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Autor Thema: Deutscher Kaufvertrag ausreichend ?  (Gelesen 20558 mal)

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Offline ~Pero~

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Re: Deutscher Kaufvertrag ausreichend ?
« Antwort #15 am: 07. April 2014, 20:59:33 »
@Mathis

 :doppeld: :respekt: für den Quellenbeleg.

Offline Ralph

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Re: Deutscher Kaufvertrag ausreichend ?
« Antwort #16 am: 08. April 2014, 00:51:11 »
ich dachte erst an einen verspäteten Aprilscherz.....es hat ja auch lange genug gedauert  :doppeld: Super....

Bleibt noch zu klären ob man den deutschen TÜV Bericht übersetzen lassen muß (dann kann man auch gleich in F CT machen) und ob der dann auch - wie in F vorgeschrieben - höchstens 6 Monate alt sein darf.

Jetzt fehlt nur noch das F endlich die Vorzulassung in einem anderen europäischen Staat anerkennt und dieses COC gewürge endlich ein Ende hat.
Zahle diese Woche wieder 200 € für so eine Witzkopie.
« Letzte Änderung: 08. April 2014, 18:47:13 von Ralph »
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz

Offline Mathis

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Re: Deutscher Kaufvertrag ausreichend ?
« Antwort #17 am: 08. April 2014, 19:05:14 »
Hallo,

Zitat von: Ralph
Bleibt noch zu klären ob man den deutschen TÜV Bericht übersetzen lassen muß (dann kann man auch gleich in F CT machen) und ob der dann auch - wie in F vorgeschrieben - höchstens 6 Monate alt sein darf.

genau auf diese Details warte ich auch noch. Das mit den 6 Monaten halte ich für sehr wahrscheinlich, aber eine Pflicht zur Übersetzung wäre mal wieder eine Diskriminierung wegen der Sprache, das geht wohl nicht durch, da könnte man Solvit oder die EU einschalten. Der Gültigkeitszeitraum ist auch ohne Sprachkenntnisse leicht abzulesen. Auch ein COC darf ja in einer beliebigen europäischen Sprache sein. Warten wir’s einfach ab.

Gruß Mathis


Offline Black_TDI

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Re: Deutscher Kaufvertrag ausreichend ?
« Antwort #18 am: 10. April 2014, 23:16:34 »
Wenn diese blöde CoC wegfällt wäre alles tip top.

So Leute hab es geschafft meinen Wagen anzumelden.  War eigentlich kein so grosser Akt wie ich immer dachte. Carte Grise hat mich nur läppische 1200€ gekostet  :lach: An dieser Stelle möchte ich mich noch herzlich bei euch bedanken für die super Hilfestellung  :doppeld: Klasse Forum weiter so  :zwinkern:

Gruss Black TDI

Offline ~Pero~

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Re: Deutscher Kaufvertrag ausreichend ?
« Antwort #19 am: 11. April 2014, 21:34:00 »
Glückwunsch :)

liest sich zwar heftig, CG für EUR 1.200,--
aber dafür muss man dann eben nicht wie in DE jedes Jahr seinen Steuerobulus entrichten.
Das rechnet sich dann meist schon, wenn die Dose lange genug hält ;)

Offline Mathis

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Re: Deutscher Kaufvertrag ausreichend ?
« Antwort #20 am: 28. April 2014, 09:11:03 »
Inzwischen wurde die Regelung präzisiert. Ich übersetze mal ganz frei:

Vom 1. Mai 2014 an ist eine technische Überprüfung (CT=TÜV), die in einem Land der Europäischen Union durchgeführt wurde, gültig für die Anmeldung eines Fahrzeuges in Frankreich, sofern das Fahrzeug vorher in einem Land der Europäischen Union angemeldet war.

Sie können also ein Fahrzeug in Frankreich anmelden, welches zuvor in einem Land der Europäischen Union angemeldet war, ohne die technische Überprüfung (CT) erneut durchführen zu lassen, falls die Überprüfung noch gültig ist. Das bedeutet, dass sie weniger als 6 Monate zurückliegt.

Dagegen können Sie die technische Überprüfung (CT) nicht in einem Land der EU machen lassen, falls Ihr Fahrzeug in Frankreich zugelassen ist.


Quelle wie oben.

Also reicht der TÜV Bericht für die Anmeldung von Fahrzeugen aus Deutschland aus, aber abweichend zur Regelung in D darf der Prüftermin max. 6 Monate zurückliegen. Von Übersetzungen oder speziellen Formularen ist nicht die Rede. Mal sehen wie es in der Praxis funktionieren wird.


