Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Motorrad mit Führerschein B, CT für Motorräder  (Gelesen 12283 mal)

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Offline Mathis

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Motorrad mit Führerschein B, CT für Motorräder
« am: 03. Januar 2011, 16:31:45 »
Hallo,

im Radio France-Info habe ich gestern einen kurzen Beitrag gehört, und habe es im Netz nachgeprüft. Ab dem 1.1.2011 ändern sich die Voraussetzungen, wenn man mit einem Autoführerschein (Klasse B oder in Deutschland früher 3) ein 125cm3 (max 11KW) Motorrad fahren will.

Zusätzlich zu den bisherigen Bedingungen (Alter, Jahre des Führerscheins und so weiter) muss nun ein 7-stündige Schulung (2 Stunden Theorie und 5 Stunden Praxis) gemacht werden, um fahren zu dürfen. (Quelle siehe http://fr.wikipedia.org/wiki/Permis_moto). Wer den Führerschein Klasse B schon vor dem 1.1.2007 hatte, muss diese Schulung nicht machen. Übrigens beschräkt sich diese Erlaubnis, mit Klasse B ein Motorrad bis 125cm3 zu fahren auf das französische Territorium.

Auch wurde erwähnt, dass Motorräder ab 2012 grundsätzlich unter die Pflicht fallen, die CT (Contrôle Technique) zu machen. Angeblich sogar für die 50cm3 Fahrzeuge. Damit kommen Kosten von ca. 50 bis 60 Euro pro CT auf den Fahrer zu.


Gruß Mathis

Offline Traene

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Re: Motorrad mit Führerschein B, CT für Motorräder
« Antwort #1 am: 03. Juni 2012, 12:13:20 »
Die bisherigen Einträge im Forum zu einer französischen Führerscheinprüfung schrecken ja ziemlich ab  :o

Deshalb wollte ich nochmal nachfragen: nach der 7stündigen Schulung müsste die Änderung doch in den Führerschein eingetragen werden. Inwiefern ist das denn dann auf das franz. Territorium beschränkt?
Draußen nur Kännchen

Offline Mapa

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Re: Motorrad mit Führerschein B, CT für Motorräder
« Antwort #2 am: 06. Juni 2012, 03:39:50 »
Hallo,

irgendwie blicke ich da nicht ganz durch, somit stelle ich nun hier mal meine Frage:

Darf ich jetzt in Frankreich eine 125ccm Maschine fahren? (Bin geb.82, Führerschein Klasse B 2002 gemacht) Wohnort: Frankreich
könnte ich mit der 125ccm Maschine auch nach Deutschland fahren zb. zur Arbeit oder zum Einkaufen?

Danke fürs Antworten.

Offline Mathis

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Re: Motorrad mit Führerschein B, CT für Motorräder
« Antwort #3 am: 06. Juni 2012, 09:27:06 »
Hi,

also im Arrêté du 17 décembre 2010 (NOR: IOCS1031343A) steht ganz klar, dass sich diese Erlaubnis: "sur le territoire national" (auf das Gebiet Frankreichs) bezieht. Also nein, es gilt nicht für Deutschland, es wäre wahrscheinlich Fahren ohne Führerschein.

In dem Arrêté finde ich übrigens nichts mehr zum Stichtag 1.1.2007, vor dem man den Führerschein haben muss, um nicht zur Schulung zu müssen. Entweder habe ich es überlesen, oder es wurde rausgenommen. Am besten mal in einer Fahrschule in F nachfragen, die wissen das sofort.

Gruß Mathis

Offline Traene

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Re: Motorrad mit Führerschein B, CT für Motorräder
« Antwort #4 am: 07. Juni 2012, 14:23:12 »
Also, ich war in der französischen Fahrschule: ja, es reicht, die 7 Stunden zu machen, um eine 125er zu fahren. Und ja, es ist dann auf das französische Territorium beschränkt.

