Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Deutscher Kaufvertrag ausreichend ?  (Gelesen 20591 mal)

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Offline Black_TDI

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Deutscher Kaufvertrag ausreichend ?
« am: 10. März 2014, 17:29:28 »
Hallo zusammen.
Werde mir bald ein Auto in Deutschland kaufen und in Frankreich zulassen. Reicht ein deutscher Kaufvertrag dafür aus ? Es wird leider nirgendwo richtig beschrieben.

MfG

Offline Malinois

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Re: Deutscher Kaufvertrag ausreichend ?
« Antwort #1 am: 10. März 2014, 17:33:53 »
Hallo,

ein normaler deutscher Standardvertrag, z.B. ADAC, ist vollkommend ausreichend.

Gruß Dieter

Offline Black_TDI

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Re: Deutscher Kaufvertrag ausreichend ?
« Antwort #2 am: 10. März 2014, 17:45:19 »
Wow noch keine 5 Minuten  :doppeld:
Alles klar das wäre super danke dir.

MfG

ohoffen

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Re: Deutscher Kaufvertrag ausreichend ?
« Antwort #3 am: 11. März 2014, 05:51:44 »
Hallo,

ich habe die Ummeldung erst letzte Woche abgeschlossen. Hab mir auch Gedanken ohne ende gemacht, letztlich wäre es fast am Kaufvertrag gescheitert. Deutscher KV vom ADAC, das Riesenproblem war dass ich das Kaufdatum nicht eingetragen hatte und die Dame vom Finanzamt nicht wusste wie sie damit umgehen soll. Ihr Vorgesetzter hat es dann geregelt.
Jetzt ist alles gut und meine Suzi ist nun eine Madame

Gruß Christian

Offline Black_TDI

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Re: Deutscher Kaufvertrag ausreichend ?
« Antwort #4 am: 11. März 2014, 12:39:45 »
Hallo
Genau die Gedanken mache ich mir gerade auch. Naja mal sehen wie es ausgeht ich werde berichten  ;)

MfG

Offline Ralph

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Re: Deutscher Kaufvertrag ausreichend ?
« Antwort #5 am: 11. März 2014, 12:58:54 »
Naja, das hat man ja selbst in der Hand....dann schaut man vorher nochmal drüber das die wichtigsten Daten drinstehen.
Ich habe noch nie Probleme mit deutschen Kaufverträgen gehabt - es unterschreibt ja auch kein deutscher Verkäufer etwas auf französisch, das er nicht versteht.

Man muß nur darauf achten, das der Verkäufer der im Vertrag steht auch im Fahrzeugbrief / in der Zulassungsbescheinigung steht. Sonst gibt es Probleme.

Viele Grüße

Ralph
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz

Offline Black_TDI

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Re: Deutscher Kaufvertrag ausreichend ?
« Antwort #6 am: 11. März 2014, 13:33:16 »
Hallo Ralph
Der Wagen steht beim Gebrauchtwagenhändler, mit glaube ich Luxemburgischen Papieren und ich nehme stark an, dass der Händler nicht im Fahrzeugbrief drin steht.  :-\ Macht es vielleicht einen Unterschied ob Händler oder Privat ?

MfG

Offline Dragonvamp

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Re: Deutscher Kaufvertrag ausreichend ?
« Antwort #7 am: 11. März 2014, 14:06:03 »
Ja macht es. Bei Händler brauchst du noch eine Rechnung neben dem Kaufvertrag. Auch wenn der Händler nicht im Fahrzeugbrief steht.
Bei Privat nur Kaufvertrag.

Offline Ralph

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Re: Deutscher Kaufvertrag ausreichend ?
« Antwort #8 am: 12. März 2014, 01:17:08 »
ja, Jasmin hat recht.
Du brauchst unbedingt eine Rechnung. Normalerweise gibt es bei einem Händler nicht mal unbedingt einen Kaufvertrag. Das brauchte ich bei unserem letzten Auto nicht.
Aber ohne Rechnung wirds nicht.
Sonst müßtes Du einen "Pseudokaufvertrag" machen auf den Namen des im Brief eingetragenen.
Das hilft - wenn der "Händler" gar kein richtiger ist - was es in dieser Branche mehr als genug gibt.
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz

Offline Black_TDI

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Re: Deutscher Kaufvertrag ausreichend ?
« Antwort #9 am: 15. März 2014, 13:37:20 »
Danke für eure Hilfe. Also um sicher zu gehen lass ich mir Kaufvertrag und Rechnung des Händlers machen. Noch eine blöde Frage habe ich: Was steht denn in so einer Rechnung vom auto ?  =D

Liebe Grüsse

Offline Dragonvamp

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Re: Deutscher Kaufvertrag ausreichend ?
« Antwort #10 am: 15. März 2014, 19:54:34 »
Alles was um Kaufvertrag auch steht.
Preis ist allerdings ganz wichtig

Und die Rechnung MUSS Stempel und Unterschrift des Händlers Haben.
Zudem muss vom Händler alles draufstehen inklusive telefonnr.
Frag mich nicht warum, aber ich musste wegen so Kleinkram eine Rechnung zwei mal vom Händler besorgen ;)

Offline Black_TDI

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Re: Deutscher Kaufvertrag ausreichend ?
« Antwort #11 am: 07. April 2014, 18:14:52 »
Alles was um Kaufvertrag auch steht.
Preis ist allerdings ganz wichtig

Und die Rechnung MUSS Stempel und Unterschrift des Händlers Haben.
Zudem muss vom Händler alles draufstehen inklusive telefonnr.
Frag mich nicht warum, aber ich musste wegen so Kleinkram eine Rechnung zwei mal vom Händler besorgen ;)

So habe jetzt alles zusammen und am Donnerstag werde ich mein Glück bei der Anmeldung versuchen. Ahso was neues von der Controle Technique: Ab dem ersten Mai genügt auch deutscher Tüv.

Offline Ralph

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Re: Deutscher Kaufvertrag ausreichend ?
« Antwort #12 am: 07. April 2014, 18:36:10 »
<<<Ab dem ersten Mai genügt auch deutscher Tüv>>>

Wie meinst Du das ? Wie alt ist Dein Auto ?
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz

Offline Black_TDI

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Re: Deutscher Kaufvertrag ausreichend ?
« Antwort #13 am: 07. April 2014, 18:49:40 »
<<<Ab dem ersten Mai genügt auch deutscher Tüv>>>

Wie meinst Du das ? Wie alt ist Dein Auto ?
Mein Auto ist Baujahr 2008 und war vor 2 wochen bei der Controle Technique. Beim kleinen Gespräch mit dem Tüv Mann erklärte er mir, dass ab 1.Mai bei der Ummeldung in Frankreich deutscher Tüv gehen würde. Es ist also nicht mehr nötig Cotrole Technique zu machen, wenn der Wagen noch Rest Tüv aus Deutschland hat. Denke ja nicht, dass er mich belogen hat.  :)

Offline Mathis

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Re: Deutscher Kaufvertrag ausreichend ?
« Antwort #14 am: 07. April 2014, 20:23:29 »
Hallo,

guggst Du da:

http://vosdroits.service-public.fr/particuliers/F16539.xhtml

Die Info ist soweit korrekt, Details gibt es zwar noch keine, aber eine TÜV-Prüfung aus einem anderen EU Land wird bei der Ummeldung nach Frankreich anerkannt werden. Das wird uns eine Menge Rennerei und Ärger mit Kurzzeitzulassungen sparen.

Gruß Mathis