Gruß Mathis

Offline Der Norden

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Re: Deutscher Kaufvertrag ausreichend ?
« Antwort #21 am: 08. Mai 2014, 10:17:42 »
Moin,
hat denn jetzt schon einer was gehört ob man die CoC nocht braucht?
Wäre schön wenn die nicht mehr benötigt wird.
Ansonsten müsste ich doch wieder  kurzzeit kennzeichen nehmen.
LG
Micha

Offline Ralph

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Re: Deutscher Kaufvertrag ausreichend ?
« Antwort #22 am: 08. Mai 2014, 11:33:14 »
ja klar brauchst Du das noch.
Ich hab letzte Woche jedenfalls noch eines gebraucht.

Allerdings wird es in Frankreich immer lustiger...unsere Sous Prefecture in Sarrebourg kann den Service der Carte Grise seit 1.4. nicht mehr anbieten (sparen, sparen , sparen).
Daher werden bei uns alle Lothringer enweder nach Saverne oder Metz geschickt.
In Saverne war dann die Hölle los und die beiden armen Mitarbeiter voll im Stress.
Gibt es da noch mehr SousPrefecturen die keine Zulassunge mehr machen ?

Ich habe mich übrigens schon auf die billigeren Gebühren im Elsass gefreut - die rechnen aber bei den Lothringern die für 57 geltenden Gebühren ab :-( .....
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz

Offline Der Norden

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Re: Deutscher Kaufvertrag ausreichend ?
« Antwort #23 am: 08. Mai 2014, 11:37:08 »
@Ralph,
danke für die Info,dann werde ich mal sehen ob die das in Altkirch noch machen?
Ansonsten werde ich wohl nach Mulhouse müssen >:D,das wird dann weniger lustig da es dort immer so schön voll ist.
Hast Du ne Ahnung was ich machen muss,wenn ich nen Wagen von F nach D verkauf? Finde gerade nichts
Danke

Offline Ralph

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Re: Deutscher Kaufvertrag ausreichend ?
« Antwort #24 am: 08. Mai 2014, 11:41:05 »
Wie meinst Du das - was Du machen mußt ?

In Frankreich eigentlich nichts...Deiner Versicherung mitteilen das das Auto nach D verkauft wurde (kopie des Kaufvertrags mitschicken) damit die die Versicherung abrechnen.
Grüne Versicherungsplakette nicht vergessen.
Eine Mitteilung an die Sous-Prefecture muß man in diesem Fall nicht machen...kann man aber .
Wenn Du aber beim Verkauf das Kennzeichen wegmachst und das Auto definitiv in D wiederzugelassen wird, kann ja auch keiner mit Deinem KZ Unfug treiben.

Ich habe im Februar mein Motorrad nach D verkauft...es ist wieder heim und hat nun wieder so ein großes hässliches Nummernschild ^^
« Letzte Änderung: 08. Mai 2014, 11:43:29 von Ralph »
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz

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Re: Deutscher Kaufvertrag ausreichend ?
« Antwort #25 am: 08. Mai 2014, 11:44:44 »
Dann langt es einen normalen KV zumachen,Versicherungsvignette raus und Kennzeichen abnehmen.
Carte de Gris mit Datum und Uhrzeit des Verkaufs sowie kopie für meine Unterlagen mit Unterchrift des Käufers?
Danke Gruss

Offline Ralph

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Re: Deutscher Kaufvertrag ausreichend ?
« Antwort #26 am: 09. Mai 2014, 09:05:34 »
So hab ichs gemacht...plus einem Brief an die Versicherung.
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Offline Der Norden

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Re: Deutscher Kaufvertrag ausreichend ?
« Antwort #27 am: 09. Mai 2014, 09:06:38 »
Danke Ralph :doppeld:

Offline Der Norden

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Re: Deutscher Kaufvertrag ausreichend ?
« Antwort #28 am: 11. Mai 2014, 12:59:15 »
Hallo Zusammen,
ich habe nochmal ne Frage zur Zulassung.
Eigentlich fährt nur meine Frau mit dem Wagen den ich gekauft habe,ist es besser diesen auch auf Sie anzumelden?
Habe gehört es soll Probleme geben wenn Sie geblitzt werden sollte und zwar in der Form das ich dann als Halter die Punkte bzw.den Strafzettel kriege?
Zum anderen hat der Wagen frisch TÜV aus D,bekommt man den Aufkleber zur CT bei der Sous Prefecture oder muss ich zu einer CT stelle?
Brauche ich eine Vollmacht um das Auto auf meine Frau zuzulassen?
Danke vorab.
LG
Micha