Einzige Lösung: Führerschein in Frankreich machen. Kostenpunkt um die 1300,--

Was ich vergessen hab zu fragen ist, ob ich dafür meinen bestehenden (deutschen) Führerschein in einen französischen umwandeln muß. Aber wahrscheinlich ja, ich hab ja noch den rosa-farbenen.
Draußen nur Kännchen

Offline riffkack

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Re: Motorrad mit Führerschein B, CT für Motorräder
« Antwort #5 am: 16. Juni 2012, 05:27:39 »
Hi,

also im Arrêté du 17 décembre 2010 (NOR: IOCS1031343A) steht ganz klar, dass sich diese Erlaubnis: "sur le territoire national" (auf das Gebiet Frankreichs) bezieht. Also nein, es gilt nicht für Deutschland, es wäre wahrscheinlich Fahren ohne Führerschein.

Meine frage hierzu, wie will man das checken, also wird es wohl, so denke ich mir keinen Eintrag im Führerschein geben, habe noch den deutschen und dort wird ja eingetragen was gefahren werden kann.

Wie ist es beim FR ?

Wäre schade weil ich echt nur kurz über die Grenze muss also maximal, 3-4 km auf deutschem terr(e)(or)torium,

Weiß jemand zufällig ob es da irgendeine Lösung gibt ? Oder besser gefragt ( um den Kollegen die mich jetzt wieder berichtigen müssen / wollen ) vorzugreifen, habt Ihr einen Vorschlag bzw. Eine Lösung ?

Offline Traene

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Re: Motorrad mit Führerschein B, CT für Motorräder
« Antwort #6 am: 27. Juni 2012, 19:40:21 »
Es gibt neue Gerüchte... ein Freund von mir musste seinen deutschen FS zwangsumtauschen wegen Punkten. Er meint, er dürfe dafür mit der französischen Variante auch bis 125ccm fahren. Leider hatte er ihn nicht dabei, sonst hätte ich nachsehen können, ob das A1-Feld an ist.

Wenn das so ist, stellt sich 'allerdings die Frage, wie man das checken will.

Eine andere Variante meldete mein französischer Nachbar. Er meinte, die 50er in Frankreich wären ggf nicht gedrosselt. Wenn sie mich damit in D erwischen, darf die Rennleitung mir dann den Roller abnehmen oder nicht?

Und wie Riff schon meinte: es handelt sich auch nur um ein paar Kilometer...
Draußen nur Kännchen

Offline riffkack

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Re: Motorrad mit Führerschein B, CT für Motorräder
« Antwort #7 am: 01. Juli 2012, 21:16:13 »
Habe heute mit Polizisten aus SLS gesprochen und die haben mir definitiv gesagt das man nur in FR fahren darf.

Sollte man in D angehalten werden so ist das fahren ohne Fahrerlaubniss.

Offline Traene

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Re: Motorrad mit Führerschein B, CT für Motorräder
« Antwort #8 am: 01. Juli 2012, 21:59:43 »
Wie kann das sein? Es ist ein europäische Führerschein. Wenn das A1-Feld an ist, können die nicht behaupten, ich dürfe nicht fahren???

Und was machen die mit Franzosen, die mit einer 125er über die Grenze fahren? Verhaften?

Und nicht nur das: die Deutschen können mir doch nicht einerseits verbieten, in Schland den FS zu machen, und andererseits Teile der französischen Variante einfach nicht akzeptieren?
Draußen nur Kännchen

Offline cogee

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Re: Motorrad mit Führerschein B, CT für Motorräder
« Antwort #9 am: 02. Juli 2012, 21:49:13 »
es steht explizit im FS dass die klasse A1 nur in F gilt, wenn die deutschen  :police: also etwas französisch können werden sie es lesen

Offline Harry

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Re: Motorrad mit Führerschein B, CT für Motorräder
« Antwort #10 am: 08. Juli 2012, 12:22:33 »
Ihr habt vergessen, dass man diese Nachschulung nicht machen muss, wenn man nachweisen kann, dass man in den letzten 3 Jahren eine 125-er gefahren hat. Ich fahre im Sommer wetterabhängig fast täglich mit einem 125-er Roller über die Gränze in die Arbeit. Wurde schon mehrmals von der deutschen sowie auch französischen Polizei kontrolliert. Die interessieren sich mehr für die Versicherung als für den Führerschein.