;)
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Inzwischen wurde die Regelung präzisiert. Ich übersetze mal ganz frei:
Vom 1. Mai 2014 an ist eine technische Überprüfung (CT=TÜV), die in einem Land der Europäischen Union durchgeführt wurde, gültig für die Anmeldung eines Fahrzeuges in Frankreich, sofern das Fahrzeug vorher in einem Land der Europäischen Union angemeldet war.
Sie können also ein Fahrzeug in Frankreich anmelden, welches zuvor in einem Land der Europäischen Union angemeldet war, ohne die technische Überprüfung (CT) erneut durchführen zu lassen, falls die Überprüfung noch gültig ist. Das bedeutet, dass sie weniger als 6 Monate zurückliegt.
Dagegen können Sie die technische Überprüfung (CT) nicht in einem Land der EU machen lassen, falls Ihr Fahrzeug in Frankreich zugelassen ist.
Quelle wie oben.
Also reicht der TÜV Bericht für die Anmeldung von Fahrzeugen aus Deutschland aus, aber abweichend zur Regelung in D darf der Prüftermin max. 6 Monate zurückliegen. Von Übersetzungen oder speziellen Formularen ist nicht die Rede. Mal sehen wie es in der Praxis funktionieren wird.
Gruß Mathis
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Moin,
hat denn jetzt schon einer was gehört ob man die CoC nocht braucht?
Wäre schön wenn die nicht mehr benötigt wird.
Ansonsten müsste ich doch wieder kurzzeit kennzeichen nehmen.
LG
Micha
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ja klar brauchst Du das noch.
Ich hab letzte Woche jedenfalls noch eines gebraucht.
Allerdings wird es in Frankreich immer lustiger...unsere Sous Prefecture in Sarrebourg kann den Service der Carte Grise seit 1.4. nicht mehr anbieten (sparen, sparen , sparen).
Daher werden bei uns alle Lothringer enweder nach Saverne oder Metz geschickt.
In Saverne war dann die Hölle los und die beiden armen Mitarbeiter voll im Stress.
Gibt es da noch mehr SousPrefecturen die keine Zulassunge mehr machen ?
Ich habe mich übrigens schon auf die billigeren Gebühren im Elsass gefreut - die rechnen aber bei den Lothringern die für 57 geltenden Gebühren ab :-( .....
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@Ralph,
danke für die Info,dann werde ich mal sehen ob die das in Altkirch noch machen?
Ansonsten werde ich wohl nach Mulhouse müssen >:D,das wird dann weniger lustig da es dort immer so schön voll ist.
Hast Du ne Ahnung was ich machen muss,wenn ich nen Wagen von F nach D verkauf? Finde gerade nichts
Danke
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Wie meinst Du das - was Du machen mußt ?
In Frankreich eigentlich nichts...Deiner Versicherung mitteilen das das Auto nach D verkauft wurde (kopie des Kaufvertrags mitschicken) damit die die Versicherung abrechnen.
Grüne Versicherungsplakette nicht vergessen.
Eine Mitteilung an die Sous-Prefecture muß man in diesem Fall nicht machen...kann man aber .
Wenn Du aber beim Verkauf das Kennzeichen wegmachst und das Auto definitiv in D wiederzugelassen wird, kann ja auch keiner mit Deinem KZ Unfug treiben.
Ich habe im Februar mein Motorrad nach D verkauft...es ist wieder heim und hat nun wieder so ein großes hässliches Nummernschild ^^
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Dann langt es einen normalen KV zumachen,Versicherungsvignette raus und Kennzeichen abnehmen.
Carte de Gris mit Datum und Uhrzeit des Verkaufs sowie kopie für meine Unterlagen mit Unterchrift des Käufers?
Danke Gruss
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So hab ichs gemacht...plus einem Brief an die Versicherung.
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Danke Ralph :doppeld:
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Hallo Zusammen,
ich habe nochmal ne Frage zur Zulassung.
Eigentlich fährt nur meine Frau mit dem Wagen den ich gekauft habe,ist es besser diesen auch auf Sie anzumelden?
Habe gehört es soll Probleme geben wenn Sie geblitzt werden sollte und zwar in der Form das ich dann als Halter die Punkte bzw.den Strafzettel kriege?
Zum anderen hat der Wagen frisch TÜV aus D,bekommt man den Aufkleber zur CT bei der Sous Prefecture oder muss ich zu einer CT stelle?
Brauche ich eine Vollmacht um das Auto auf meine Frau zuzulassen?
Danke vorab.
LG
Micha